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      Fortbildungspflicht
 

Die Fortbildungsrichtlinien definieren, was unter kontinuierlicher Fortbildung zu verstehen ist, in welchen Bereichen und in welchem Umfang sich FSP-Mitglieder fortbilden müssen. Um Verbindlichkeit zu garantieren, überprüft die FSP stichprobenartig die Fortbildungsprotokolle ihrer Mitglieder.


Weitere Informationen


Formulare Fortbildungsprotokoll


Kontakt

Bernadette Pham, 031 388 88 46 (Di 10-14 Uhr, Mi und Do 10-12 Uhr), qualifikationen(at)fsp.psychologie.ch

Berufsordnung