1. Allgemeines
Warum gibt es nun Fortbildungsrichtlinien? Gemäss Berufsordnung zählt die kontinuierliche Fortbildung zu den Aufgaben aller FSP-Mitglieder. Die Fortbildungsrichtlinien geben verbindliche Angaben, was konkret darunter zu verstehen ist. Dies ist besonders im Hinblick auf das momentan entstehende Psychologie-Gesetz wichtig.
Welche Fortbildung muss ich besuchen? Den Bedarf an Fortbildung muss jedes FSP-Mitglied selber einschätzen. Das hängt vor allem von der beruflichen Situation und der geplanten beruflichen Entwicklung ab. Die FSP geht von der Eigenverantwortung ihrer Mitglieder aus. In erster Linie bestimmt jedes Mitglied selber, was er/sie an Fortbildung braucht. Fachverbände können Empfehlungen oder Weisungen herausgeben.
Ich arbeite nicht als Psychologe, Psychologin. Gelten die Richtlinien auch für mich? Ja, sie gelten für alle FSP-Mitglieder, die berufstätig sind.
Ich benötige im Moment vor allem Fortbildung in nicht-psychologischen Themen. Wird das angerechnet? Ja. Zu welchen Themen jemand Fortbildung braucht, muss jede(r) selber bestimmen. Bei PsychologInnen, die nicht in einem psychologischen Tätigkeitsgebiet arbeiten, kann das heissen, dass sie sich ganz auf Themen ausserhalb der Psychologie konzentrieren.
2. Umfang und Inhalt der Fortbildung
240 Stunden Fortbildung innert drei Jahren macht zwei Wochen Kurse pro Jahr. Dafür fehlen mir die Zeit und das Geld. Ist das nicht zu viel? Schaut man nur die Stundenzahl (durchschnittlich 80 Std. pro Jahr) an, kann dieser Eindruck entstehen. Doch Fortbildung heisst nicht nur, Kurse zu besuchen. Formen der Fortbildung sind:
- Schulungen, Kurse, Trainings, Seminare, Kongresse, Kolloquien, Workshops usw., die in Form von organisationsinternen und -externen Veranstaltungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung durchgeführt und besucht werden
- Supervision, Selbsterfahrung und Intervision, die dem Zweck der beruflichen Fortbildung dienen
- Studium von Fachliteratur sowie Fortbildung mittels audiovisuellen oder anderen Lernmitteln
- Mitarbeit als Psychologin und Psychologe in Forschungs-, Organisations-, Qualitätsentwicklungs-, Aus-, Weiter-, Fortbildungsprojekten usw., die neben der eigentlichen beruflichen Haupttätigkeit erfolgt und gleichzeitig zur Weiterentwicklung der eigenen Kompetenz als Psychologin und Psychologe führt
- Mitarbeit als Psychologin und Psychologe in Berufsverbänden und Kommissionen
In Anbetracht dieser Vielfalt wird klar, dass Veranstaltungen der Rubrik A nur eine Form der Fortbildung darstellen. Es sind jedoch mindestens drei dieser Formen zu berücksichtigen. Es sind auch nicht alle Formen so kostenintensiv wie der Besuch von Kursen.
Was passiert, wenn ich in einem Jahr nicht auf 80 Stunden Fortbildung komme? Das kann kompensiert werden, indem man in den folgenden Jahren mehr Fortbildung macht. Es wird nicht ein einzelnes Jahr, sondern ein Zeitraum von drei Jahren betrachtet.
Ich habe zwei FSP-Fachtitel. Brauche ich nun doppelt so viel Fortbildung, d.h. mindestens 480 Stunden innert drei Jahren? Nein, die Mindeststundenzahl an Fortbildung beträgt auch in solchen Fällen 240 Stunden innert drei Jahren. Auch hier soll die Selbstverantwortung spielen, dass beide Fachgebiete angemessen abgedeckt werden.
Ich arbeite Teilzeit. Brauche ich auch 240 Stunden Fortbildung? Bis zu einem Beschäftigungsgrad von insgesamt maximal 60 Prozent braucht es nur die Hälfte an Fortbildung (120 Stunden innert drei Jahren); dabei sind mindestens zwei Formen der Fortbildung (A bis E) zu berücksichtigen. Bei einem Beschäftigungsgrad von insgesamt über 60 Prozent werden mindestens 240 Stunden Fortbildung und drei Formen der Fortbildung (A bis E) innert drei Jahren verlangt.
Ich bin über längere Zeit nicht beruflich tätig. Braucht es trotzdem Fortbildung? Wenn der Unterbruch über ein Jahr dauert, ist man während dieser Zeit nicht verpflichtet Fortbildung nachzuweisen. Im Hinblick auf den Wiedereinstieg sind Fortbildungs-Aktivitäten dennoch sinnvoll. Wenn man die berufliche Tätigkeit wieder aufnimmt, ist darauf zu achten, sich via Fortbildung auf den neuesten Stand zu bringen.
Ich halte mich nur mit Fachliteratur und Zeitschriften auf dem Laufenden über mein Tätigkeitsgebiet. Reicht das? Nein, zusätzlich sind mindestens zwei weitere der oben genannten Formen (A bis E) angemessen zu berücksichtigen.
Ich besuche keine Supervision und habe deshalb Mühe, drei der oben beschriebenen Formen abzudecken. Was kann ich tun? Zur Rubrik B gehören nicht nur Supervision, sondern auch Intervision. Der fachliche Austausch mit KollegInnen, möglicherweise sogar online, kann hier angerechnet werden. Im Weiteren gibt es die Rubriken D und E.
Was haben die unter Punkt D und E genannten Formen mit Fortbildung zu tun? Fortbildung dient nicht nur dazu, das Wissen im Fachgebiet à jour zu halten. Ein Engagement als Psychologe/Psychologin neben der beruflichen Haupttätigkeit dient der beruflichen Weiterentwicklung, Vernetzung und Horizonterweiterung und erfüllt in diesem Sinne die Anforderungen an Fortbildung.
Ich gehe alle zwei Wochen in eine Meditationsgruppe. Wird das als Fortbildung gerechnet? Normalerweise nicht, da dies in den Bereich Freizeit gehört. Handelt es sich jedoch um einen zeitlich begrenzten Kurs, bei dem Techniken erlernt werden, die sich im beruflichen Alltag einsetzen lassen, kann dies dennoch als Fortbildung betrachtet werden.
Ich bin in einer postgradualen Weiterbildung. Muss ich daneben Fortbildungen besuchen? Zusätzlich zur Weiterbildung ist keine Fortbildung erforderlich.
Ich besuche das neue Zusatzqualifikations-Curriculum in Notfallpsychologie? Kann ich das als Fortbildung ansehen? Ja. Zusatzqualifikations-Curricula werden als Fortbildung angerechnet. Allerdings bedarf dieses Gebiet wiederum der späteren Fortbildung.
3. Fortbildungs-Protokoll
Wozu dient das Fortbildungs-Protokoll? Das Fortbildungs-Protokoll dient in erster Linie dazu, sich selbst einen Überblick über seine Fortbildung zu verschaffen. Um den Umgang mit den Fortbildungsrichtlinien zu überprüfen, wird die FSP nur von einigen Mitgliedern stichprobenweise Protokolle und Belege anfordern.
Wie soll ich das Protokoll ausfüllen? Auf jedem Blatt notieren Sie Ihren Namen. Auf dem ersten Blatt tragen Sie Ihre Fachtitel und Zusatzqualifikationen ein. Es wird erwartet, dass Sie in jenen Bereichen Fortbildungen besuchen, in denen Sie Fachtitel öffentlich tragen und/oder in denen Sie Zusatzqualifikations-Zertifikate besitzen. Unter «Daten» setzen Sie konkrete Daten oder einen Zeitraum ein. In der Spalte «Beschreibung» können Sie nähere Angaben zur Fortbildung machen. Je nach Form der Fortbildung (A bis E) tragen Sie die Stundenzahl in der entsprechenden Spalte (A bis E) ein. Sinnvoll scheint es, mindestens zweimal im Jahr das Protokoll hervorzunehmen und die Einträge nachzuführen. Am besten macht man sich einen Vermerk in der Agenda.
Was ich als Intervision/fachlicher Austausch und Studium der Fachliteratur aufschreibe, lässt sich gar nicht überprüfen. Muss ich trotzdem irgendwelche Belege vorlegen? Nein, es reicht, darüber Buch zu führen. Die FSP vertraut auf die Selbstverantwortung und Ehrlichkeit ihrer Mitglieder.
Muss ich für jede Zeitschrift und jedes Buch einzeln und mit Datum erwähnen? Das scheint nicht sinnvoll. Man kann in solchen Fällen zusammenfassende Angaben machen (z.B. Aufwand für die Lektüre einer oder mehrerer Zeitschriften pro halbes oder ganzes Jahr). Es sollte trotzdem transparent sein, was man gelesen hat. In der Spalte «Beschrieb» darf also nicht nur «Literaturstudium» stehen.
Braucht es denn überhaupt Belege? Ja, mindestens bei den in der Rubrik A genannten Veranstaltungen und der Supervision. Im ersten Fall lässt man sich jeweils eine Bestätigung der Veranstaltung geben. Die Supervision kann man sich jeweils Ende Jahr oder beim Wechsel der Supervisorin, des Supervisors bestätigen lassen (durch SupervisorIn oder ArbeitgeberIn). Es empfiehlt sich, eine Mappe oder einen Ordner anzulegen, um die Fortbildungs-Protokolle und die Belege zu sammeln.
An Kongressen erhalte ich meist nur eine Anmeldebestätigung. Was mache ich, wenn es keine Belege mit Stundenangaben gibt? In solchen Fällen reicht die Anmeldebestätigung als Beleg. Pro Kongresstag können in der Spalte A 8 Stunden eingetragen werden. (Es ist anzumerken, dass für die Verleihung von Fachtiteln höhere Anforderungen an die Belege gestellt werden.)
In der Beilage befinden sich sind nur die Vorlagen des Fortbildungs-Protokolls fürs Jahr 2003. Wie komme ich zu denjenigen der darauf folgenden Jahre? In Zukunft wird jedes Jahr mit dem Dezember-Rundschreiben das Protokoll fürs folgende Jahr verschickt. Auf der FSP-Homepage www.psychologie.ch lässt sich das Fortbildungs-Protokoll auch herunterladen.
4. Überprüfung der Dokumentation
Warum gibt es eine Überprüfung der Dokumentation? Bei den Richtlinien steht die Selbstverantwortung im Vordergrund. Mit der möglichen Überprüfung wird Verbindlichkeit geschaffen. Die Überprüfung der Dokumentationen zeigt der FSP, wie die Fortbildung von ihren Mitgliedern gehandhabt wird. Aufgrund dieser Angaben können Merkblätter und Richtlinien angepasst werden. Die FSP will nicht die Sanktionen in den Vordergrund stellen. Sanktionen werden erst ergriffen, wenn sich jemand weigert, über Jahre hinweg genügend Fortbildung zu besuchen. Entscheiden darüber würde die Berufsordnungskommission.
Wann gibt es erstmals eine Überprüfung, ob die FSP-Mitglieder ihrer Fortbildungspflicht nachkommen? Es wird jeweils ein Zeitraum von drei Jahren betrachtet. Das bedeutet, dass die FSP im Jahr 2006 zum ersten Mal einzelne Mitglieder auffordern wird, ihre Fortbildungs-Dokumentation einzuschicken.
Müssen alle ihre Fortbildungs-Dokumentation einschicken? Nein. Nur einige wenige zufällig ausgewählte Mitglieder werden von der FSP aufgefordert, die Dokumentation ihrer Fortbildung einzuschicken.
Soll ich meine Dokumentation unaufgefordert einschicken? Nein. Wenn Sie nicht darum gebeten werden, braucht die FSP ihre Dokumentation nicht.
Bern, 29. November 2002
Anmerkung
Diese Erläuterungen werden fortlaufend angepasst, und wenn nötig erweitert. Die aktuellen Angaben finden sich jeweils auf der FSP-Homepage www.psychologie.ch. Dort gibt es auch die Vorlagen für das Fortbildungs-Protokoll zum Herunterladen und Drucken. |