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      SFGP-ZfG - Zusatzqualifikations-Curriculum in Gerontopsychologie der Schweizerischen Fachgesellschaft für Gerontopsychologie SFGP und der Universität Zürich (Psychologisches Institut und Zentrum für Gerontologie ZfG)
 

FSP Zusatzqualifikation in Gerontopsychologie

Programmtitel

Zusatzqualifikations-Curriculum in Gerontopsychologie der Schweizerischen Fachgesellschaft für Gerontopsychologie SFGP und der Universität Zürich (Psychologisches Institut und Zentrum für Gerontologie ZfG)

Ziel

Erwerb von Wissen und Kompetenzen, die dazu befähigen, eigenverantwortlich und selbständig in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Gerontopsychologie tätig zu sein.

AdressatInnen

PsychologInnen

  • mit abgeschlossenem Universitätsstudium im Hauptfach Psychologie
    und
  • beruflicher Praxis/Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie zu mindestens 50%, spätestens ab dem 3. Semester des Kurses

Aufnahme-
verfahren

  • Einreichung eines vollständigen Dossiers.
  • Kandidatengespräch mit einem der Verantwortlichen des Programms zur Bestimmung der grundsätzlichen Eignung und Zulassungsvoraussetzungen.

Teilnahme-
bedingungen

  • Universitärer Hauptfachabschluss in Psychologie (Lizenziat oder Master).
  • Berufliche Praxis/Berufstätigkeit im Bereich der Gerontopsychologie zu mindestens 50%, spätestens ab dem 3. Semester des Kurses
  • Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Fachgesellschaft für Gerontopsychologie SFGP
  • Mitgliedschaft bei der Föderation Schweizerischer Psychologinnen und Psychologen FSP, spätestens ab dem 3. Semester des Kurses i Hinweis: Falls einzelne der Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere universitärer Hauptfachabschluss Psychologie) nicht erfüllt werden, kann das Curriculum mit besonderen Auflagen dennoch besucht werden. Eine FSP-Zusatzqualifikation kann dann allerdings nicht ausgestellt werden, aber ein Zertifikat der SFGP.

Lerninhalte

Wissen und Kompetenzen werden in folgenden Bereichen erworben:
  • Grundlagen der Gerontopsychologie (z. B. Alterstheorien, Methoden, Gesundheitsförderung im Alter, soziales Umfeld, Lebensqualität, Spiritualität, Geriatrie)
  • Neuropsychologie im Alter
  • Klinische Gerontopsychologie
  • Geragogik
  • Coaching und Beratung im Alter

Lernformen

Die gesamte Fortbildung ist modular aufgebaut. Insgesamt sind 300 Stunden an Weiterbildungszeit erforderlich. Die Module sind in Theoriemodule (Module 1 bis 5), Praxismodul (6) und Supervision/Intervision (7) aufgeteilt. Alle Module müssen absolviert werden. Die Theoriemodule umfassen insgesamt 12 Tage à je 15 h (bestehend aus 7.5 Präsenzstunden und 7.5 Stunden unabhängiges Selbststudium).

  • Modul 1: Grundlagen der Gerontopsychologie (75h)
  • Modul 2: Anwendungsbereich Neuropsychologie des Alters (30h)
  • Modul 3: Anwendungsbereich Klinische Psychologie im Alter (45h)
  • Modul 4: Anwendungsbereich Coaching und Beratung im Alter (15h)
  • Modul 5: Anwendungsbereich Geragogik (15h)
  • Modul 6: Praxiserfahrung und Abschlussarbeit (90h)
  • Modul 7: Supervision und Intervision (30h)

Zeitaufwand

300h

Dauer

1 Jahr

Orte

Zürich

Studienkosten

Die Kosten der Zusatzqualifikation belaufen sich auf insgesamt etwa CHF 7‘800. Darin enthalten sind die Kosten für die Theorie-Veranstaltungen, das Abschlusskolloquium und Kursmaterialien.

  • Nicht enthalten sind die Kosten für Supervision, Fachliteratur und weiteres Studienmaterial, für Reisen, Unterkunft und Verpflegung, sowie Kosten anderer ggf. erforderlicher Elemente wie Versicherungen, Verbandsbeiträge, usw.
  • Die Preisangaben entsprechen dem Stand im Jahr 2011, Anpassungen/Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  • Verbindliche Angaben zu den Kosten erteilt i.d.R. der Organisator/Veranstalter der Weiterbildung oder weitere von ihm bezeichnete Personen/Institutionen.

Abschluss

Zur Erlangung des Zertifikates stellen die Interessenten einen Antrag beim
Vorstand der SFGP und reicht ein Dossier ein. Dieses enthält:
    • den detaillierten Nachweis der absolvierten Fortbildungseinheiten
    • die schriftliche Abschlussarbeit
    • eine Bestätigung von mind. 15 h Supervision und Intervision sowie die Beurteilung der Abschlussarbeit durch den Supervisor/die Supervisorin
    • eine Bestätigung des Ergebnisses des Abschlusskolloquiums
    • den Berufstätigkeitsnachweis im Bereich der Gerontopsychologie
    Das Dossier wird durch die Prüfungskommission geprüft; bei positiver Beurteilung erhalten ordentliche FSP-Mitglieder das Zusatzqualifikationszertifikat in Gerontopsychologie FSP.

    Arbeitsgebiete

    • Institutionen des Gesundheitswesens (Spitäler, Kliniken, Rehabilitationszentren, Ambulatorien, etc.);
    • Institutionen der Sozialhilfe oder Beratungsstellen für Senioren;
    • Forschung und Lehre (Universitäten und Hochschulen);
    • private Praxen und Trainingsinstitute;
    • Anderes

    Trägerschaft

    Schweizerische Fachgesellschaft für Gerontopsychologie SFGP und Universität Zürich

    Anmeldung und Information

    Schweizerische Fachgesellschaft für Gerontopsychologie SFGP
    c/o Universität Zürich, Psychologisches Institut
    Dr. Simon Forstmeier
    Binzmühlestr. 14/17
    8050 Zürich

    Telefon

    044 635 74 05

    Telefax

    044 635 74 19

    E-Mail

    s.forstmeier(at)psychologie.uzh.ch

    Internet

    www.sgg-ssg.ch/cms/pages/de/fachgruppen/
    sfgp--gerontopsychologie.php

    Besondere Anmerkungen

    Das Curriculum und Informationen zur Anmeldung sind beim Vorstand der SFGP und dem Sekretariat des ZfGs ab Januar 2011 erhältlich. Zusatzqualifikations-Zertifikate sind als befristete Bestätigungen spezifischer Fachkompetenzen zu verstehen. Sie müssen alle fünf Jahre bestätigt werden. Dafür ist zu belegen, dass die spezifische Fachkompetenz durch permanente Fortbildung und professionelle Aktivitäten im entsprechenden Bereich auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis gehalten worden ist. Die Fortbildung erfolgt gemäss den Richtlinien der FSP.

    Stand

    • Das von der FSP in deutscher und französischer Sprache anerkannte
      Curriculum datiert vom 27.6.2010
    • Anerkennung als Zusatzqualifikation durch die FSP: 26.6.2010
    • Dieses Dokument entspricht dem Informationsstand im Juni 2011; es bezweckt, einen Überblick zu vermitteln. Detaillierte, verbindliche Informationen gibt die obengenannte Informationsstelle ab.