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      FSP-Fachtitel
 

Der FSP-Fachtitel bescheinigt die Kompetenz zur eigenverantwortlichen Tätigkeit im Gebiet des Fachtitels. FSP-Fachtitel sind privatrechtlich geschützt und dienen dem Publikum als eine Art Gütesiegel. Der Fachtitel ist rechtlich gesehen nicht Bedingung für die selbständige Tätigkeit.


Voraussetzungen für den Fachtitelerwerb

Voraussetzung für den Erwerb eines FSP-Fachtitels ist gemäss der Richtlinien für die Verleihung von Fachtiteln FSP eine abgeschlossene postgraduale Weiterbildung und die FSP-Mitgliedschaft. FSP-Fachtitel können nur von FSP-Mitgliedern beantragt und getragen werden. Wer noch nicht ordentliches FSP-Mitglied ist und einen Fachtitel beantragen möchte, sollte sich frühzeitig um die Mitgliedschaft in einem der FSP-Gliedverbände bemühen. Je nach Gliedverband dauert es mehrere Monate, bis jemand als Mitglied aufgenommen wird. Nach Auflösung der FSP-Mitgliedschaft darf der Fachtitel nicht mehr benutzt werden. Wer aus der FSP austritt, erhält ihn beim Wiedereintritt in der Regel zurück.


Die FSP vergibt folgende Fachtitel

  • Fachpsychologe/Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
  • Fachpsychologe/Fachpsychologin für Kinder- und Jugendpsychologie FSP
  • Fachpsychologe/Fachpsychologin für Laufbahn- und Personalpsychologie FSP
  • Fachpsychologe/Fachpsychologin für Klinische Psychologie FSP
  • Fachpsychologe/Fachpsychologin für Neuropsychologie FSP
  • Fachpsychologe/Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP
  • Fachpsychologe/Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP
  • Fachpsychologe/Fachpsychologin für Gesundheitspsychologie FSP
  • Fachpsychologe/Fachpsychologin für Sportpsychologie FSP
  • Fachpsychologe/Fachpsychologin für Coaching-Psychologie FSP


Drei mögliche Wege zum Fachtitel (ohne Psychotherapie)

  • Die erfolgreiche Absolvierung einer FSP-anerkannten Weiterbildung (Liste der anerkannten Weiterbildungs-Curricula)
  • Via Übergangsbestimmungen (während vier Jahren nach Anerkennung der Weiterbildung)
  • Gemäss Äquivalenzkriterien (bei einer mindestens teilweise im Ausland erfolgten Weiterbildung)

Der Antrag auf einen FSP-Fachtitel ist an die entsprechenden Weiterbildungsorganisatoren zu richten.

 


Wege zum Fachtitel Psychotherapie

Aufgrund des grossen Weiterbildungsangebotes wirft der Fachtitel Psychotherapie immer wieder Fragen auf. Lesen Sie daher Auflagen an die individuelle psychotherapeutische Weiterbildung (PDF).

Nach Abschluss einer FSP-anerkannten Weiterbildung ist der Antrag an den Weiterbildungsorganisator zu richten. Bei individueller Weiterbildung in Psychotherapie geht der Antrag mit dem entsprechenden Formular (PDF) an die FSP (siehe Kontakt).


Kontakt

Bernadette Pham, 031 388 88 46 (Di 10-14 Uhr, Mi und Do 10-12 Uhr), qualifikationen(at)psychologie.ch

 


Übersicht Dokumente im Bereich Fachtitel

 

 

Fachtitel FSP:
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