| Fachpsychologe/Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP
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| Programmtitel | Postgraduale Weiterbildung in Rechtspsychologie der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtspsychologie SGRP /SSPL |
| Ziel | Die Rechtspsychologie wendet psychologische Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf Probleme des Rechtswesens an und vermittelt diese auch an Fachleute der Disziplinen Jurisprudenz und Medizin. Im Rahmen der Strafverfolgung und bei Gerichtsverfahren werden RechtspsychologInnen als unabhängige Experten hinzugezogen. Sie wirken zudem in der General- und Spezialprävention gegen Delinquenz, sowie im Opferschutz und in der Forschung über die genannten Phänomene und in der Entwicklung von Methoden zu ihrer Bekämpfung. Die postgraduale Weiterbildung in Rechtspsychologie der SGRP/SSPL soll die Qualität der klinischen und gutachterlichen Tätigkeit sichern. Die Ausbildung soll RechtspsychologInnen befähigen, selbständig alle Tätigkeiten im Bereich der klinischen und gutachterlichen Rechtspsychologie zu planen und durchzufuhren sowie an Forschung in Planung, Durchführung und Auswertung aktiv teilzunehmen. Die Weiterbildung ist auf das gesamte Praxisfeld der Rechtspsychologie ausgerichtet und kann individuell gestaltet werden. |
| AdressatInnen | Psychologinnen und Psychologen, die im Berufsfeld der Rechtspsychologie tätig sind. |
| Aufnahme- verfahren | Informationen beim Sekretariat der SGRP/SSPL unter www.rechtspsychologie.ch |
| Teilnahme- bedingungen | Universitätsabschluss mit Hauptfach Psychologie (FSP Standard) Praktische Tätigkeit im Berufsfeld der Rechtspsychologie. |
| Lerninhalte | Psychologische Begutachtung, Psychotherapiemethoden mit Opfern und Täter, Einführung in Recht, Kriminalistik und Kriminologie, Kriminal- Psychopathologie und Psychotraumatologie, Psychologische Forschung über Delinquenz, Viktimisierung, Zeugen- & Aussagenpsychologie, rechtspsychologische Methoden, Berufsethische Richtlinien, Prozessvorschriften |
| Lernformen | - Klassischer ex Cathedra Unterricht
- Eigenständige Fallarbeit
- Eigene wissenschaftliche Tätigkeit
- 4 eigenhändig verfasste Falldokumentationen
- Einzelsupervision, Gruppensupervision und Intervision
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| Zeitaufwand | Der theoretische Unterricht umfasst 400 Stunden Wissen und Können. Die praktische Tätigkeit muss einerseits mit mindestens 350 Stunden supervidierte eigene praktische Tätigkeit und mit mindestens vier intensiv bearbeiteten Fällen anhand eigenhändig verfasster schriftlicher Berichte nachgewiesen werden. |
| Dauer | Mindestens 5 Jahre (750 Stunden) |
| Ort | Diverse Orte |
| Studienkosten | Da Kurse und Weiterbildungsveranstaltungen verschiedenster Anbieter besucht werden können, sind die Kosten nur schwer zu quantifizieren. Eine grobe Schätzung ergibt Gesamtkosten von 25'000 bis 75'000 Franken. |
| Abschluss | Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten ordentliche FSP-Mitglieder auf Antrag den FSP-Fachtitel „Fachpsychologin/Fachpsychologe in Rechtspsychologie FSP“ |
| Arbeitsgebiete | - Begutachtung im Straf-, Zivil-, Familien- und Verwaltungsrecht
- Psychotherapie von Straftätern
- Opferhilfe-Therapie mit Opfern
- Polizeipsychologie
- Risk-assessment
- Forensische Kinder- und Jugendpsychologie
- Forschung und Lehre
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| Trägerschaft | SGRP Schweizerische Gesellschaft für Rechtspsychologie. Die SGRP ist Gliedverband der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP. |
| Anmeldung | Beim Sekretariat der SGRP |
| Information | Sekretariat der SGRP Jürg Vetter / Präsidentin der SGRP Leena Hässig Ramming Vize-Präsidentin der SGRP Ana Zumbino | Telefon | - | Fax | - | E-Mail | - | Internet | www.rechtspsychologie.ch | |
| Besondere Anmerkungen | Kurse und Weiterbildungsangebote: Angebote von Einzelpersonen, Ausbildungs- oder Fachorganisationen, die inhaltlich und formal den Normen der postgradualen Ausbildung genügen, werden auf der Homepage der SGRP aufgeschaltet oder in Rundschreiben den SGRP-Mitgliedern bekannt gemacht. Andere Kurse oder Weiterbildungsangebote, bei welchen die Bedingungen bezüglich Inhalt und Leitung erfüllt sind, können ebenfalls besucht werden. In Zweifelsfällen können Kurse und Angebote von der Anerkennungskommission der SGRP vorgängig anerkannt werden. Der Einstieg in die postgraduale Weiterbildung ist jederzeit möglich. |
| Stand | - Das von der FSP anerkannte Curriculum datiert vom März 2011.
- Anerkennung als postgraduale Weiterbildung durch die FSP: 25.06.2011
- Dieses Dokument entspricht dem Informationsstand von März 2011; es bezweckt, einen Überblick zu vermitteln. Detaillierte, verbindliche Informationen gibt die obengenannte Informationsstelle ab.
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