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      Änderung Krankenpflege-Leistungsverordung (KLV)
 

Ende 2005 erteilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Auftrag, die Bestimmungen über die Abgeltung von psychotherapeutischen Behandlungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung zu überprüfen. Äusserst kurzfristig führte das BAG daraufhin Hearings mit involvierten Partnern durch, darunter auch die FSP. Kurz danach unterbreitete das BAG den involvierten Partnern einen Vorschlag für eine veränderte Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) um Stellungnahmen einzuholen. Im Juli 2006 verabschiedete das EDI die per 1. Januar 2007 in Kraft getretene revidierte KLV. In der zweiten Jahreshälfte 2006 bildete das BAG eine Expertengruppe, welche die Änderungen der KLV begleitet.

Aktivität FSP
Die FSP äusserte sich Ende März an den BAG-Hearings. Ende Mai nahm sie Stellung zu den Änderungsvorschlägen zur KLV. Die Stellungnahme wurde durch eine Arbeitsgruppe mit FSP-PsychotherapeutInnen erarbeitet. Hugo Grünwald vertritt die FSP und den Schweizerischen Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP.) in der Expertengruppe des BAG.

Weitere Informationen zur Änderung der KLV per 1.1.2007


Weitere Informationen zur Aktivität FSP


Kontakt
FSP-Sekretariat, fsp(at)fsp.psychologie.ch