News | Kontakt | Sitemap |
 Suche 
de | fr | it
 
   
     
//Home / Die FSP / FSP-Positionen / Humanforschung {$altPrint}
Benutzername
Passwort
 
      Humanforschungsgesetz
 

Mit dem Humanforschungsgesetz soll die «Forschung am Menschen» in der Schweiz einheitlich und umfassend geregelt werden. Das Humanforschungsgesetz konkretisiert die in der neuen Verfassungsbestimmung enthaltenen Grundsätze und hat zum Ziel, die Würde und Persönlichkeit der Menschen in der Forschung zu schützen. Zudem soll es klare und günstige Rahmenbedingungen, insbesondere Rechtssicherheit, für die Forschung schaffen.

Aktivität FSP
Gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft für Psychologie (SGP) hat die FSP an der Vernehmlassung zum Humanforschungsgesetz und zur neuen Verfassungsbestimmung teilgenommen. In ihrer Stellungnahme (PDF-Dokument) zuhanden des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) begrüsst sie die einheitliche gesetzliche Regelung der «Forschung mit Menschen und für Menschen». Der Titel sollte gemäss der Stellungnahme FSP in diesem Sinne geändert werden, weil Menschen immer Partner der Forschung und nicht deren Objekte sein müssten. Die FSP hat sich zudem für einen breiten Geltungsbereich – gegen die einseitige Fokussierung des Gesundheitsbegriffs auf Medizin und Biologie – stark gemacht.

Weitere Informationen


Kontakt
FSP-Sekretariat, fsp(at)psychologie.ch