Das Opferhilfegesetz (OHG) sichert jenen Menschen, die durch eine Straftat in ihrer physischen, psychischen oder sexuellen Integrität verletzt wurden, juristische, finanzielle und psychologische Hilfe zu. Die psychischen Folgen für Opfer von Straftaten wurden in der Vergangenheit oft verkannt. Durch ein verändertes Bewusstsein gegenüber psychischer Traumatisierungen und durch das Opferhilfegesetz erlangte die psychologisch-psychotherapeutische Opferhilfe gesellschaftliche und juristische Anerkennung. Beratung und Psychotherapie von Opfern erfordern spezifische Fachkenntnisse und therapeutische Techniken.
Projekt FSP Bis 2006 hat die FSP im Bereich der Opferhilfe eine Fortbildung angeboten, die nach Abschluss für den Erhalt des Zusatzqualifikationszertifikats in Opferhilfe berechtigte. Ziel dieser Fortbildung war die Vermittlung von Kompetenzen, die die PsychologInnen bzw. PsychotherapeutInnen dazu qualifizieren, fallspezifisch eine optimale Beratung oder Therapie der Opfer zu gewährleisten.
Weitere Informationen http://www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/gesellschaft/opferhilfe.html
Kontakt FSP-Sekretariat, fsp(at)psychologie.ch
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