23. Oktober 2008
MEDIENMITTEILUNG
Bern, 22. Oktober 2008
Kt. Praxisbewilligungen Psychotherapie
Psychologieberufegesetz muss Ordnung schaffen
(fsp, 22.10.2008) Das verschärfte Binnenmarktgesetz BMG schafft keine Klarheit bei den Auseinandersetzungen um kantonale Zulassungen zur selbständigen Psychotherapie, sondern allenfalls formelle Entscheide: Wer sich für eine Praxisbewilligung direkt im Kanton Zürich bewirbt, wird gegenüber den Zulassungstouristen weiterhin diskriminiert, weil er deutlich höheren Anforderungen genügen muss. So bleiben die qualitativen Voraussetzungen zu Gunsten des Patienten- und Konsumentenschutzes auf der Strecke.
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