News | Kontakt | Sitemap |
 Suche 
de | fr | it
 
   
     
//Home / News / {$altPrint}
Benutzername
Passwort
 
      Psychologieberufegesetz: Klare Zustimmung der FSP zur Konzeption des BAG
 
27. Februar 2009
 

Informationen zum Psychologieberufegesetz

Psychologieberufegesetz
Klare Zustimmung der FSP zur Konzeption des BAG

Eine hochkarätige Delegation des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) unter der Führung von Direktor Thomas Zeltner und Vizedirektor Stefan Spycher hat am 26. Februar 2009 in Bern die Eckpunkte der baldigen Parlamentsvorlage zum Psychologieberufegesetz (PsyG) vor rund 150 Personen präsentiert. Die Vertreterinnen und Vertreter der FSP sowie ihrer 40 Fach- und Kantonalverbände haben die jetzige Konzeption des BAG klar begrüsst.

Anlässlich des gut besuchten Hearings des BAG zu den Eckpunkten des PsyG bedankte sich Präsidentin Sybille Eberhard im Namen der FSP als grösstem Berufsverband der Psychologie in der Schweiz für die geleistete Arbeit der Behörden. Sie sicherte dem BAG die fachliche und politische Unterstützung im weiteren Gesetzgebungsprozess zu.

Die jetzige Konzeption des BAG zum PsyG sieht den Schutz der Bezeichnung «Psychologin» oder «Psychologe» für Hochschulabsolventen/innen der Psychologie auf Master- und auf Bachelorstufe vor. Für die psychologische Psychotherapie werden ein Masterabschluss in Psychologie, einschliesslich klinische Psychologie und Psychopathologie, ein eidgenössisch akkreditierter Weiterbildungstitel und eine Berufsbewilligung verlangt. Für die gesundheitsrelevanten Fachbereiche der Klinischen Psychologie, der Neuropsychologie, der Kinder- und Jugendpsychologie und der Gesundheitspsychologie werden eidgenössisch akkreditierte Weiterbildungen mit eidgenössisch geschützten Berufsbezeichnungen geschaffen.

In einigen Detailfragen hat die FSP bei den Bundesbehörden Optimierungen beantragt. Zum einen haben sich die FSP, aber auch die psychologischen Institute der Schweizer Universitäten und der Studentische Dachverband Psychologie Schweiz, klar für den Schutz der Bezeichnung «Psychologin» oder «Psychologe» auf der Masterstufe in Psychologie ausgesprochen. Zum anderen haben die FSP und ihre Fachverbände beantragt, dass die Klinische Psychologie und die Neuropsychologie gleich wie die Psychotherapie geregelt werden und für weitere hoch sensible Psychologieberufe wie die Rehabilitationspsychologie und die Rechtspsychologie eine eidgenössisch akkreditierte Weiterbildung ermöglicht wird.

«Charta» und SPV lehnen das PsyG ab
Noch vor dem Hearing des BAG zum PsyG haben der Schweizerische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Verband SPV sowie die Schweizer Charta für Psychotherapie in einer Mitteilung erklärt, dass sie das Gesetz in der jetzigen Konzeption ablehnen. Der Grund liegt im Erfordernis des Psychologiestudiums als künftige Grundvoraussetzung für die psychologische Psychotherapie. Noch in der Expertenkommission zum PsyG hatten sowohl der SPV wie die «Charta» dem Psychologiestudium als Voraussetzung zugestimmt. Die FSP bedauert diese Entwicklung, zumal das Bolognasystem mit dem Bachelor- und Masterstudium die Durchlässigkeiten verschiedener universitärer Studienrichtungen und Hochschulen garantiert. Die jetzige Konzeption des Gesetzes fand bei den rund 150 Anwesenden des Hearings breite Zustimmung und erhielt viel Applaus. «Charta» und SPV standen mit ihrer ablehnenden Position allein da.

Für Fragen stehen zur Verfügung

Daniel Habegger, Politischer Sekretär FSP, 031 388 8811, 079 609 9068, daniel.habegger(at)psychologie.ch

Tiziana Frassineti, Medienstelle FSP, 031 388 8812, 079 455 3766, info(at)psychologie.ch

 

 








<- Zurück zu: News-Detail