Auftragsverhältnis Wenn Sie eine psychologische Dienstleistung – sei das nun eine Beratung oder eine Therapie – in Anspruch nehmen, handelt es sich rechtlich um einen Auftrag. Die psychologische Fachperson verpflichtet sich, die übertragene Aufgabe sorgfältig auszuführen, Sie als KlientIn verpflichten sich zur Bezahlung. Dieser Auftrag kann von beiden Seiten gekündigt werden. Sie können selbst bestimmen, wann Sie die Dienstleistung nicht mehr in Anspruch nehmen wollen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, mit der Psychologin/dem Psychologen beim ersten Gespräch zu klären, wie umfangreich die Behandlung voraussichtlich sein wird und den Wunsch nach Beendigung des Auftrags gemeinsam zu diskutieren.
Bevor Sie einen Auftrag erteilen, empfiehlt es sich zu überlegen, welche Rahmenbedingungen geeignet sein könnten:
- Was erwarte ich von der Behandlung?
- Will ich zu einer Frau oder einem Mann?
- Möchte ich alleine mit der psychologischen Fachperson sprechen oder in einer Gruppe?
- Wie viel Zeit und Finanzen bin ich bereit zu investieren? Wer bezahlt was?
Erstgespräch Das Erstgespräch – insbesondere in der Therapie – dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Sie schildern der Psychologin/dem Psychologen Ihre Fragestellung und Ihre Erwartungen. Die Fachperson sollte sich selbst vorstellen, insbesondere ihre beruflichen Kompetenzen, Ausbildungen und Arbeitsweise beschreiben. Zögern Sie nicht, nachzufragen, wenn diese Auskünfte nicht erteilt werden.
Die psychologische Fachperson sollte Sie im ersten Gespräch über folgende Punkte informieren: Kosten, Sitzungsdauer, Frequenz, Tarif, Zahlungsmodalitäten. Auch zur voraussichtlichen Dauer sollte die Psychologin/der Psychologe am Ende des Erstgesprächs Angaben machen können. Natürlich kann es sein, dass diese Einschätzung im Verlauf der Behandlung revidiert werden muss.
Allenfalls teilt Ihnen die Fachperson am Ende des Erstgesprächs mit, dass sie nicht die Richtige für Ihre Fragestellung ist. Dies ist nicht als Abfuhr, sondern als Zeichen beruflicher Kompetenz zu verstehen, denn nicht jede Psychologin/jeder Psychologe ist für jede Fragestellung gleich geeignet.
Überlegen Sie sich während und nach dem Gespräch, ob Sie sich wohl fühlen, ob Sie Ihrer Fachperson vertrauen und das Gefühl haben sie könne Ihnen helfen. Für den Erfolg der Behandlung sind das wichtige Faktoren. Haben Sie keine Hemmungen Ihrer Fachperson am Ende des Gesprächs (oder danach telefonisch) mitzuteilen, dass Sie jemand anders suchen möchten. Das Erstgespräch ist in der Regel kostenpflichtig.
Schweigepflicht / vertrauliche Informationen Alles was sie in der psychologischen Beratung oder Therapie berichten ist vertraulich, PsychologInnen unterstehen dem Berufsgeheimnis und ihre Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz. PsychologInnen dürfen Informationen nur dann weitergeben, wenn Sie damit einverstanden sind. PsychologInnen dürfen nicht einmal erwähnen, dass Sie bei ihnen in Behandlung sind. In ganz wenigen Fällen sieht das Gesetz eine Auskunftspflicht für PsychologInnen vor. In diesem Fall muss die psychologische Fachperson die Klientin/den Klienten informieren bevor sie Auskunft gibt. PsychologInnen müssen Akten in den meisten Kantonen während 10 Jahren aufbewahren und danach vernichten. Als KlientIn haben Sie jederzeit das Recht, Einblick in Ihre Akten zu erhalten, wobei die psychologische Fachperson Ihnen persönliche Notizen, welche blosse Hypothesen oder Mutmassungen beinhalten, sowie allfällige Angaben von Drittpersonen vorenthalten darf.
Schwierigkeiten Eine Therapie oder Beratung hat meist eine Veränderung zum Ziel. Es ist normal, ja gehört geradezu zu einem solchen Prozess, dass während der Behandlung auch negative Gefühlen auftauchen können. Besprechen Sie diese Gefühle mit Ihrer Psychologin/Ihrem Psychologen. Wenn Sie sich aber über längere Zeit während der Behandlung sehr unwohl fühlen, Ihrer Fachperson misstrauen oder sich unverstanden fühlen, suchen Sie das Gespräch mit fachkundigen Drittpersonen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass PsychologInnen FSP gegen die ethischen Grundsätze der Berufsordnung FSP verstossen. In dieser ist unter anderem geregelt, welche Verantwortung PsychologInnen FSP übernehmen müssen, wie sie ihre berufliche Kompetenz sichern, wie sie mit vertraulichen Informationen umzugehen haben und wie sie die berufliche Beziehung gestalten müssen. Verstösse gegen die Berufsordnung können Sie der Berufsordnungskommission der FSP melden, welche den Fall untersucht und falls nötig Sanktionen und Massnahmen ergreift. Beschwerden sind schriftlich bei der Kommission einzureichen. Nebst der Angabe ihrer Personalien müssen KlientInnen den gerügten Verstoss gegen die Berufsordnung beschreiben. (Adresse: FSP, Berufsordnungskommission, Choisystr. 11, Postfach, 3000 Bern 14)
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