Kosten Fragen Sie Ihre Psychologin / Ihren Psychologen gleich zu Beginn, allenfalls bereits beim telefonischen Erstkontakt, nach den Kosten der gewünschten Dienstleistung. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten von Psychotherapien, welche Ihnen von einer Ärztin/einem Arzt verschrieben wurde (sog. «delegierte Psychotherapie»). Das bedeutet, dass die Ärztin/der Arzt die Therapie an psychologische PsychotherapeutInnen, die bei ihr/ihm in der Praxis arbeiten, delegiert.
Zusatzversicherungen von Krankenkassen hingegen decken einen gewissen Kostenanteil an Psychotherapien von frei praktizierenden Psychotherapeuten ab. Damit Sie Ihre Therapie über die Zusatzversicherung abrechnen können, muss die Therapeutin/der Therapeut auf der so genannten «santésuisse-Liste» aufgeführt sein. Klären Sie im Voraus mit der Therapeutin/dem Therapeuten ab, ob dies der Fall ist, und mit Ihrer Krankenkasse, welchen Anteil diese für welche Anzahl Stunden übernimmt.
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