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      Die Psychotherapie muss endlich klar geregelt werden
 

Vermerk vom 27.11.08: Der Inhalt dieser Erklärung ist bezüglich der Grundausbildung zur nicht-ärztlichen Psychotherapie veraltet: Die im Jahre 2001 vom BAG eingesetzte Expertenkommission zum eidgenössischen Psychologieberufegesetz (PsyG) hat sich darauf geeinigt, dass ein Hochschulstudium in Psychologie auf Lizentiat- bzw. Master-Niveau künftig die zwingende Voraussetzung darstellen muss. Der Entscheid dazu ist mit Zustimmung aller VertreterInnen der Verbände FSP, Schweizer Charta für Psychotherapie, SBAP und SPV erfolgt.

 

Die Psychotherapie muss endlich klar geregelt werden

Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) und der Schweizer Psychotherapeuten-Verband (SPV) fordern, dass nur noch PsychotherapeutInnen mit einer kantonalen Praxisbewilligung und ÄrztInnen mit einer anerkannten Weiterbildung als LeistungserbringerInnen für die Psychotherapie zugelassen werden. Gemäss geltendem Recht übernimmt die Grundversicherung ambulante Psychotherapie, wenn sie von ÄrztInnen durchgeführt oder an Hilfspersonen delegiert wird und in einer Arztpraxis stattfindet. Kriterium für die Kassenpflicht ist also weder die Qualifikation der LeistungserbringerInnen noch die Qualität der Psychotherapie, sondern der Durchführungsort «Arztpraxis».

1. Psychotherapie darf nur noch von qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden.

Zukünftig sollen einzig PsychotherapeutInnen mit einer anerkannten Aus- und Weiterbildung bei der Grundversicherung der Krankenkassen zugelassen werden.
ÄrztInnen und ihre Hilfspersonen ohne anerkannte Weiterbildung in Psychotherapie sollen psychotherapeutische Leistungen nicht mehr zu Lasten der Grundversicherung abrechnen dürfen.

2. Qualifizierte Psychotherapie spart Kosten.

Psychische und psychisch verursachte Krankheiten nehmen weltweit zu.
Durch qualifizierte psychotherapeutische Behandlungen werden Arztbesuche, Medikamente, Spitalaufenthalte, Arbeitsausfälle und IV-Renten reduziert.
Mit einem Franken für die Psychotherapie werden bis zu fünf Franken eingespart.

3. In allen Versicherungen ist die Kostenübernahme für die Psychotherapie klar geregelt, nur in der sozialen Krankenversicherung noch nicht.

Bei der Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung sind PsychotherapeutInnen als Leistungserbringer zugelassen.
National- und Ständerat anerkennen die Psychotherapie im Mehrwertsteuergesetz als eigenständigen Heilberuf.
Das Bundesgericht hat die Qualifikation der PsychotherapeutInnen für das selbständige Diagnostizieren und Behandeln psychischer Krankheiten festgehalten.

GEGNER BEHAUPTEN

TATSACHE IST

Für psychisch kranke Menschen gibt es ÄrztInnen und psychiatrische Kliniken. Damit sind sie genügend versorgt.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO sagt aus, dass die Depression ab dem Jahr 2000 zur weltweit häufigsten Krankheit werden wird. Laut Aussagen des Direktors des Bundesamtes für Gesundheit Dr. Thomas Zeltner, weist die Schweiz im Gesundheitswesen echte Defizite in den Bereichen Psyche und psychische Belastungen auf.

In der Schweiz werden psychische Krankheiten im Durchschnitt 5 - 7 Jahre als körperliche Leiden verkannt. Um eine qualitativ gute Versorgung garantieren zu können, muss daher der Kreis von LeistungserbringerInnen bei der Psychotherapie neu definiert werden,

Zukünftig sollen einzig PsychotherapeutInnen mit einer seriösen Aus- und Weiterbildung als Leistungserbringer der sozialen Krankenversicherung zugelassen werden.

GEGNER BEHAUPTEN

TATSACHE IST

Angesichts der steigenden Krankenkassenprämien, muss jetzt endlich gespart werden.

Die Kosten einer qualitativ hochwertigen Psychotherapie werden durch eine Reduktion der Arztbesuche, des Medikamentenkonsums, der Spitalaufenthalte, der Arbeitsausfälle und IV-Renten mehr als kompensiert.

Ärzte können heute Psychotherapien an unqualifizierte medizinische Hilfspersonen delegieren und diese Leistungen mit der Krankenkassen abrechnen. Dieser Missstand muss unterbunden werden, auch damit werden unnötige Kosten gespart.

Das ärztliche Gespräch ist keine professionelle Psychotherapie. Eine Kostenabrechnung für Gespräche darf deshalb nur mit den dafür vorgesehenen Tarifpunkten erfolgen.

GEGNER BEHAUPTEN

TATSACHE IST

Die Verbände sind untereinander zerstritten. Sie liegen sich in den Haaren, was qualifizierte Psychotherapie sein soll.

Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) und der Schweizer Psychotherapeuten-Verband (SPV) sind sich einig, dass nur PsychotherapeutInnen mit Universitätsabschluss und qualifizierter Weiterbildung zugelassen werden sollen.

In der Frage, welcher universitäre Abschluss zur Weiterbildung in Psychotherapie berechtigt, vertreten die beiden Verbände unterschiedliche Auffassungen.

Diese Differenz wurde bisher von der Ärzteschaft und den Krankenkassen als Vorwand benutzt, das Ärztemonopol im Bereich Psychotherapie hartnäckig zu verteidigen und eine qualitätsorientierte Grundversorgung zu verhindern.

Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP)
Choisystrasse 11, Postfach, 3000 Bern 14
Telefon 031 388 88 00
Fax 031 388 88 01
E-Mail: fsp@psychologie.ch

Schweizer Psychotherapeuten-Verband (SPV)
Weinbergstrasse 31
8006 Zürich
Tel. 01 266 64 00
Fax 01 262 29 96
E-Mail: spv@psychotherapie.ch