News | Kontakt | Sitemap |
 Suche 
de | fr | it
 
   
     
//Home / Publikationen / Medien / Archiv Medien / {$altPrint}
Benutzername
Passwort
 
      Keine Psychotherapie ohne Psychologiestudium
 

Stellungnahme der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen vom 4. März 2002


Rote Karte des Bundesgerichts an Schmalspur-Psychotherapeuten:

Keine Psychotherapie ohne Psychologiestudium


Das Psychologiestudium bereitet besser als irgend ein anderes Hochschulstudium auf die psychotherapeutische Tätigkeit vor. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Die höchsten Richter bejahen kantonale Massnahmen gegen Schmalspur-Psychotherapeuten ohne Wenn und Aber. Dieser Entscheid dürfte wegweisend für das in Entstehung begriffene eidgenössische Gesetz sein.

Der Kanton Zürich hat vor Bundesgericht in allen Punkten Recht erhalten: Sein neues Gesundheitsgesetz von August 2000, das zwingend ein abgeschlossenes Psychologiestudium für die eigenverantwortliche psychotherapeutische Tätigkeit verlangt, ist verfassungskonform. Von einer Willkür, wie die Beschwerdeführer - der Schweizer Psychotherapeutenverband, die Schweizer Charta für Psychotherapie und weitere nicht-universitäre Institute - sie geltend machen wollten, kann keine Rede sein, weil sich «die erhobenen Rügen ohnehin allesamt als unbegründet erweisen», wie das Bundesgericht in seiner schriftlichen Begründung schreibt. Damit dürfte indirekt ein wichtiger Vorentscheid im Hinblick auf das «Bundesgesetz über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der psychologischen Berufe» gefallen sein, das zurzeit von einer Expertenkommission des Bundesrates vorbereitet wird.

Psychologiestudium setzt sich durch

Mit dem Entscheid des Bundesgerichts hat sich die Haltung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP und ihres Zürcher Kantonalverbandes ZüPP durchgesetzt. Die FSP, die Universitäten und die Schweizerische Gesellschaft für Psychologie (SGP) vertreten eine analoge Haltung auch auf eidgenössischer Ebene im Rahmen der Expertenkommissionen zum «Bundesgesetz über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der psychologischen Berufe»: Ein abgeschlossenes Psychologiestudium, inklusive Psychopathologie, muss zwingende Voraussetzung für die eigenverantwortliche Tätigkeit als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut sein.

Psychische Krankheiten ernst nehmen

Es käme niemandem in den Sinn, dass ein Architekt oder Chemiker das Medizinstudium überspringen oder in die letzten Semester quereinsteigen könnte, um dann eine fachärztliche Ausbildung als Kinderarzt zu machen: Sich während Jahren grundlegend mit dem menschlichen Körper und der medizinischen Wissenschaft auseinandergesetzt zu haben, ist zu Recht eine zwingende Voraussetzung für jede ärztliche und fachärztliche Tätigkeit.

Bei psychischen Krankheiten und Störungen muss der gleiche Grundsatz wie bei rein körperlichen Leiden gelten: Nur wer sich ausreichend mit den wissenschaftlich abgestützten Grundlagen der Psyche auseinandergesetzt hat, darf Diagnosen stellen und therapeutisch eingreifen. Denn Psychotherapien ohne breite wissenschaftliche Grundausbildung und wissenschaftlich-methodologische Kenntnisse bergen ein hohes Potenzial an gesundheitsschädigenden Auswirkungen für die menschliche Psyche.

Im Gegensatz zu Organisationen, die sich nicht auf die universitäre Psychologie ausgerichtet haben, bedeutet es für die FSP eine gesundheitspolitisch unhaltbare Situation, wenn Quereinsteiger wie Architekten, Chemiker, Germanisten, Lehrer oder Krankenschwestern letztlich eigenverantwortlich ins fragile Gut der menschlichen Psyche eingreifen dürfen und diffizile Diagnosen stellen, ohne sich darüber ausweisen zu müssen, ob sie über das nötige psychologische Grundlagenwissen verfügen und die dazu notwendigen wissenschaftlichen Instrumente und Methoden beherrschen. Wer will denn schon, dass ein Chemiker mit einer möglicherweise noch fragwürdigen Weiterbildung grundlegende Vorgänge seiner Psyche diagnostiziert und in die entsprechenden Prozesse eingreift?

Universitäten garantieren Wissenschaftlichkeit

Wissenschaftlichkeit garantieren die Universitäten. Nicht qualifiziert ist, wer die Ausbildungskriterien der Universitäten nicht erfüllt. Solche Berufsleute dürfen im Interesse und zum Schutz des Publikums künftig nicht mehr als Psychotherapeuten zugelassen werden.

Eingriffe in die Psyche müssen qualifizierten Fachpersonen vorbehalten werden. Nur wissenschaftlich ausgebildete psychologische Psychotherapeuten haben die Übersicht über die diversen Instrumentarien und sind in der Lage, wirksame und angezeigte Massnahmen zu ergreifen und deren Gültigkeitsbereiche und Grenzen zu beurteilen. Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP stellt mit Genugtuung fest, dass diesem Grundsatz jetzt auch das höchste Schweizer Gericht mit seinem Urteil vom 2. November 2001 gefolgt ist und die Forderung nach einem Psychologiestudium als Voraussetzung für die eigenverantwortliche psychotherapeutische Tätigkeit als absolut verfassungskonforme Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit beurteilt.

Gesundheitsschutz ins eidgenössische Psychologiegesetz

Die wegweisende Begründung des Bundesgerichts ist eine Entscheidung zugunsten des Gesundheitsschutzes. Gemäss Bundesgericht ist es klar zulässig, «im öffentlichen Interesse und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit» die Wirtschaftsfreiheit einzuschränken. Auch das Binnenmarktgesetz werde dadurch nicht tangiert. Das Bundesgericht erachtet eine breite psychologische Grundausbildung als beste Voraussetzung, um zu entscheiden, welche Therapiemethode bei welchen Krankheitsbildern am wirksamsten eingesetzt werden kann. Auch die an den Universitäten vermittelte Psychopathologie ist für die obersten Richter absolut zentral: «Es ist nun allerdings klar, dass die selbstständige psychotherapeutische Tätigkeit, die zur selbstständigen Feststellung von psychischen und psychosomatischen Krankheiten und Störungen sowie zu deren Behandlung mit psychotherapeutischen Methoden berechtigt, eine sichere Diagnostik und zuverlässige Kenntnisse der eigenen fachlichen Grenzen voraussetzt, wozu ein fundiertes Wissen in Psychopathologie unerlässlich ist», folgert die schriftliche Begründung. Die Expertenkommission zum Psychologiegesetz ist gut beraten, diese Erkenntnisse des Bundesgerichts ernst zu nehmen.

Das Arbeitsmarktargument

Der wichtigste ausländische Arbeitsmarkt für schweizerische Psychotherapeuten - und umgekehrt - ist Deutschland, das für psychotherapeutische Tätigkeiten zwingend ein Psychologiestudium voraussetzt. Eine schweizerische Regelung ohne Psychologiestudium würde unseren Psychotherapeuten den deutschen Arbeitsmarkt verbauen. Umgekehrt könnten die weniger qualifizierten deutschen Berufsleute ohne Psychologiestudium, die in ihrem Heimatsaat nicht mehr als Psychotherapeuten arbeiten dürfen, von den niedrigeren Standards in der Schweiz profitieren und hierzulande gemäss dem Nicht-Diskriminierungsgebot der bilateralen Verträge frei als Psychotherapeuten arbeiten.