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      Neue Psychotherapievergütung: Krankenkassen und Vertrauensärzte profitieren, Patienten bleiben auf der Strecke.
 

Bern, 5. Juli 2006

Neue Psychotherapievergütung:
Krankenkassen und Vertrauensärzte profitieren, Patienten bleiben auf der Strecke.

Wieder einmal erhöht das BAG nur den administrativen Aufwand, was sicher kein Garant für die Senkung der Kosten und schon gar nicht für den verbesserten Zugang der Bevölkerung zu fachgerechter Psychotherapie ist.

Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) hält fest, dass von der neuen Regelung der Krankenpflege-Leistungsverordnung nur die Krankenkassen und Vertrauensärzte profitieren und die Patienten auf der Strecke bleiben.

Erhöht wird der administrative Aufwand, verstärkt wird die Rolle der Vertrauensärzte – die in der Regel über keine Ausbildung in Psychotherapie verfügen; kompetente Psychotherapeuten verfügen über ein Medizin- oder Psychologiestudium und eine mehrjährige, wissenschaftliche fundierte psychotherapeutische Weiterbildung. Ein verbesserter Zugang der Patienten zu kompetenter und qualitativer Psychotherapie wird auch nicht erreicht. Die vom BAG vorgeschlagene Änderung der Leistungsverordnung für die Psychotherapie wird jetzige Missstände nicht beheben.

Für die FSP ist unbestritten, dass Diagnose, Therapiekonzept und -Ziel früher als bis anhin angegeben werden können. Die Praxis zeigt aber, dass es nicht immer möglich ist, das Behandlungsziel bereits nach sechs Sitzungen festzulegen. Dies ist insbesondere bei Kindern häufig der Fall.

Rolle der VertrauensärztInnen

Heute deckt die Grundversicherung Psychotherapien, wenn sie von Medizinern mit psychotherapeutischer Weiterbildung durchgeführt oder von Ärzten an andere Therapeuten delegiert werden. Die geltenden Bestimmungen machen es möglich, dass Ärzte ohne entsprechende Kompetenzen Diagnosen stellen und die Behandlungsart festlegen oder die therapeutische Arbeit an ungenügend qualifizierte Personen delegieren. Darum ist der Zugang der Bevölkerung zu kompetenter Psychotherapie ungenügend.

Als äusserst problematisch erachtet die FSP den vorhersehbaren Interessenskonflikt der Vertrauensärzte: Wessen Anliegen werden VertrauenärztInnen im Zweifelsfalle höher gewichten, jene des Versicherers (Arbeitgeber) oder jene der PatientInnen?

Im Sinne der Patienten müssten folgende Punkte gewährleistet werden:

  • VertrauensärztInnen müssen psychotherapeutisch ausgebildet sein.
  • Im Konfliktfall soll eine Zweitmeinung (second opinion) eingeholt werden können.
  • VertrauensärztInnen müssen nach transparenten Kriterien entscheiden.
  • VertrauensärztInnen sollen sich direkt mit PatientInnen in Kontakt setzen können.


Jede zweite Person in der Schweiz erkrankt in ihrem Leben mindestens einmal an einem schweren psychischen Leiden; Tendenz steigend. Dies hat nicht nur für die direkt Betroffenen und ihre Angehörigen, sondern auch für die Volkswirtschaft schwerwiegende Folgen. Darum müssen die psychische Gesundheit und deren Schutz in unserem Gesundheitssystem eine höhere Priorität erhalten. Dies gilt insbesondere, wenn man bedenkt, dass heute 75 % der psychischen Krankheiten nicht, falsch oder zu spät diagnostiziert werden.

Für die Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen ist klar: Wer die psychische Gesundheit der Bevölkerung ernst nimmt, sorgt für die genügende Versorgung mit kompetenter Psychotherapie. Das wichtigste Instrument zur Sicherung und Kontrolle der Qualität ist und bleibt die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Auf Ihre Fragen antwortet
Tiziana Frassineti
079 455 3766
Mediensprecherin FSP

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Die FSP in Kürze

Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) wurde 1987 gegründet und zählt rund 5'500 Mitglieder, 1800 Mitglieder haben den FSP-Fachtitel in Psychotherapie.

Zu den Kernaufgaben der FSP gehören

  • Die Förderung und Sicherung der permanenten, berufsqualifizierenden Weiter- und Fortbildung universitärer PsychologInnen,
  • Die Verankerung der Psychologie als Wissenschaft und Beruf in der Gesellschaft,
  • Die Vertretung der Interessen der in der Schweiz tätigen PsychologInnen auf kantonaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene,
  • Der Erlass eines berufsethischen Kodex' (Berufsordnung) der für alle Mitglieder verbindlich ist.


Die FSP vermittelt Medienschaffenden ExpertInnen für sämtliche psychologische Fragestellungen und ist die kompetente Ansprechpartnerin bei gesundheitspolitischen Themen im Bereich der Psychologie.

FSP-Pressestelle
Tiziana Frassineti
T  031 388 8812
M 079 455 3766
info(at)psychologie.ch