Bern, den 6. Juli 1999
Schutz des Publikums vor Sekten und anderer Psycho-Scharlatanerie
Die Föderation der Schweizer PsychologInnen FSP begrüsst den Sektenbericht der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission. Nachdrücklich aber weist der Dachverband der über 4000 universitär ausgebildeten Schweizer PsychologInnen darauf hin, dass der Schutz des Publikums vor Psycho-Sekten nur dann erfolgreich sein kann, wenn der Staat den ganzen undurchsichtigen «Psycho-Markt» schnell und streng gesetzlich regelt. Deshalb fordert die FSP ein speditives Voranschreiten der Arbeiten an dem - vom Bundesrat im August 1998 in Auftrag gegebenen - Psychologie-Gesetz.
Die pluralistische Gesellschaft bietet ihren Mitgliedern enorme Freiheiten - und überfordert viele Menschen damit prompt. Sie alle sind anfällig auf Heilsversprechungen aller Art. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) hat erkannt, dass sich der Staat hier aktiv um den Schutz der KonsumentInnen kümmern muss. Im soeben erschienenen GPK-Bericht «Sekten oder vereinnahmende Bewegungen in der Schweiz. Die Notwendigkeit staatlichen Handelns oder: Wege zu einer eidgenössischen ÐSektenð-Politik» fordert die GPK denn auch: «Der Bundesrat sorgt dafür, dass die bestehenden Gesetze insbesondere zum Schutz von Kindern, Konsumentinnen und Konsumenten vermehrt beachtet werden und bemüht sich um eine einheitlichere Praxis der Kantone im Bereich der Gesundheitsgesetzgebung» (S. 44).
Die Föderation der Schweizer PsychologInnen FSP begrüsst diese Forderung ausdrücklich. Als Dachverband der über 4000 universitär ausgebildeten PsychologInnen fordert die FSP vehement, die Menschen vor obskuren Psycho-Praktiken zu schützen - und zwar nicht erst, wenn sie dadurch Schaden erlitten haben. Diese Feststellung gilt allerdings nicht nur für den Bereich der vereinnahmenden, sektiererischen Bewegungen, sondern überall dort, wo Menschen psychologisch beraten oder behandelt werden. Deshalb verlangt die FSP mit Nachdruck, dass alle Anwendungsbereiche der Psychologie inklusive der Psychotherapie zum Schutz des Publikums vor Scharlatanerie gesetzlich geregelt werden.
Nach wie vor ist hierzulande - im Gegensatz zum benachbarten Ausland - der Titel des «Psychologen» resp. der «Psychologin» nicht eidgenössisch geschützt. Fehlen auch kantonale Regelungen, kann sich jedermann/-frau als «Psychologe» resp. «Psychologin» bezeichnen und Menschen «behandeln» - selbst ohne jegliche Ausbildung! Ebenso ist allgemein bekannt, dass gewisse Psychosekten ihre AnhängerInnen mit dem Angebot «psychologischer» Beratung oder eines «psychologischen Tests» gewinnen.
Dieser unübersichtliche Wildwuchs im ganzen Bereich «psychologischer» Anwendungen richtet viel Schaden und menschliches Leid an. Denn für das Publikum ist es angesichts der vielfältigen Titel und Abkürzungen unmöglich, zwischen seriösen und unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Dies gilt für Menschen in akuten Notsituationen noch vermehrt. Augenscheinlich stösst die Eigenverantwortung der KlientInnen hier an ihre Grenzen. Deshalb drängt sich eine klar geregelte Ausbildung mit einem einheitlichen Abschluss, d.h. einem eidgenössischen Fähigkeitsausweis zum Schutz des Publikums auf. Dies hat auch der Bundesrat erkannt und am 19. August 1998 ein Psychologie-Gesetz in Auftrag gegeben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Arbeiten zwischenzeitlich an die Hand genommen.
Die FSP fordert eine schnelle und strenge Regelung psychologischer Anwendungen. Denn die menschliche Psyche ist ein fragiles Gut. Jede Beratung und Behandlung gehört in die Hände ausgewiesener Fachpersonen, die auf der Basis moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse arbeiten. Nur eine mehrjährige universitäre Ausbildung, kontrollierte Weiterbildungen und kontinuierliche Fortbildungen garantieren diese Qualität psychologischer Dienstleistungen.
PsychologInnen FSP verfügen alle über ein universitäres Hauptfachstudium in Psychologie, das ihnen erlaubt, das theoretische Wissen auf die verschiedensten praktischen Probleme zu übertragen. Diese professionelle Flexibilität unterscheidet die PsychologInnen FSP von «angelernten» oder gar selbsternannten Pseudo-PsychologInnen. |