22.06.05
Vernehmlassung zum Psychologieberufegesetz beginnt
Der Bundesrat hat am 22. Juni den längst erwarteten Entscheid zur Einleitung der öffentlichen Vernehmlassung zum Psychologieberufegesetz PsyG getroffen. Diese wird nächstens eröffnet und dauert bis zum 31. Oktober 2005. Zentrale Anliegen des Konsumenten- und Gesundheitsschutzes gehen damit in die nächste Runde. Die wichtigsten Adressaten sind die Kantone, die Hochschulen, die nationalen Parteien, die gesamtschweizerischen Wirtschaftsverbände und Organisationen.
Das erste schweizerische Psychologieberufegesetz PsyG ist ein «Berufsausübungs-Gesetz». Die vernehmlassten Vorschläge sehen vor, dass für die Ausübung von Psychologieberufen künftig ein Hochschulstudium im Hauptfach Psychologie vorausgesetzt wird. Auch die Bezeichnung «Psychologe» soll gesetzlich geschützt werden. Zweitens soll die Qualität von eidgenössisch anerkannten Weiterbildungen, die zu einem Fachtitel führen, mittels einer eidgenössischen Akkreditierung gesichert werden. Drittens wird vorgeschlagen, dass alle PsychologInnen, die im Geltungsbereich des Gesetzes tätig sind, künftig einschlägige Berufsregeln einhalten müssen; bisher waren solche nur für die Mitglieder der Berufsverbände verbindlich. Viertens und analog zu den Ärzten sollen das Berufsgeheimnis und die Schweigepflicht auf Psychologen und Psychotherapeuten ausgedehnt werden. Diese und andere bedeutende Meilensteine sieht der bundesrätliche Entwurf zum Psychologieberufegesetz vor, das massgeblich von der FSP initiiert und lanciert wurde. Als Dachverband der universitär ausgebildeten Psychologen durfte die FSP dabei auf die grosse und verdankenswerte Unterstützung von Nationalrat Pierre Triponez und Ständerat Franz Wicki zählen, welche die Motionen «Titelschutz für Psychologieberufe» eingereicht und mit riesiger Zustimmung durchs Parlament gebracht haben.
Zum Schutz der Klienten
Die FSP hat viel Engagement und viele Ressourcen investiert, damit auch die Schweiz ein modernes Psychologieberufegesetz erhält und in dieser Hinsicht nicht ein Entwicklungsland bleibt. Prominente PolitikerInnen haben das PsyG deshalb auch schon als «Lex-FSP» bezeichnet. Die FSP freut sich über dieses Attribut und erwartet, dass im PsyG alle Dienstleistungen, bei denen Personen psychodiagnostischen Untersuchungen unterzogen, psychologisch beurteilt, beraten oder behandelt werden, nach qualitativ angemessenen Kriterien und fürs Publikum transparenten Bestimmungen geregelt werden. Dies ist zum Schutz der Klienten und der Öffentlichkeit wichtig und entspricht den Forderungen der erwähnten Motionen Triponez und Wicki. Damit kann ein zentrales Anliegen im Interesse der Klienten und Konsumenten und im Gesamtinteresse der FSP-Mitglieder und aller künftigen PsychologInnen gesetzlich geregelt werden.
Wie geht's weiter?
Als vom PsyG hauptsächlich betroffene Organisation wird die FSP auch in der Vernehmlassung Stellung beziehen. Inhaltlich ist für diese Stellungnahmen die Entscheidung der Delegierten wegweisend, welche die Vorschläge der «Expertenkommission PsyG» im Mai 2002 einstimmig angenommen haben. Die detaillierte Stellungnahme der FSP wird von der Kommission Psychologiegesetz KPG-CLP der FSP formuliert, welche von den FSP-Delegierten eingesetzt worden ist, um das Gesetz bis zu dessen Inkraftsetzung zu begleiten. Als Dachorganisation wird die FSP die Vernehmlassung auch mit ihren Fachverbänden besprechen und inner- und ausserhalb des Verbandes informieren. Nach der Auswertung der Vernehmlassung folgen die Überarbeitung des Gesetzes, die Botschaft des Bundesrates ans Parlament und dann der parlamentarische Prozess. Wir werden an dieser Stelle weiter über den mehrjährigen Gesetzgebungsprozess informieren.
Die Adressaten dieser Vernehmlassung auf nationaler Ebene sind vom Bundesrat gemäss einer separaten Liste bestimmt worden.
Weitere Informationen erteilen:
Daniel Habegger, lic. phil., Verantwortlicher Psychologieberufegesetz PsyG Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP Tel: +41 (0)31 388 88 11, Fax: +41 (0)31 388 88 01, E-Mail: psyg.fsp(at)psychologie.ch
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