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      Wer bezahlt was?
 

Kosten

Fragen Sie Ihre Psychologin / Ihren Psychologen gleich zu Beginn, allenfalls bereits beim telefonischen Erstkontakt, nach den Kosten der gewünschten Dienstleistung. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten von Psychotherapien, welche Ihnen von einer Ärztin/einem Arzt verschrieben wurde (sog. «delegierte Psychotherapie»). Das bedeutet, dass die Ärztin/der Arzt die Therapie an psychologische PsychotherapeutInnen, die bei ihr/ihm in der Praxis arbeiten, delegiert.


Zusatzversicherungen von Krankenkassen hingegen decken einen gewissen Kostenanteil an Psychotherapien von frei praktizierenden Psychotherapeuten ab (vgl. Liste Psychotherapie: Was bezahlt die Krankenkasse?, PDF-Dokument). Damit Sie Ihre Therapie über die Zusatzversicherung abrechnen können, muss die Therapeutin/der Therapeut auf der so genannten «santésuisse-Liste» aufgeführt sein. Klären Sie im Voraus mit der Therapeutin/dem Therapeuten ab, ob dies der Fall ist, und mit Ihrer Krankenkasse, welchen Anteil diese für welche Anzahl Stunden übernimmt.