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      Psychologieberufegesetz: Priorität ungenügend
 
18. aprile 2007
 

Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) begrüsst den Entscheid des Bundesrates, dem Parlament ein Psychologieberufegesetz (PsyG) vorzulegen. Allerdings muss dem Geschäft eine höhere Priorität zukommen, fordert der grösste Dachverband sowohl der PsychologInnen wie auch der psychologischen PsychotherapeutInnen in der Schweiz. Die Botschaft zum Gesetz erst bis 2009 auszuarbeiten, ist völlig unbefriedigend. Nachdem die Arbeiten am PsyG bereits nach Ende der Vernehmlassung von November 2005 immer wieder verzögert wurden, zeigt dieser Entscheid einmal mehr, dass der Bundesrat der psychischen Gesundheit in der Schweiz noch immer nicht die notwendige Priorität einräumt. Dies obwohl die psychische Verfassung der Schweizer Bevölkerung nach eigenen Daten des Bundes (Obsan) Besorgnis erregend ist.

Die überwiegende Zahl der Kantone, die Patienten- und Konsumenten-Organisationen, die Wirtschaft, die Universitäten und die medizinischen Organisationen haben sich in der Vernehmlassung zum Vorentwurf Psychologieberufegesetz (PsyG) für ein Bundesgesetz und einen weitergehenderen Titelschutz als im Vorentwurf ausgesprochen. Der jetzige Entscheid des Bundesrates, bis 2009 mit der Botschaft zuzuwarten, ist insbesondere mit Blick auf den Gesundheits- und Konsumentenschutz nicht nachvollziehbar. Die FSP erwartet vom Bundesrat eine zügigere Behandlung des Anliegens: Nur so können sich Menschen in seelischen Notlagen im „Psychodschungel" zurechtfinden. Die FSP fordert deshalb den Bundesrat auf, der Leitidee der national- und ständerätlichen Motionen von Franz Wicki (SR) und Pierre Triponez (NR), die im Jahre 2001 mit 36:0 bzw. 137:1 Stimmen überwiesen wurden, zügiger zu folgen.

Schwierige Orientierung bei psychischen Problemen
Wer zum Zahnarzt geht, kann sich darauf verlassen, dass nur qualifizierte Fachpersonen mit einer genau definierten Ausbildung unter dieser Bezeichnung tätig sein dürfen. Anders ist die Sachlage in der Schweiz, wenn es um psychische Gesundheit geht: Heute kann sich noch jeder Scharlatan und obskurer Heiler ungestraft „Psychologe" nennen und Hilfe-suchende mit falschen Berufsbezeichnungen und unrealistischen Versprechen irreführen. Das ist fatal, denn Menschen, die sich in einer psychischen Notlage befinden, sind oft besonders beeinflussbar, seelisch labil und verletzlich. Sie sind nicht oder nur selten kritische Konsumenten, welche die Fachausbildung von Psychologen überprüfen können: Menschen mit psychischen Problemen müssen darauf vertrauen können, dass es sich tatsächlich um eine Fachperson handelt, die psychologische Dienstleistungen anbietet und denen sie ihre Probleme und sehr persönlichen Gefühle anvertrauen. Dass sich selbst ernannte Psychologen in der Schweiz noch als „Psychologen" bezeichnen dürfen, ist ein unhaltbarer Zustand, der nicht im öffentlichen Interesse liegt.
 

Medienauskünfte erteilt
Daniel Habegger, Verantwortlicher PsyG FSP, 079 609 90 68 oder 031 388 88 11

Weiterführende Informationen

Motionen Franz Wicki (SR) und Pierre Triponez (NR)

Amtliches Bulletin Überweisung der gleich lautenden Motionen


Zitate

Pierre Triponez, Nationalratssitzung vom 26.11.2001
«Umgekehrt muss auch verhindert werden, dass die Schweiz zum europäischen Sammelbecken von abstrusen Esoterikern, sendungsbewussten Sektierern und anderen Heilverkündern wird, die unter dem Label der Psychologie ungestraft in diesem Lande agieren dürfen».

Franz Wicki, Ständeratssitzung vom 19.03.2001
«Selbst ernannte Psychologen und dubiose Anbieter werben mit Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften oft schamlos für ihre vermeintlich psychologischen Methoden und machen ihrer potenziellen Kundschaft völlig unrealistische Erfolgsversprechungen. Das Geschäft mit der Seele floriert. Qualifikations- bzw. Qualitätsstandards oder einen Ehrenkodex, wie er im Gesundheitsbereich sonst üblich ist, kennen diese Anbieter nicht.»

 

 








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