News | Contatto | Sitemap |
 Ricerca 
de | fr | it
 
   
     
//home / News / {$altPrint}
Username
Password
 
      Endlich gesetzliche Grundlage für psychische Gesundheit schaffen
 
25. settembre 2007
 

Public Health Schweiz, Medienkonferenz vom 24.09.07,
Beitrag Aktionsbündnis Psychische Gesundheit Schweiz (Erklärung, im PDF-Format)*


Bevölkerung besser vor psychischen Erkrankungen schützen:
Endlich gesetzliche Grundlage für psychische Gesundheit schaffen

25% der Bevölkerung in der Schweiz leiden im Verlaufe eines Jahres an psychischen Erkrankungen, 70'000 Menschen erkranken jedes Jahr neu. Im Verlauf des Lebens ist fast die Hälfte der Bevölkerung betroffen und die jährlichen Folgekosten liegen in Milliardenhöhe. Trotzdem fehlen seitens des Bundes koordinierte Massnahmen und eine ausreichende Unterstützung der Kantone. Das Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz (PGF 2010) soll endlich die notwendige gesetzliche Grundlage schaffen, damit auf Bundesebene die psychische Gesundheit der Bevölkerung besser geschützt sowie schwere psychische Krankheiten angemessen und präventiv bekämpft werden können. Die ausserordentlich hohe Suizidrate bei Jugendlichen in der Schweiz ist nur eines der gravierenden Symptome: Die Schweiz braucht eine nachhaltige Mental-Health-Strategie und entsprechend wirksame Massnahmen zu Gunsten der breiten Bevölkerung.

Schwere und weit verbreitete Krankheiten
Psychische Krankheiten wie Depressionen sind schwerwiegend und weit verbreitet: In der Schweiz erkranken im Verlaufe ihres Lebens fast 50% der Bevölkerung mindestens ein Mal an einer psychischen Erkrankung, die zu schwerwiegenden Einschränkungen der Direktbetroffenen im Alltag und Beruf führt. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten liegen in zweistelliger Milliardenhöhe. Eine der hauptsächlich betroffenen Risikogruppe sind Kinder und Jugendliche: Die Hälfte der psychischen Erkrankungen zeigt sich ein erstes Mal bis zum 14. Lebensjahr und beeinträchtigt damit die Persönlichkeitsfindung und -entwicklung. Wer als Jugendlicher an einer psychischen Erkrankung leidet, besitzt ein 8- bis 10-fach erhöhtes Risiko, im Erwerbsalter eine IV-Rente zu beziehen

Mental-Health-Strategie zu Gunsten der Bevölkerung notwendig
Psychische Erkrankungen werden auch in der Schweiz zu einem hohen Prozentsatz nicht, falsch oder zu spät diagnostiziert. Fehlinformationen und Vorurteile sind weit verbreitet und beeinträchtigen damit die Prävention und Behandlung. Schwerwiegend mitbetroffen sind üblicherweise auch die Angehörigen und der Freundeskreis von psychisch kranken Menschen. Der Bund muss die Koordination im Sinne einer wirksamen und nachhaltigen Mental-Health-Strategie sicherstellen. Nur so können die Kantone die Aus- und Weiterbildungen von Erziehungs-, Lehr- und weiteren Fachpersonen mit sinnvollem Ressourceneinsatz ergänzen und optimieren. Koordinierte Massnahmen zu Gunsten der psychischen Gesundheit brauchen adäquate gesetzliche Grundlage durch den Bund. Dafür bietet sich das anstehende Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz (PGF 2010) an.

Bisher keine Koordination durch den Bund
Verfassungsartikel 118 der Bundesverfassung erteilt dem Bund die Kompetenz, im Rahmen seiner Zuständigkeiten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen; insbesondere Vorschriften über die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren zu erlassen. Obwohl diese Aufzählung nicht kumulativ gemeint ist, hat der Bundesrat als Antwort auf parlamentarische Vorstösse bisher zum einen immer erklärt, dass für die einzelnen Krankheiten zusätzlich eine Spezialgesetzgebung zwingend notwendig ist, damit der Bund Massnahmen ergreifen kann. Zum anderen hat der Bundesrat wiederholt betont, dass er im Rahmen des PGF 2010 eine entsprechende Gesetzesgrundlage für psychische Erkrankungen prüfen will.

Medienauskünfte für das Aktionsbündnis Psychische Gesundheit Schweiz erteilen:

 

 

* Das Aktionsbündnis Psychische Gesundheit Schweiz wurde von der FSP mitlanciert und wird von ihr unterstützt.

 

 








<- Indietro a: News-Detail