News | Contatto | Sitemap |
 Ricerca 
de | fr | it
 
   
     
//home / Pubblicazioni / Stampa / Archivio comunicati stampa / {$altPrint}
Username
Password
 
      PsychotherapeutInnen fordern umfassende Terrainbereinigung im Gesundheitswesen
 

Medienkonferenz FSP - SPV
Donnerstag 9. März 2000 in Zürich

Der heute herrschende Missstand in der Psychotherapie-Zulassung muss endlich beseitigt werden: es braucht eine klare berufs- und versicherungspolitische Regelung - für eine gesunde Gesellschaft und ein gesundes Gesundheitswesen. Dies fordern die grossen Verbände FSP und SPV jetzt erstmals in einer gemeinsamen Erklärung:

Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fordern eine umfassende Terrainbereinigung im Gesundheitswesen:

Die Weltgesundheitsorganisation WHO sagt aus, dass die Depression ab dem Jahr 2000 zur weltweit häufigsten Krankheit wird. Eine neue Studie macht zudem die Gefährdung der Jugendlichen, an Depressionen zu erkranken, in erschreckender Weise deutlich.

«Kein teurer Monopolschutz»

In jeder Arztpraxis dürfen Personen ohne überprüfte Qualifikation, dh. auch ÄrztInnen ohne entsprechende Weiterbildung in Psychotherapie oder delegierte Hilfspersonen, Psychotherapien durchführen und zu Lasten der Grundversicherung der Krankenkassen abrechnen.

Die qualifizierten SpezialistInnen - die Fachpsychologen für Psychotherapie FSP bzw. PsychotherapeutInnen SPV - aber können eigenverantwortlich nur jenen besser gestellten Teil der Bevölkerung behandeln, der sich eine Zusatzversicherung und den beträchtlichen Selbstbehalt leisten oder die gesamten Psychotherapiekosten selber bezahlen kann.

Die über 2 400 PsychotherapeutInnen SPV und FachpsychologInnen für Psychotherapie FSP treten für eine strenge Regelung der Zulassung ein: nur die Leistungen der qualifizierten SpezialistInnen sollen von der Grundversicherung übernommen werden: die der PsychotherapeutInnen FSP und SPV sowie der ÄrztInnen mit einer anerkannten psychotherapeutischen Weiterbildung. Nur sie garantieren die fundierte, wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Anwendung der Psychotherapie. Dies ist breit akzeptiert: Fast alle Kantone stützen sich für die Praxisbewilligung auf die Anerkennung durch die zwei grossen Berufsverbände FSP und SPV.

«Im Gesundheitswesen sparen heisst: am richtigen Ort Behandlungskosten einsetzen»

Gemäss einer Studie des Basler Psychologieprofessors Jürgen Margraf zu Kosten-Effektivität und Kosten-Nutzen (Lehrbuch der Verhaltenstherapie, Bd. 1, Springer Verlag, Berlin 1995) können mit jedem Franken, der in Psychotherapie investiert wird, Gesundheitskosten in Höhe von 5 Franken gespart werden.

Eine amerikanische Studie zeigt, dass die Hospitalisationsdauer nach Infarkten von durchschnittlich 9.92 Tagen um 2 Tage verringert werden konnte, wenn die PatientInnen gleichzeitig psychotherapeutisch betreut wurden. Eine Erfahrung, die das Bezirksspital Affoltern a.A. im Kanton Zürich nur bestätigen kann. Dort arbeiten seit Jahren in Sinne einer «universellen Psycho-Somatik» MedizinerInnen und Psychotherapeutinnen Hand in Hand zum Wohle der Patienten.

Die bei Einbezug der Psychotherapie in die Grundversicherung entstehenden Kosten lassen sich auf verschiedene Arten schätzen: Einerseits nach Bedarfskostenberechnungen, d.h. unter Annahme einer Versorgungsdichte von rund 2 900 EinwohnerInnen / PsychotherapeutIn (Annahme 7 Mio. Einwohner, 2 400 PsychotherapeutInnen und eine Prävalenz, d.h. Anteil der Bevölkerung mit Behandlungsbedarf) von 0.5 %. Bei einem Tarif von 160.- / Std. ergeben sich Kosten von ca. 241 Mio. pro Jahr.

Schätzt man dieselben Kosten nach dem Angebotspotential, d.h. rund 2 400 PsychotherapeutInnen mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von 60 % (Viele TherapeutInnen arbeiten Teilzeit in ihren Praxen) und den genannten Fr. 160.- / Std. ergeben sich jährliche Kosten von ca. 307 Mio. Fr.

Die genannten Zahlen beziehen sich einzig auf die direkt anfallenden Kosten im Gesundheitswesen. Dem gegenüberzustellen sind sämtliche volkswirtschaftlichen Kosten, bedingt durch Arbeitsausfälle etc. die sich auf fehlende und/oder Fehlbehandlungen psychisch bedingter Krankheiten zurückführen lassen und die durch eine qualitativ hochwertige psychotherapeutische Behandlung erheblich reduziert werden können. Nur psychisch gesunde Menschen sind in der Lage, unter den heutigen Anforderungen gute Arbeitsleistungen zu erbringen.

Kriterien Qualität, Effizienz und Effektivität

In der Schweiz werden psychische Krankheiten im Durchschnitt 5 - 7 Jahre als körperliche Leiden verkannt und fehlbehandelt. Die daraus entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten sind kaum mehr zu beziffern.

Sparen heisst: die Mittel effizient und effektiv am richtigen Ort einzusetzen:

Dazu hat das Bundesamt für Sozialversicherung eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. med. G. Mattanza eingesetzt. Seit 1998 liegt ein Entwurf vor, Die von der Eidg. Leistungskommission (ELK) verlangte Überarbeitung sollte endlich an die Hand genommen werden, damit mit einer praktikablen Standardisierung der Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Psychotherapie praktische Erfahrungen gesammelt werden können. Die beiden Fachverbände sind überzeugt, dass damit der bereits x-fach wissenschaftlich erwiesene Nutzen der Psychotherapie bestätigt werden kann.

"Psychotherapie gehört in die Grundversicherung"

Die Vorarbeiten zur längst fälligen Psychotherapie-Verordnung KVV/KLV sind unterdessen abgeschlossen. Die Eröffnung der Vernehmlassung steht bevor.

Mit einer restriktiven Regelung sollen nicht unnötig neue LeistungserbringerInnen in der Grundversicherung zugelassen werden. Es sollen nur diejenigen psychotherapeutischen Leistungen von der Grundversicherung übernommen werden, die durch qualifizierte Leistungserbringerinnen erbracht werden.

Geistige Gesundheit und psychisches Wohlbefinden bilden die Grundlage einer erfolgreichen Lebensbewältigung der Menschen. Genau wie die Behandlung körperlicher Krankheiten muss die psychotherapeutische Basisversorgung der Bevölkerung gewährleistet werden.

Aktuell: Kantonale Gesundheitsgesetze in Zürich und Genf

Im Entscheid des Bundesgerichtes (P 1250/85) vertrat dieses bereits 1986 die Auffassung, der qualifizierte "nicht-ärztliche" Psychotherapeut erscheine als besser befähigt zu erkennen, ob ein Patient einer psychotherapeutischen Behandlung bedarf, als ein Arzt, der nicht in Psychotherapie ausgebildet ist. Deshalb empfahl das Bundesgericht den Kantonen im selben Entscheid, die Psychotherapeuten im Gesetz nicht bei den Pflege- und Hilfsberufen, sondern unter die selbständigen Medizinalberufe einzureihen wie die Ärzte und Apotheker.

In den Kantonen Genf und Zürich mit der grössten PsychotherapeutInnendichte sind Regelungen über die Bewilligungspflicht zur Berufsausübung in Vorbereitung. Die Qualifikationsstandards der beiden Verbände dürfen in diesen Regelungen im Interesse einer qualitativ einwandfreien Psychotherapieversorgung nicht unterschritten werden.