Bern, 28. April 2006
Psychotherapie: Qualität und Zugang verbessern
Die Qualität und der einfache Zugang der Bevölkerung zu fachgerechter Psychotherapie müssen verbessert werden. Die vom BAG vorgeschlagenen Änderungen zur Vergütung der Psychotherapie sind ein Schritt in diese Richtung. Die vorgesehene Regelung ist jedoch flexibler zu gestalten und die Rolle der VertrauensärztInnen muss überdacht werden.
Jede zweite Person in der Schweiz erkrankt in ihrem Leben mindestens einmal an einer schweren psychischen Erkrankung. Dies hat nicht nur für die direkt Betroffenen und deren Angehörigen, sondern auch für die Volkswirtschaft schwerwiegende Folgen. Die FSP unterstützt deshalb sämtliche Massnahmen, die die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung sichern und den Zugang zu fachgerechter Behandlung erleichtern. In ihrer Stellungnahme zu den BAG-Vorschlägen zur künftigen Vergütung der Psychotherapie betont die FSP insbesondere folgende Punkte:
Meldeverfahren
Für die FSP ist unbestritten, dass Diagnose, Therapiekonzept und -Ziel früher als bis anhin angegeben werden. Allerdings muss das Melde- und Berichtsverfahren flexibler gestaltet werden. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen etwa, dass es nicht immer möglich ist, das Behandlungsziel bereits nach acht Sitzungen festzulegen. Dies ist insbesondere bei Kindern häufig der Fall. Im Interesse der PatientInnen müssen flexiblere Lösungen für besondere Fälle möglich sein.
Rolle der VertrauensärztInnen
Diagnose und Beurteilung sind bei psychischen Erkrankungen meist komplexer als bei körperlichen Krankheiten. Deshalb wirft die vorgesehene Rolle der VertrauensärztInnen der Versicherer Fragen auf: Obwohl diese in der Regel über keine Ausbildung in Psychotherapie verfügen, sollen sie in alleiniger Kompetenz die Diagnose und die Indikation beurteilen und damit über die Rückvergütung der Kosten einer Psychotherapie entscheiden. Weiter sollen sie bei Therapien, die nicht in die Kategorie der anerkannten Methoden fallen, wissenschaftliche Belege über deren Wirksamkeit einholen können. Für die FSP ist nicht nachvollziehbar, wie VertrauensärztInnen ohne Ausbildung in Psychotherapie die Wirksamkeit einer Methode beurteilen sollen. Die FSP schlägt darum vor, die psychotherapeutischen Hauptrichtungen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist, in der Krankenpfle-ge-Leistungsverordnung explizit festzuhalten.
Als äusserst problematisch erachtet die FSP den vorhersehbaren Interessenskonflikt der Vertrauensärzte: Wessen Anliegen werden VertrauenärztInnen im Zweifelsfalle höher gewichten, jene des Versicherers (Arbeitgeber) oder jene der PatientInnen?
Um die Interessen psychisch kranker Menschen zu schützen, müssen weitere Modelle geprüft werden. Die FSP schlägt Folgendes vor:
- VertrauensärztInnen müssen psychotherapeutisch ausgebildet sein.
- Im Konfliktfall soll eine Zweitmeinung (second opinion) eingeholt werden können.
- VertrauensärztInnen müssen nach transparenten Kriterien entscheiden, die sie gemeinsam mit den VertreterInnen der TherapeutInnen erstellt haben.
- VertrauensärztInnen sollen sich direkt mit PatientInnen in Kontakt setzen können.
- Gegen Entscheide der VertrauensärztInnen muss eine Rekursmöglichkeit vorgesehen werden.
Datenschutz
Menschen mit psychischen Krankheiten werden in unserer Gesellschaft leider nach wie vor stigmatisiert. Mit der Zunahme der Meldungen und Berichte an VertrauensärztInnen müssen die Versicherer die Sicherheit ihres Datenschutzsystemes garantieren.
Wichtigstes Instrument zur Sicherung der Qualität von psychotherapeutischen Leistungen ist die Aus-, Weiter- und Fortbildung der PsychotherapeutInnen. Kompetente psychotherapeutische Leistungserbringer sind entweder PsychologInnen oder ÄrztInnen, die über eine anerkannte, mehrjährige Weiterbildung in wissen-schaftlich fundierter Psychotherapie verfügen.
Auf Ihre Fragen antwortet Tiziana Frassineti 079 455 3766 Mediensprecherin FSP Freitag 28. April 2006, ab 15.30 Uhr ________________
Die FSP in Kürze
Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) wurde 1987 gegründet und zählt rund 5'300 Mitglieder. 1800 Mitglieder haben den FSP-Fachtitel in Psychotherapie.
Zu den Kernaufgaben der FSP gehören
- Die Förderung und Sicherung der permanenten, berufsqualifizierenden Weiter- und Fortbildung universitärer PsychologInnen,
- Die Verankerung der Psychologie als Wissenschaft und Beruf in der Gesellschaft,
- Die Vertretung der Interessen der in der Schweiz tätigen PsychologInnen auf kantonaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene,
- Der Erlass eines berufsethischen Kodex' (Berufsordnung) der für alle Mitglieder verbindlich ist.
Die FSP vermittelt Medienschaffenden ExpertInnen für sämtliche psychologische Fragestellungen und ist die kompetente Ansprechpartnerin bei gesundheitspolitischen Themen im Bereich der Psychologie.
FSP-Pressestelle Tiziana Frassineti T 031 388 8812 M 079 455 3766 info(at)psychologie.ch
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