FAQ zum Anordnungsmodell

Seit dem 1.7.2022 wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung eines Arztes erfolgt. Die wichtigsten Fragen zum Anordnungsmodell werden hier beantwortet.

    Die FSP verfolgte seit vielen Jahren das Ziel, dass auch psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen selbständig über die Grundversicherung abrechnen können. Das Ziel ist mit der Einführung des Anordnungsmodells per 1. Juli 2022 erreicht. Die wichtigsten Fragen zur Übergangsphase werden in den untenstehenden FAQ, die nach in verschiedene Themenblöcke aufgeteilt sind, beantwortet. Die Fragen und Antworten werden laufend ergänzt.

    Auch das Bundesamt für Gesundheit hat FAQ veröffentlicht, die wir Ihnen ebenfalls zur Lektüre empfehlen möchten.

    Themenblöcke:

    Nachfolgende Antworten basieren auf der aktuellen vorläufigen Einschätzung der Rechtslage. Behördliche Entscheide und eine noch sich zu etablierende Rechtspraxis zum neuen Recht können zu einer neuen Einschätzung führen.

    1. Seit wann ist die Verordnung zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie in Kraft?

    Stand: 7.3.2023

    2. Ist eine Anstellung in Delegation noch möglich?

    Stand: 7.3.2023

    3. Ich arbeite delegiert. Muss/darf mein Arbeitgeber meinen Anstellungsvertrag per Inkrafttreten der Neuregelung kündigen?

    Stand: 31.3.2022

    1. Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um als selbständige/r Psychotherapeutin tätig zu sein und über die Grundversicherung abrechnen zu dürfen?

    Stand: 20.04.2022

    2. Ich bin seit über drei Jahren psychotherapeutisch tätig. Wie muss ich, diese Berufstätigkeit und die Supervision gemäss den Übergangsbestimmungen nachweisen?

    Stand: 7.3.2023

    3. Was gilt als qualifizierte Supervision?

    Stand: 10.03.2023

    4. Ich habe zwar mehr als drei Jahre Berufserfahrung, bin in dieser Zeit aber nur zum Teil psychotherapeutisch tätig gewesen. Werden die beratenden Tätigkeiten auch angerechnet?

    Stand: 10.3.2023

    5. Ich habe meine Berufserfahrung (teilweise) im Ausland erworben, Wird diese Tätigkeit im Ausland auch angerechnet? 

    Stand: 31.3.2022

    6. Ich werde meine Weiterbildung erst nach dem 30. Juni 2022 abschliessen. Wie komme ich zum dritten Praxisjahr, das ab dann obligatorisch ist, um über die Grundversicherung abrechnen zu können?

    Stand: 6.10.2021

    7. Welche Bedingungen müssen Organisationen der psychologischen Psychotherapie erfüllen, damit sie ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen dürfen?

    Stand: 10.3.2023

    8. Gilt eine Gruppenpraxis mit Ärztinnen und Psychologen als «Organisation der psychologischen Psychotherapie»?

    Stand: 31.3.2022

    9. Wie muss ich vorgehen, um die Zulassung zur Abrechnung über die Grundversicherung zu erhalten?

    Stand: 10.03.2023

    10. Kann ich in mehreren Kantonen eine Zulassung beantragen?

    Stand: 10.03.2023

    11. Braucht es eine ZSR.-Nr. der Sasis AG, um über die Grundversicherung abrechnen zu können?

    Stand: 10.03.2023

    12. Was gilt, wenn der Kanton den (frühzeitig) eingereichten Antrag auf Zulassung nicht vor dem 1. Juli 2022 bewilligt hat?

    Stand: 25.8.2022

    1. Wer darf psychologische Psychotherapie anordnen?

    Stand: 16.3.2023

    2. Wann und wie muss ich als psychologischer Psychotherapeut der anordnenden Ärztin Bericht erstatten?

    Stand: 6.10.2021

    3. Wie läuft der Prozess der Anordnung?

    Stand: 16.03.2023

    4. Wie ist vorzugehen, wenn die Therapie nach 15 Stunden fortgesetzt werden soll?

    Stand: 16.3.2023

    5. Wie ist vorzugehen, wenn die Therapie nach 30 Stunden fortgesetzt werden soll?

    Stand: 16.3.2023

    6. Wenn Patientinnen und Patienten das Hausarztmodell gewählt haben, muss zwingend der Hausarzt oder die Hausärztin die Anordnung ausstellen?

    Stand: 25.8.2022

    7. Reicht ein Brief oder eine Mail für die Anordnung aus?

    10.3.2023

    8. Gelten für «Organisationen der psychologischen Psychotherapie» dieselben Regeln zur Anzahl Therapiesitzungen?

    Stand 16.03.2023

    1. Welche Leistungen übernimmt die Grundversicherung durch die neue Verordnung?

    Stand: 16.03.2023

    2. Wie viele Sitzungen übernimmt die Krankenkasse pro ärztliche Anordnung?

    Stand: 16.03.2023

    3. Wie lange darf eine Einzel-/Paar-/Gruppensitzung dauern?

    Stand: 31.3.2022

    Stand: 25.8.2022

    4. Müssen Patientinnen und Patienten bei einer laufenden Behandlung darüber aufgeklärt werden, dass die Kosten mit der Einführung des Anordnungsmodells beim Vorliegen einer Anordnung von der Grundversicherung übernommen werden können?

    Stand: 25.8.2022

    5. Was gilt als Sitzung?

    Stand 16.03.2023

    1. Ich bin zurzeit in der Weiterbildung zur/m Psychotherapeuten/in. Wie viele Jahre klinische Erfahrung in welchen Institutionen muss ich nachweisen können, um den eidgenössischen Titel zu erlangen?

    Stand: 6.10.2021

    2. Ich bin zurzeit in der Weiterbildung zur/m Psychotherapeuten/in. Einen Teil meiner Praxiserfahrung wollte ich in der Delegation erwerben. Das ist nun nicht mehr möglich. Muss ich die Praxiserfahrung auf jeden Fall in einer Klinik erwerben?

    Stand: 31.3.2022

    3. Was gilt für angehende psychologische Therapeuten und Therapeutinnen in Weiterbildung bei einem delegierenden Arzt?

    Stand: 25.8.2022

    4. Kann sich ein Psychologe oder eine Psychologin in psychotherapeutischer Weiterbildung bei einem psychologischen Psychotherapeuten respektive einer Psychotherapeutin anstellen lassen?

    Stand: 01.12.2022

    5. Können Psychologinnen und Psychologen in psychotherapeutischer Weiterbildung, die ihre klinischen Erfahrungen gemäss Anordnungsmodell absolvieren, ihre Leistungen zulasten der Grundversicherung abrechnen?

    Stand: 25.8.2022

    6. Brauchen angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung eine K-Nummer?

    Stand 29.9.2022

    7. Wer gilt in der Psychotherapie als «Person in Weiterbildung»?

    Stand 9.12.2022

    1. Wie hoch ist der Tarif für psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung?

    Stand: 13.12.2022

    2. Was ist ein Tarifstrukturvertrag?

    Stand: 14.06.2022

    3. Was bedeutet Tarifpflege?

    Stand: 9.4.2021

    4. Wer verhandelt den Tarif für psychologische Psychotherapie (PsyTarif)?

    Stand: 6.10.2021

    5. Wie stelle ich Rechnung an den Versicherer?

    Stand: 6.10.2021

    6. Muss ich FSP/ASP/SBAP-Mitglied sein, um Leistungen der psychologischen Psychotherapie über die Grundversicherung abrechnen zu können?

    Stand: 6.10.2021

    7. Tarifschutz: Wann kommt er zur Anwendung?

    Stand 25.8.2022

    8. Muss beim aktuell verhandelten Tarif mit der HSK (curafutura und H+) der Taxpunktwert von 2.58 pro Minute noch mit einem kantonal festgelegten Taxpunktwert multipliziert werden?

    Stand: 25.8.2022

    9. Wann kann die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut die Rechnung direkt an die Versicherung schicken («tiers payant»)?

    Stand 7.10.2022

    10. Muss ich im tiers payant-System dem Patienten/der Patientin eine Kopie der Rechnung zukommen lassen?

    Stand 7.10.2022

    11. In der Kinder- und Jugendpsychotherapie fehlen Positionen zur Verrechnung. Zudem sind die Limitationen viel zu tief angesetzt. Was raten Sie mir?

    Stand 9.12.2022

    1. Zusatzversicherungen: Was gilt ab Inkrafttreten des Anordnungsmodells?

    Stand: 25.8.2022

    2. Wie gehen die Zusatzversicherungen mit dieser Situation um?

    Stand: 25.8.2022

    1. Ich bin zurzeit angestellt und möchte mich per 1. Juli 2022 selbstständig machen. Was muss ich beachten?

    Stand: 6.10.2021

    2. Müssen psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die bisher in Delegation gearbeitet haben, sich mit der Einführung des Anordnungsmodells selbstständig machen?

    Stand: 31.3.2022

    3. Kann sich ein selbstständiger psychologischer Psychotherapeut in die Praxis eines Psychiaters einmieten?

    Stand: 31.3.2022

    4. Kann ein Psychiater Psychotherapie an psychologische Psychotherapeuten anordnen, die in seiner Praxis eingemietet sind?

    Stand: 31.3.2022

    5. Darf man ab dem 1. Juli 2022 sowohl selbstständig sein, als auch in Delegation bis Ende Jahr arbeiten (in der gleichen Praxis)?

    Stand: 25.8.2022

    6. Soll ich in den Ausstand treten, wenn ich nur mit Selbstzahlern und zusatzversicherten Personen arbeiten möchte?

    Stand 9.12.2022

    News

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    Mit Knappheit konfrontiert

    Wie gehen wir mit knapper werdenden Ressourcen um? Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in der neuen Psychoscope-Ausgabe.
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    Ausgezeichnete Initiative der Kommission für Soziales und Gesundheit (SGK) für die Assistenzpsychotherapeut:innen

    Die Föderation der Schweizerischen Psychologinnen und Psychologen FSP und H+ Die Spitäler der Schweiz begrüssen den Vorschlag der nationalrätlichen Kommission für Soziales und Gesundheit (SGK), die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungsstellung von Assistenzpsychotherapeut:innen festzuschreiben. Sie fordern das Parlament auf, die Motion zu unterstützen.
    Die Föderation der Schweizerischen Psychologinnen und Psychologen FSP und H+ Die Spitäler der Schweiz begrüssen den Vorschlag der nationalrätlichen Kommission für Soziales und Gesundheit (SGK), die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungsstellung von Assistenzpsychotherapeut:innen festzuschreiben. Sie fordern das Parlament auf, die Motion zu unterstützen.
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    Stellungnahme: Die FSP befürwortet die Übergangsfinanzierung des elektronischen Patientendossiers

    Eine Überprüfung des elektronischen Patientendossiers (EPD) hat unter anderem ergeben, dass dessen Finanzierung unzureichend sichergestellt ist. Bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) soll darum eine Übergangsfinanzierung erfolgen. Die FSP begrüsst dieses Vorgehen.
    Eine Überprüfung des elektronischen Patientendossiers (EPD) hat unter anderem ergeben, dass dessen Finanzierung unzureichend sichergestellt ist. Bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) soll darum eine Übergangsfinanzierung erfolgen. Die FSP begrüsst dieses Vorgehen.
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    Verlängerung der Therapie über 30 Sitzungen hinaus

    Wegen des Mangels an verfügbaren Psychiaterinnen und Psychiatern stellt die psychiatrische Beurteilung des Falls zur Verlängerung der Therapie über 30 Sitzungen hinaus ein Problem dar. Eine Lösung muss gefunden werden.
    Aufgrund des Mangels an verfügbaren Psychiaterinnen und Psychiatern stellt die psychiatrische Beurteilung des Falls zur Verlängerung der Therapie über 30 Sitzungen hinaus ein Problem dar. Eine Lösung muss gefunden werden.