Tarife und Abrechnung
Alle Kantone haben einen provisorischen Tarif und eine provisorische Tarifstruktur festgesetzt. Die Kantone sind dabei unserem Vorschlag gefolgt, den Tarif auf 2.58 Franken pro Minute oder 154.80 Franken pro Stunde festzulegen. Entscheide, die nach dem 1. Juli getroffen wurden, gelten rückwirkend.
Was tun ab dem 1. Juli 2022?
Wie erfolgt die Rechnungsstellung für Versicherte der HSK?
Für Versicherte der HSK gilt unser Vertrag mit der HSK (ausser für den Kanton Genf) – unabhängig von der kantonalen Situation. Das bedeutet, dass Sie seit 1. Juli Rechnungen gemäss unserer Tariflösung ausstellen können. Personen in Weiterbildung können ihre Leistungen mit einem Abzug von 10 Prozent verrechnen. Bestätigen Sie Ihren Beitritt zum HSK-Vertrag bis spätestens 2. September 2022.
Der Vertragsbeitritt ist nicht verpflichtend, um abrechnen zu können. Der Beitritt bietet jedoch die Sicherheit, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Leistungen von Personen in Weiterbildung (mit 10% Abzug) abrechnen können, die bei ihnen angestellt sind. Der Beitritt klärt also die Abrechnung der Leistungen von Personen in Weiterbildung.
Sie möchten dem HSK-Vertrag nicht beitreten? Beziehen Sie sich in diesem Fall auf unsere Tarifstruktur und stellen Sie Ihre Rechnungen gemäss dem Arbeitstarif aus, der von Ihrem Kanton festgesetzt wurde beziehungsweise noch festgesetzt werden wird. Allerdings ist die Abrechnung für Personen in Weiterbildung nicht explizit geregelt. Durch diese Rechtsunsicherheit besteht die Gefahr, dass die Rechnungsstellung für Personen in Weiterbildung angefochten wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb, dem HSK-Vertrag beizutreten. Der Beitritt zum Vertrag mit HSK ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Achtung! In den Kantonen, in denen kein Arbeitstarif festgesetzt, der HSK-Vertrag jedoch genehmigt wurde (Stand 11.08.2022 betrifft das die beiden Kantone AG und GR) gilt folgende Regelung: Damit die Leistungen in Rechnung gestellt werden können, ist der Beitritt zur HSK Pflicht. Füllen Sie das Formular bis spätestens 2. September aus, um Ihren Beitritt zum HSK-Vertrag zu bestätigen.
Wie erfolgt die Abrechnung mit Versicherten von santésuisse und CSS?
Das hängt von der jeweiligen Situation im Kanton ab.
Hat Ihr Kanton noch keine Tariflösung festgelegt?
Geduld ist angesagt. Die Entscheidung sollte in den nächsten Wochen fallen. Sie können entweder eine kantonale Lösung abwarten oder nach unserer Tariflösung abrechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass einige Versicherer die Rechnungen erst dann vergüten, wenn Ihr Kanton die Tariflösung festgelegt hat. In jedem Fall werden die Rechnungen rückwirkend ab dem 1. Juli bezahlt.
Hat Ihr Kanton eine Tariflösung festgelegt?
Sie können sich auf unsere Tarifstruktur beziehen und nach dem von Ihrem Kanton festgelegten Arbeitstarif abrechnen. Für Personen in Weiterbildung ist die Abrechnung nicht explizit geregelt. Durch diese Rechtsunsicherheit besteht die Gefahr, dass die Rechnungsstellung für Personen in Weiterbildung angefochten wird. Sollte eine Rechnung einer Person in Ausbildung angefochten werden, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen (
Downloads
- Übersicht Tarif-Verhandlungen in den Kantonen
- Beitrittserklärung Tarifvertrag HSK
- Tarifstruktur 1.0
- Tarifvertrag mit HSK
- Handbuch Tarifstruktur
- Browser zur Tarifstruktur
- Empfehlungen paritätische Tarifstrukturkommission
- Merkblatt zum elektronischen Datenaustausch mit HSK-Versicherungen
- Rechnungsbeispiel
- Rechnungsbeispiel mit Person in Weiterbildung
- Umfrage: Vergütung von Leistungen von Personen in Weiterbildung