FAQ zum Anordnungsmodell
Ab dem 1.7.2022 wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung eines Arztes erfolgt. Die wichtigsten Fragen zur Übergangsphase vom heute gültigen Delegationsmodell zum Anordnungsmodell werden hier beantwortet.
Webinare und Fachtagung zum Anordnungsmodell
Die nächsten Webinare:
13.06.2022 | 20.00 Uhr | Webinar zum Anordnungsmodell in Deutsch | Anmeldung möglich ab 30.05.2022 |
Vergangene Webinare und Fachtagung:
Am 1. April 2022 fand eine Fachtagung zum Anordnungsmodell statt.
>> Link zum Download der Gesamtpräsentation
Videoaufzeichnungen der bisherigen Webinare:
>> Link zur Videoaufzeichnung des Webinars vom 24. Mai 2022
>> Link zur Videoaufzeichnung des Webinars vom 15. März 2022
>> Link zur Videoaufzeichnung des Webinars vom 30. November 2021
Leistungen von psychologischen Psychotherapeutinnen und –therapeuten werden aktuell nur dann durch die Grundversicherung vergütet, wenn die Therapeutin/der Therapeut bei einem Arzt/einer Ärztin angestellt ist und ihre/seine Leistungen unter dessen/deren Aufsicht erbringt (delegierte Psychotherapie).
Die FSP verfolgte seit vielen Jahren das Ziel, dass auch psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen selbständig über die Grundversicherung abrechnen können. Das Ziel ist mit der Einführung des Anordnungsmodells per 1. Juli 2022 erreicht. Die wichtigsten Fragen zur Übergangsphase werden in den untenstehenden FAQ, die nach in verschiedene Themenblöcke aufgeteilt sind, beantwortet. Die Fragen und Antworten werden laufend ergänzt.
Auch das Bundesamt für Gesundheit hat FAQ veröffentlicht, die wir Ihnen ebenfalls zur Lektüre empfehlen möchten.
- Änderungen Verordnung über die KVV und KLV vom 19.3.2021 per 1.7.2022
- Verordnung EDI über Leistungen in obligatorischer KLV Änderungen vom 19.3.2021 per 1.7.22
- Verordnung über die KVV Änderung vom 19.3.2021 per 1.7.2022
Themenblöcke:
- Termine und Fristen
- Zulassung
- Anordnung
- Leistungsübernahme
- Weiterbildung
- Tarife
- Zusatzversicherung/Selbstzahlende
- Selbstständigkeit
Nachfolgende Antworten basieren auf der aktuellen vorläufigen Einschätzung der Rechtslage. Behördliche Entscheide und eine noch sich zu etablierende Rechtspraxis zum neuen Recht können zu einer neuen Einschätzung führen.
Stand: 6.10.2021
Stand: 6.10.2021
Stand: 31.3.2022
Stand: 31.3.2022
Stand: 31.3.2022
Stand: 31.3.2022
Stand: 31.3.2022
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Stand: 6.10.2021
Stand: 31.3.2022
Stand: 31.3.2022
Stand: 31.03.2022
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Stand: 6.10.2021
Stand: 6.10.2021
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Stand: 31.3.2022
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Stand: 6.10.2021
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Stand: 31.3.2022
Stand: 6.10.2021
Stand: 31.3.2022
Stand: 13.4.2022
Stand: 31.3.2022
Stand: 9.4.2021
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Stand: 6.10.2021
Stand: 6.10.2021
Stand: 6.10.2021
Stand: 31.3.2022
Stand: 31.3.2022
Stand: 31.3.2022
Stand: 6.10.2021
Stand: 31.3.2022
Stand: 31.3.2022
Stand: 31.3.2022