Psychotherapie in die Grundversicherung
Ab dem 1.7.2022 wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung eines Arztes erfolgt. Die wichtigsten Fragen zur Übergangsphase vom heute gültigen Delegationsmodell zum Anordnungsmodell werden hier beantwortet.
Leistungen von psychologischen Psychotherapeutinnen und –therapeuten werden aktuell nur dann durch die Grundversicherung vergütet, wenn die Therapeutin/der Therapeut bei einem Arzt/einer Ärztin angestellt ist und ihre/seine Leistungen unter dessen/deren Aufsicht erbringt (delegierte Psychotherapie).
Die FSP verfolgte seit vielen Jahren das Ziel, dass auch psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungen selbständig über die Grundversicherung abrechnen können. Das Ziel ist mit der Einführung des Anordnungsmodells per 1. Juli 2022 erreicht. Die wichtigsten Fragen zur Übergangsphase werden in den untenstehenden FAQ, die nach in verschiedene Themenblöcke aufgeteilt sind, beantwortet. Die Fragen und Antworten werden laufend ergänzt.
Themenblöcke: Termine und Fristen | Zulassung | Anordnung | Leistungsübernahme | Weiterbildung | Tarife
Stand: 26.3.2021
Stand: 26.3.2021
Stand: 26.3.2021
Stand: 26.3.2021
Stand: 26.3.2021
Stand: 26.3.2021
Stand: 26.3.2021
Stand: 26.03.2021
Stand: 26.03.2021
Stand: 26.03.2021
Stand: 26.03.2021
Stand: 26.3.2021
Stand: 26.3.2021
Stand: 26.3.2021
Stand: 7.4.2021
Stand: 26.3.2021
Stand: 9.4.2021
Stand: 9.4.2021
Stand: 9.4.2021
Stand: 9.4.2021
Stand: 9.4.2021
Stand: 9.4.2021
Stand: 9.4.2021
Stand: 9.4.2021
Stand: 9.4.2021