Psychologische Psychotherapie in der Grundversicherung
Mit dem bundesrätlichen Ja zum Anordnungsmodell wird ein neues Selbstverständnis für viele selbstständige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möglich. Endlich werden sie als eigenständige Leistungserbringer anerkannt. Dafür hat sich die FSP seit vielen Jahren stark gemacht. Der Modellwechsel ist seit dem 1. Juli 2022 in Kraft.
Plattform zur Meldung von Problemen
Die FSP hat eine Plattform eingerichtet, mit deren Hilfe Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten praktische Probleme im Prozess rund um das Anordnungsmodell erfassen können. Der Zugang für Mitglieder befindet sich im geschützten Bereich der Webseite.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit entsprechender Qualifikation ihre Leistungen selbst über die Grundversicherung abrechnen, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt.
- Ziel des Modellwechsels ist es, den Zugang zur Psychotherapie für Patientinnen und Patienten zu verbessern und Versorgungslücken zu schliessen.
- Die Versorgungslücke zeigt sich aktuell vor allem in der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen.
- Mit einem verbesserten Zugang zu ambulanter Psychotherapie können Mehrkosten unter anderem aufgrund von Chronifizierung, krankheitsbedingten Absenzen oder vermehrten stationären Aufenthalten vermieden werden.
Tarif
- Die Psy-Verbände, H+ Die Spitäler der Schweiz, die Einkaufsgemeinschaft HSK und curafutura haben einen Vertrag über eine provisorische Tarifstruktur und einen Tarif von 154.80 Franken abgeschlossen.
- Die Gespräche mit tarifsuisse für eine partnerschaftliche Übergangslösung sind gescheitert. Alle Kantone haben daraufhin rückwirkend per 1. Juli den Tarif provisorisch auf 154.80 Franken pro Stunde festgesetzt.
- Die Verhandlungen über den definitiven Tarif sind für 2023 geplant.
Weiterführende Informationen
- Mitteilung des Bundesrates vom 19. März 2021
- Obsan-Bulletin zur psychischen Gesundheit vom 28. April 2022
- Anordnungsformular für Ärztinnen und Ärzte
- Antrag zur Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie nach der 30. Sitzung (Version 1.0)