Ausgezeichnete Initiative der Kommission für Soziales und Gesundheit (SGK) für die Assistenzpsychotherapeut:innen

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Die Föderation der Schweizerischen Psychologinnen und Psychologen FSP und H+ Die Spitäler der Schweiz begrüssen den Vorschlag der nationalrätlichen Kommission für Soziales und Gesundheit (SGK), die gesetzlichen Grundlagen für die Rechnungsstellung von Assistenzpsychotherapeut:innen festzuschreiben. Sie fordern das Parlament auf, die Motion zu unterstützen.

In der Medizin und Psychotherapie werden die Leistungen von Personen in Weiterbildung (Assistenzärzt:innen und Assistenzpsychotherapeut:innen) über die betreuende Person in der Grundversicherung verrechnet. Ein System, auf das Spitäler oder psychiatrische Kliniken angewiesen sind. Im Rahmen der Psychotherapie beispielsweise werden 50-60 % der Leistungen von Assistenzpsychotherapeut:innen in den Ambulatorien erbracht. Diese Leistungen sind für das Gesundheitssystem lebenswichtig.

Die Vergütung über die Betreuungsperson in der Grundversicherung entspricht einer erlebten Rechtspraxis, die jedoch nicht explizit in den gesetzlichen Grundlagen verankert ist.

Nach der Einführung des Anordnungsmodells für die Psychotherapie beschloss santésuisse, diese Praxis zu anzufechten und reichte in vier Kantonen Beschwerde ein, um diese Leistungen nicht mehr vergüten zu müssen. Die Folge: Therapien mussten abgebrochen werden. Zudem fehlt es nun an Weiterbildungsplätzen für Psychotherapie, weil die Leistungen nicht abgerechnet werden können. Daran änderte sich auch nichts, als das BAG in einem Informationsschreiben vom 28. März 2023 erneut bestätigte, dass die erwähnten Leistungen über die betreuende Person zu vergüten sind.

Heute hat die SGK beschlossen, eine Motion einzureichen, um die gesetzlichen Grundlagen festzu-schreiben und Klarheit zu schaffen. H+ Die Spitäler der Schweiz und die FSP begrüssen diese wichtige Initiative. Sie fordert das Parlament auf, die Motion zu unterstützen und eine dringliche Behandlung des Dossiers zu verlangen, um die unhaltbare Situation für die Patient:innen und Psychotherapeut:innen in Weiterbildung zu entschärfen.

Weitere Informationen:

FSP-Pressedienst, 031 388 88 48, media [at] fsp.psychologie.ch
Medienstelle H+ Die Spitäler der Schweiz, 031 335 11 63, medien [at] hplus.ch