Kognitiv-verhaltenstherapeutische Supervisor/-in

Die Supervision der eigenen psychotherapeutischen Tätigkeit ist ein zentrales Element der Qualitätssicherung und -entwicklung psychotherapeutischer Verfahren.  
 
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Zusatzqualifikation in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision sind befähigt, Personen in Psychotherapie-Weiterbildung sowie eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten so anzuleiten und zu begleiten, dass diese ihre eigene kognitiv-verhaltenstherapeutische Tätigkeit umfassend reflektieren und lernend verbessern können.  
 
Kognitiv-verhaltenstherapeutische Supervisor(inn)en führen Supervision in verschiedenen Settings durch, bringen Elemente der edukativen, supportiven, administrativen oder emanzipatorisch-aufklärenden Supervision bedarfs- und bedürfnisgerecht zum Einsatz und wenden dabei wirksame, auf Beobachtung, Beurteilung, Analyse und Interventionen basierende Supervisionsmethoden sowie vielfältige Supervisionstechniken an. 

Tätigkeitsfelder und berufliche Laufbahn 

  • Supervision von Personen in Psychotherapie-Weiterbildung sowie von berufstätigen Psychotherapeut(inn)en  
  • Supervision in eigener Praxis, an Ausbildungsinstitutionen, in Kliniken, Ambulatorien oder anderen Institutionen des Gesundheitswesens
  • Supervision in unterschiedlichen Settings (Einzel-, Gruppen- oder Teamsupervision) 
  • Fallsupervision (Patient oder Klientin im Fokus) oder Teamsupervision (das Team in der Interaktion mit dem Patienten oder der Patientin im Fokus)

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Zusatzqualifikation in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision stehen vielfältige Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten offen:

  • Arbeit im Anstellungsverhältnis in Institutionen des Bildungs- (Weiterbildungsinstitute) und Gesundheitswesens (z.B. Kliniken, Ambulatorien);
  • Selbständige Tätigkeit als Supervisorin
  • Forschung und Lehre

Anforderungen

Interesse an fachlicher und zwischenmenschlicher Begleitung und Unterstützung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie anderen Fachpersonen des Gesundheitswesens.

Arbeit- und Auftraggeber

  • Privat- und öffentlich-rechtliche Weiterbildungsinstitutionen im Bereich Psychotherapie  
  • Institutionen des Gesundheitswesens: psychiatrisch oder psychotherapeutische Kliniken, Ambulatorien und Praxen  
  • Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeut(inn)en sowie weitere Fachpersonen im Gesundheitswesen

Weiterbildung

Von der FSP anerkannt: DAS in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision der Universität Zürich

Zulassung zur Weiterbildung

  • Abschluss einer Weiterbildung in Psychotherapie in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Richtung  
  • Mind. 3 Jahre Berufserfahrung als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin oder eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut (oder vom Bund als gleichwertig anerkannter ausländischer Weiterbildungsabschluss) mit Schwerpunkt kognitive Verhaltenstherapie bei verschiedenen Krankheits- und Störungsbildern, wenn möglich in stationärem wie auch ambulantem Setting.

Bezeichnung

FSP-Zusatzqualifikation in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision

Rechtlicher Rahmen

Die FSP-Zusatzqualifikation in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision ist privatrechtlich geschützt.

Verband 

Schweizerische Gesellschaft für kognitive Verhaltenstherapie (SGVT/SSTCC)