Kognitiv-verhaltenstherapeutische Supervisor/-in
Die Supervision der eigenen psychotherapeutischen Tätigkeit ist ein zentrales Element der Qualitätssicherung und -entwicklung psychotherapeutischer Verfahren.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Zusatzqualifikation in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision sind befähigt, Personen in Psychotherapie-Weiterbildung sowie eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten so anzuleiten und zu begleiten, dass diese ihre eigene kognitiv-verhaltenstherapeutische Tätigkeit umfassend reflektieren und lernend verbessern können.
Kognitiv-verhaltenstherapeutische Supervisor(inn)en führen Supervision in verschiedenen Settings durch, bringen Elemente der edukativen, supportiven, administrativen oder emanzipatorisch-aufklärenden Supervision bedarfs- und bedürfnisgerecht zum Einsatz und wenden dabei wirksame, auf Beobachtung, Beurteilung, Analyse und Interventionen basierende Supervisionsmethoden sowie vielfältige Supervisionstechniken an.
Tätigkeitsfelder und berufliche Laufbahn
- Supervision von Personen in Psychotherapie-Weiterbildung sowie von berufstätigen Psychotherapeut(inn)en
- Supervision in eigener Praxis, an Ausbildungsinstitutionen, in Kliniken, Ambulatorien oder anderen Institutionen des Gesundheitswesens
- Supervision in unterschiedlichen Settings (Einzel-, Gruppen- oder Teamsupervision)
- Fallsupervision (Patient oder Klientin im Fokus) oder Teamsupervision (das Team in der Interaktion mit dem Patienten oder der Patientin im Fokus)
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Zusatzqualifikation in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision stehen vielfältige Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten offen:
- Arbeit im Anstellungsverhältnis in Institutionen des Bildungs- (Weiterbildungsinstitute) und Gesundheitswesens (z.B. Kliniken, Ambulatorien);
- Selbständige Tätigkeit als Supervisorin
- Forschung und Lehre
Anforderungen
Interesse an fachlicher und zwischenmenschlicher Begleitung und Unterstützung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie anderen Fachpersonen des Gesundheitswesens.
Arbeit- und Auftraggeber
- Privat- und öffentlich-rechtliche Weiterbildungsinstitutionen im Bereich Psychotherapie
- Institutionen des Gesundheitswesens: psychiatrisch oder psychotherapeutische Kliniken, Ambulatorien und Praxen
- Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeut(inn)en sowie weitere Fachpersonen im Gesundheitswesen
Weiterbildung
Von der FSP anerkannt: DAS in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision der Universität Zürich
Zulassung zur Weiterbildung
- Abschluss einer Weiterbildung in Psychotherapie in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Richtung
- Mind. 3 Jahre Berufserfahrung als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin oder eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut (oder vom Bund als gleichwertig anerkannter ausländischer Weiterbildungsabschluss) mit Schwerpunkt kognitive Verhaltenstherapie bei verschiedenen Krankheits- und Störungsbildern, wenn möglich in stationärem wie auch ambulantem Setting.
Bezeichnung
FSP-Zusatzqualifikation in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision
Rechtlicher Rahmen
Die FSP-Zusatzqualifikation in kognitiv-verhaltenstherapeutischer Supervision ist privatrechtlich geschützt.
Verband
Schweizerische Gesellschaft für kognitive Verhaltenstherapie (SGVT/SSTCC)