Gerontopsychologe/Gerontopsychologin
Berufsbild
Gerontopsycholog(inn)en beraten, unterstützen und behandeln ältere Menschen, deren Angehörige und Institutionen fundiert bei gerontopsychologischen Frage- und Problemstellungen mit dem Ziel, die Lebensqualität und Selbstbestimmung der Menschen im Prozess des Alterns bestmöglich zu fördern, zu erhalten oder wiederherzustellen. Des Weiteren forschen sie zu gerontopsychologischen Fragestellungen und sind für fachspezifische Aus-, Fort- und Weiterbildungen zuständig.
Gerontopsycholog(inn)en erbringen ihre Dienstleistungen unter Berücksichtigung der spezifischen körperlichen, seelisch-geistigen und sozialen Situation ihrer Klientinnen und Klienten und in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen involvierten Berufsgruppen.
Die Planung und Durchführung gerontopsychologischer Interventionen erfolgen ressourcenorientiert auf Grundlage diagnostischer Verfahren und unter Berücksichtigung der im Alter besonders verletzlichen Autonomie und Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten. Sie orientieren sich am Grundsatz der Würde des Menschen.
Gerontopsycholog(inn)en kennen und berücksichtigen den relevanten institutionell-rechtlichen Rahmen bei ihrer Tätigkeit und beraten Institutionen/Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und Behörden bei gerontopsychologischen Fragestellungen.
Tätigkeitsfelder und berufliche Laufbahn
- Beratung und Begleitung von älteren Menschen und deren Angehörige
- Beratung von Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens bei gerontopsychologischen Fragen und Problemen
- Führung von Teams und Organisationseinheiten oder Leitung von Projekten u.a. in Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens, welche gerontopsychologisch relevante Leistungen erbringt.
Gerontopsycholog(inn)en stehen vielfältige Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten offen:
- Arbeit im Anstellungsverhältnis insbesondere in Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens, welche gerontopsychologische Dienstleistungen erbringen
- Führung von Teams und Organisationseinheiten oder Leitung von Projekten u.a. in Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens, welche gerontopsychologisch relevante Leistungen erbringen
- Selbstständige Tätigkeit als Gerontopsychologin oder -psychologe
- Forschung und Lehre, Beratung
Anforderungen
- Ausgeprägte Selbst- und Sozialkompetenzen, Resilienz sowie Interesse an gerontopsychologischen Themen
- Interesse und Wissen bezüglich Anerkennung und Förderung positiver Lebensbewältigung, lebenslanger Lernprozesse sowie Resilienz im Alter
- Interesse und Fähigkeit, sich mit eigenen Altersbildern auseinanderzusetzen und eine realistische Haltung für die Arbeit mit und für ältere Menschen entwickeln
- Bereitschaft und Fähigkeit, sich mit ethischen Fragestellungen und existentiellen Themen, namentlich mit Vergänglichkeit, Krankheit, Sterben und Tod auseinanderzusetzen
- Fähigkeit und Interesse, die Kenntnisse in Psychologie mit anderen Fachkenntnissen (z.B. Medizin, Pflege, Sozialarbeit, rechtlichen Aspekten) zu verbinden
Arbeit- und Auftraggeber
- Private und öffentlich-rechtliche Institutionen des Gesundheitswesens: somatische Spitäler, Rehabilitationskliniken, psychiatrisch-psychosomatische Kliniken (stationär, teilstationär, ambulant), Memorykliniken, Palliativstationen/Hospize
- Ambulante Praxen (z.B. für Psychotherapie oder Neuropsychologie)
- Altersheime mit privater oder öffentlich-rechtlicher Trägerschaft
- Unternehmen, Personalabteilungen
- Beratungsstellen
- Aus-, Fort- und Weiterbildungsinstitutionen
- Privatpersonen: ältere Menschen und deren Angehörige, gesetzliche Vertretungen älterer Menschen
Weiterbildungen
Zulassung zur Weiterbildung
Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossenem Masterstudium der Psychologie (Universität oder Fachhochschule) oder einem vom Bund als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschulabschluss. Weiterbildungsanbieter können auch weitere Berufsgruppen (z. B. aus den Bereichen Medizin, Pflege, Soziale Arbeit) zur Weiterbildung zulassen.
Bezeichnung
- FSP-Zusatzqualifikation in Gerontopsychologie
Rechtlicher Rahmen
Die FSP-Zusatzqualifikation in Gerontopsychologie ist privatrechtlich geschützt.