Psychoonkologe/Psychoonkologin

Berufsbild

Psychoonkologinnen und Psychoonkologen beraten und unterstützen an Krebs erkrankte Menschen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter und deren Angehörige psychologisch fundiert und bedürfnisgerecht, um deren Lebensqualität in den verschiedenen Phasen der Krankheit bestmöglichst zu erhalten oder wiederherzustellen. Psychoonkologinnen und Psychoonkologen erbringen ihre Dienstleistungen unter Berücksichtigung der spezifischen körperlichen, seelisch-geistigen und sozialen Anliegen ihrer Klientinnen und Klienten und in interprofessionneller Zusammenarbeit mit dem medizinischen Fachpersonal und anderen involvierten Berufsgruppen. 

Bei einer Krebserkrankung werden jeweils folgende Personengruppen angesprochen: Die an Krebs erkrankte Person (je nach Situation als Betroffene/-r, Patient/-in oder Klient/-in beschrieben) und deren Angehörigen (Familienangehörige und/oder nahestehende Personen). 

Tätigkeitsfelder

  • Erbringung psychoonkologischer Dienstleistungen in Onkologieabteilungen von Spitälern, somatischen Akutspitälern, Rehakliniken, psychiatrisch-psychosomatische Kliniken, Palliativstationen/Hospizen
  • Psychoonkologische Beratung und Unterstützung im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit

Anforderungen

  • Ausgeprägte Selbst- und Sozialkompetenzen, Resilienz sowie Interesse an der psychologisch und fachlich fundierten Unterstützung und Beratung von erkrankten Personen und deren Angehörigen; Bereitschaft und Fähigkeit, sich mit existentiellen Themen, namentlich mit dem Thema Sterben und Tod auseinanderzusetzen.

  • Fähigkeit und Interesse, die Kenntnisse in Psychologie mit anderen Fachkenntnissen (z.B. Medizin, Pflege, Sozialarbeit etc.) zu verbinden

Arbeit- und Auftraggeber und berufliche Laufbahn

  • Kliniken, Spitäler und Pflegeeinrichtungen
  • Beratungsstellen
  • Privatpersonen (Patientinnen und Patienten und deren Angehörige) 
  • Invalidenversicherung
  • Taggeldversicherungen (im Rahmen der beruflichen Wiedereingliederung) 

Weiterbildung von der FSP anerkannt

Zulassung zur Weiterbildung

Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossenem Masterstudium der Psychologie (Universität oder Fachhochschule) oder einem vom Bund als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschulabschluss. Weiterbildungsanbieter können auch weitere Berufsgruppen (z. B. aus den Bereichen Medizin, Pflege, Soziale Arbeit) zur Weiterbildung zulassen. 

Bezeichnung

FSP-Zusatzqualifikation in Psychoonkologie

Aequivalenz

Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Psychologinnen und Psychologen mit SGPO-Titel können in einem vereinfachten Verfahren das Zusatzqualifikationszertifikat FSP beantragen. 

Rechtlicher Rahmen

Die FSP-Zusatzqualifikation in Psychoonkologie ist privatrechtlich geschützt

 

Weitere Informationen