Rechtspsychologe / Rechtspsychologin

Berufsbild

Rechtspsychologen/innen beurteilen mit wissenschaftlich fundierten psychologischen Methoden im Auftrag von Behörden und Gerichten rechtlich relevante Fragen, die an das Verhalten und Erleben von Menschen im Kontext von straffälligem Verhalten geknüpft sind. Im Rahmen des Straf-, Strafverfahrens- und Strafvollzugsrechts schätzen sie die Entwicklung und Persönlichkeit, die psychische Gesundheit, das Tatverhalten, die Rückfallwahrscheinlichkeit (Risiko- und Schutzfaktoren), die Schuldfähigkeit von Personen und die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ein und geben Massnahmen- und Therapieempfehlungen ab. Sie konzipieren und führen deliktpräventive Interventionen mit Delinquenten/innen, Opfern und Dritten in verschiedenen Settings und in Übereinstimmung mit den rechtlichen und sozialen Systembedingungen durch. 

Tätigkeitsfelder

Rechtspsychologinnen und -psychologen erstellen fachliche Gutachten und führen deliktpräventive Interventionen im Auftrag von Behörden, Polizei und Gerichten, Institutionen des Sozial- und Gesundheitswesens und des Straf- und Massnahmenvollzugs durch. Im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts sowie des Familienrechts klären sie insbesondere die Gewaltbereitschaft von Erziehungsberechtigten im Zusammenhang mit der Gestaltung des Obhuts- und Sorgerechts ab. Im Bereich des Polizeirechts vermitteln entsprechend spezialisierte Rechtspsychologinnen und -psychologen den Polizeibeamtinnen und -beamten polizeirelevantes Wissen und Können (z.B. Vernehmungs- und Verhandlungstechnik, operative Fallanalyse) und beraten diese bei Hochrisikoeinschätzungen, beim Gewalt- und Bedrohungsmanagement sowie beim Umgang mit den eigenen Gefühlen bei der Ausübung ihres Berufs.  

Im Bereich des Opferhilferechts klären sie ab, ob und welche psychologische Hilfe Opfer von Gewalttaten bei der Verarbeitung der erlittenen Grenzverletzungen / Traumata benötigen. Weiter beraten sie Institutionen des Sozialwesens und der öffentlichen Sicherheit bei Fragen der Prävention von Kriminalität. Sie sitzen zudem als Spezialisten/innen polizeilichen Einvernahmen und Gegenüberstellungen von Opfern bei. 

Zur Sicherung der wissenschaftlichen Fundierung und Qualität ihrer Tätigkeit sind sie in Forschung und Evaluation im Bereich der Rechtspsychologie tätig. 

Anforderungen

Fähigkeit, im Spannungsfeld zwischen der Anforderung an die gesetzeskonforme, willkürfreie und wirksame Ausführung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags und der Anforderung an den psychologisch fundierten und würdevollen Umgang mit ihren Klientinnen und Klienten professionelle Gutachten zu erstellen und deliktpräventive Interventionen durchzuführen.

Arbeit- und Auftraggeber

Rechtspsycholog/innen stehen vielfältige Arbeits- und Entwicklungsmöglichkeiten offen:

  • selbstständige Tätigkeit
  • Anstellung in leitender oder ausführender Funktion bei staatlichen Behörden, Gerichten sowie Institutionen des Sozial- und Gesundheitsweisens und Straf- und Massnahmenvollzugs
  • Lehre und Forschung

Weiterbildung

Von der FSP anerkannt: 

Zulassung zur Weiterbildung

Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossenem Masterstudium der Psychologie (Universität oder Fachhochschule) oder einem vom Bund als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschulabschluss und mindestens drei Jahre psychologischer Berufstätigkeit nach Abschluss des Masterstudiums der Psychologie  

Titel

Fachpsychologin oder Fachpsychologe für Rechtspsychologie FSP

Rechtlicher Rahmen

Der Titel «Fachpsychologin für Rechtspsychologie FSP» oder «Fachpsychologe für Rechtspsychologie FSP» ist privatrechtlich geschützt.