Verkehrspsychologe/Verkehrspsychologin

Berufsbild

Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen befassen sich mit dem menschlichen Erleben und Verhalten im Verkehr. Im Bereich des Strassenverkehrs beurteilen diagnostisch tätige Verkehrspsychologinnen und Verkehrspsychologen mittels wissenschaftlicher Methoden im Auftrag von Behörden, ob und inwiefern bei einer Person wegen einer eingeschränkten kognitiven oder charakterlichen Fahreignung ein erhöhtes Risiko für Vorfälle im Strassenverkehr besteht, wobei bei Bedarf Befunde aus der Verkehrsmedizin berücksichtigt werden. Beim Vorhandensein von Fahreignungsmängeln formuliert die Verkehrspsychologin oder der Verkehrspsychologe passgenaue und begründete Empfehlungen und Auflagen, um die Fahreignung wo möglich wiederherzustellen oder weiter aufrechtzuerhalten. Die Ergebnisse der Beurteilung werden in einem Gutachten zuhanden der Behörde festgehalten.   

Die Tätigkeit der Verkehrspsychologin und des Verkehrspsychologen findet im Spannungsfeld zwischen dem Verkehrs-, Straf- und Verwaltungsrecht, den Interessen der zu begutachtenden Personen und dem Wunsch der Gesellschaft nach grösstmöglicher Sicherheit statt. Nebst Fachwissen dienen in diesem Umfeld insbesondere auch ethische Grundsätze als Richtschnur für das gutachterliche Handeln und Entscheiden.  

Anforderungen

Ausgeprägte Selbst- und Sozialkompetenzen, Analysefähigkeit, differenzierte und strukturierte schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie Interesse am menschlichen Erleben und Verhalten im Strassenverkehr, an Medizin und Recht.  

Arbeit- und Auftraggeber

In der Regel Behörden (z. B. Ämter für Administrativmassnahmen, Strassenverkehrsämter, Bundesamt für Strassen ASTRA, Bundesamt für Verkehr BAV, Gerichte, Rekurskommissionen). Die Leistungen werden in der Regel von den Klientinnen und den Klienten selbst, seltener von den anordnenden Institutionen vergütet.

Berufliche Laufbahn

Durchführen von verkehrspsychologischen Eignungsabklärungen sowie Erstellen von Gutachten in selbständiger Tätigkeit oder im Angestelltenverhältnis. 

Weiterbildung

Von der FSP anerkannt: 
Postgraduale Weiterbildung in Verkehrspsychologie der Schweizerischen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (VfV) 

Zulassung Weiterbildung

Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossenem Masterstudium der Psychologie (Universität oder Fachhochschule) oder einem vom Bund als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschulabschluss  

Titel

Fachpsychologin oder Fachpsychologe für Verkehrspsychologie FSP

Rechtlicher Rahmen

Der Titel «Fachpsychologin für Verkehrspsychologie FSP» oder «Fachpsychologe für Verkehrspsychologie FSP» ist privatrechtlich geschützt. 
 

 

 

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