Weiterbildungen in Psychotherapie unter der Verantwortung der FSP
Weiterbildungsgänge | Kompetenzprofil Psychotherapie FSP | Qualitätssicherung und -entwicklung | Rekurskammer | Covid-19
Weiterbildungsgänge in Psychotherapie, welche zu einem eidgenössischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie führen, müssen gemäss Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) vom Bund akkreditiert werden.
Die FSP hat als verantwortliche Organisation sieben Weiterbildungsgänge aus den drei grösssten Sprachregionen der Schweiz durch das Akkreditierungsverfahren des Bundes geführt. Mit ihrem Engagement leistet die FSP einen Beitrag zur Erreichung der folgenden Ziele:
- Sicherstellen der Vielfalt von therapeutischen Zugängen in der Schweiz
- Sicherstellen von Weiterbildungsmöglichkeiten in Psychotherapie in den drei grössten Sprachregionen der Schweiz
- Unterstützung von kleineren und mittleren Weiterbildungsanbietern
- Förderung und Unterstützung der Qualitätssicherung und –entwicklung der Weiterbildungsgänge während der gesamten Akkreditierungsdauer
Als verantwortliche Organisation reicht die FSP Akkreditierungsgesuche beim Bund ein, sorgt für die Erfüllung von Auflagen, meldet dem Bund Änderungen, fördert die Qualitätssicherung und -entwicklung der Weiterbildungsgänge und gewährleistet den Rechtsschutz der Weiterzubildenden, indem sie Verfügungen gemäss PsyG erlässt und eine unabhängige Rekurskommission zur Verfügung stellt.
Mit ihrer Funktion als verantwortliche Organisation fördert die FSP gleichzeitig die Qualität sämtlicher FSP-anerkannten Weiterbildungsgänge aus verschiedensten Psychologiebereichen, indem in den Re-Evaluierungsverfahren der FSP die Qualitätsstandards des Bundes sinngemäss Anwendung finden.

Die FSP arbeitet als verantwortliche Organisation partnerschaftlich mit den Weiterbildungsinstituten, welche die Weiterbildungen durchführen, zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, qualitativ hochstehende Weiterbildungen in Übereinstimmung mit den Anforderungen des PsyG, anzubieten. Die FSP hat die folgenden Weiterbildungsgänge als verantwortliche Organisation durch das Akkreditierungsverfahren des Bundes geführt.
- Postgraduale Weiterbildung in systemischer Therapie und Beratung, Meilener Institut Zürich
- Postgraduale Weiterbildung in Psychotherapie mit systemischem Schwerpunkt
Institut für Ökologisch-systemische Therapie (IÖST), Zürich - Postgraduale Weiterbildung Integrative Psychotherapie (Schweiz)
Stiftung Europäische Akademie für psychosoziale Gesundheit und Integrative Therapie SEAG (Schweiz), Rorschach - Formation postgrade en psychothérapie d'orientation systémique
Centre de Recherches Familiales et Systémiques (CERFASY), Neuchâtel - Formation Postgraduée en Psychothérapie Psychoanalytique de l'Arc Jurassien
Centre Neuchâtelois de Psychiatrie (CNP), Neuchâtel - Cursus de formation postgrade en psychothérapie systémique
Plateforme systémique Genevoise (PSGe), Genève - Specializzazione in psicoterapia sistemico relazionale
Scuola di Psicoterapia Sistemica Mara Selvini Palazzoli di Mendrisio
Curriculum einschliesslich Leitbild, Studienreglement sowie Beurteilungs- und Prüfungsreglement des jeweiligen Weiterbildungsgangs sind auf den Internetseiten des entsprechenden Weiterbildungsinstituts publiziert.
Das «Kompetenzprofil Psychotherapie» der FSP beschreibt die Selbst-, Sozial-, Wissens- und Handlungskompetenzen, über die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei der Behandlung von Menschen mit psychischen Störungen oder Krankheiten verfügen müssen. Es handelt sich um allgemeine Grundkompetenzen, welche unabhängig von einer bestimmten Therapierichtung oder -methode zum Einsatz kommen.
Das Kompetenzprofil dient den Weiterbildnerinnen und Weiterbildner von Weiterbildungsgängen in Psychotherapie, welche unter der Verantwortung der FSP stehen, als Orientierungsrahmen für die koordinierte Ausrichtung der verschiedenen Weiterbildungsteile (Wissen und Können, eigene psychotherapeutische Tätigkeit, Supervision, Selbsterfahrung, klinische Praxis) und zur Selbst- und Fremdeinschätzung der Kompetenzentwicklung von Weiterzubildenden im Rahmen der Weiterbildung.
Das Kompetenzprofil FSP basiert auf den Qualitätsstandards des Bundes für Weiterbildungen in Psychotherapie und integriert Erkenntnisse der Psychotherapiewirkfaktorenforschung.
Die FSP sichert und entwickelt als verantwortliche Organisation die Qualität von sieben Weiterbildungsgängen in Psychotherapie während der gesamten Akkreditierungsdauer mit folgenden Instrumenten:
- Evaluation der gesamten Weiterbildung und ihrer Module durch systematische Befragung der Studierenden während und am Ende der Weiterbildung
- Jährliche Qualitätsveranstaltungen zusammen mit allen Weiterbildungsinstituten zwecks Informations- und Erfahrungsaustauschs
- Jährliche Qualitätschecks zwecks Sicherung und Entwicklung der Qualität des Weiterbildungsgangs
- Beratung und Unterstützung der Weiterbildungsinstitute durch die FSP bei Fragen im Anwendungsbereich des PsyG
Die FSP arbeitet mit den Weiterbildungsinstituten partnerschaftlich zusammen, um qualitativ hochstehende Psychotherapieweiterbildungen in Übereinstimmungen mit den gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.
Die FSP erlässt als verantwortliche Organisation die folgenden Verfügungen (Art. 44 PsyG):
- Anrechenbarkeit von Bildungsleistungen und Weiterbildungsperioden
- Zulassung zum akkreditierten Weiterbildungsgang
- Bestehen von Prüfungen
- Erteilung des eidgenössischen Weiterbildungstitels in Psychotherapie
Weiterzubildende, welche mit einer Verfügung der FSP als verantwortliche Organisation nicht einverstanden sind, können innert 30 Tagen ab Zustellung der Verfügung Beschwerde bei der unabhängigen Rekurskammer (RK) der Kommission Verbandsgerichtbarkeit erheben. Jede Verfügung enthält eine Rechtsmittelbelehrung, in welcher beschrieben ist, an wen und in welcher Form die Beschwerde bei der RK einzureichen ist.
Auf das Beschwerdeverfahren findet das Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) Anwendung. Gegen Beschwerdeentscheide der RK kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Das Beschwerdeverfahren der RK der FSP ist im Reglement zur Behandlung von Rekursen durch die RK vom 01. Januar 2023 geregelt.
Institute, die Weiterbildungsgänge in Psychotherapie anbieten, welche unter der Verantwortung der FSP stehen, setzen zur Bekämpfung von Covid-19 Schutzkonzepte in Anlehnung an das Schutzkonzept des Schweizerischen Verbandes für Weiterbildung (SVEB) um. Das aktuelle Schutzkonzept integriert die Beschlüsse des Bundesrates vom 19. Oktober 2020. Download PDF