Covid und die Psyche – Mehr Anfragen bei Psychologen seit dem Sommer

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Die psychische Gesundheit ist in Krisenzeiten besonders gefährdet. Das gilt auch für die Covid-19-Pandemie. Eine Umfrage unter 1300 Psychologinnen und Psychologen zeigt, dass die Nachfrage nach psychologischer Beratung oder Therapie seit dem Sommer stark zunimmt. Umso wichtiger ist es nun, bestehende Versorgungslücken und Zugangshürden zu beseitigen. Ambulante Psychotherapie muss für alle zugänglich sein und von der Grundversicherung bezahlt werden, sofern sie ärztlich angeordnet ist.

Die Covid-19-Pandemie und die Massnahmen zu ihrer Eindämmung wirken sich auch auf die psychische Gesundheit aus. Eine Umfrage unter 1300 Psychologinnen und Psychologen gibt nun erstmals Hinweise zu den Ausmassen. 46% der Befragten geben an, dass die Nachfrage nach psychologischer Therapie oder Beratung seit dem Sommer wegen der Covid-19 Pandemie und deren Folgen zugenommen hat. Über 70% mussten wegen mangelnden Kapazitäten bereits Patienten oder Klientinnen abweisen.

31% der Befragten berichten von Neuerkrankungen aufgrund der Corona-Pandemie. «Das sind zum Teil Menschen, die vorher schon belastet waren, bei denen die Corona-Pandemie und der Lockdown nun aber dazu geführt haben, dass sie professionelle Hilfe benötigen», sagt Yvik Adler, Co-Präsidentin der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP). Auch auf Patientinnen und Klienten, die schon vor der Pandemie in Behandlung waren, hat Covid-19 oft negative Auswirkungen. 47% der befragten Psychologinnen und Psychologen berichten, dass sich die Symptome bei ihren bestehenden Patientinnen und Klienten durch Corona und Lockdown verschlimmert haben.

Die Psychologinnen und Psychologen sind alarmiert. «Bereits heute bestehen im Bereich der psychischen Gesundheit Versorgungslücken. In ländlichen Regionen und wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind, müssen Patientinnen und Patienten oft bis zu sechs Monate auf eine ambulante Therapie warten», sagt Yvik Adler. «Wenn nun der Bedarf zusätzlich steigt, können die Folgen verheerend sein.» 

Jetzt Anordnungsmodell einführen

Die bestehenden Zugangshürden im Bereich der ambulanten Psychotherapie müssen deshalb unbedingt so schnell wie möglich beseitigt werden. Heute werden ambulante Psychotherapien nur dann von der Grundversicherung bezahlt, wenn sie von einem Psychiater durchgeführt werden oder von einer psychologischen Psychotherapeutin, die bei einer Ärztin oder einem Arzt angestellt ist. Dieses sogenannte Delegationsmodell schränkt das Angebot an Psychotherapieplätzen, die von der Grundversicherung finanziert werden, stark ein. Dies führt zu den erwähnten langen Wartefristen.

Das Delegationsmodell muss deshalb jetzt durch das Anordnungsmodell ersetzt werden, das von der FSP schon seit langem gefordert wird. Dieses sieht vor, dass auch Psychotherapien, die von selbständigen psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung bezahlt werden, sofern sie auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erfolgen. Die Verordnungsänderung, die zur Einführung des Anordnungsmodells nötig ist, liegt schon seit Sommer 2019 vor. Die entsprechende Vernehmlassung ist seit Oktober 2019 abgeschlossen, auch die Gesundheitskommissionen des National- und Ständerats unterstützen den Systemwechsel. Der Ball liegt nun beim Bundesrat. Er kann mit der Verordnungsänderung sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen haben, die von der Grundversicherung finanziert werden.

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