Das Anordnungsmodell kommt – Grosse Freude bei den Psychologieverbänden

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Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), die Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) und der Schweizerische Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP) sind hocherfreut über den heutigen Beschluss des Bundesrats zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie. Die Einführung des Anordnungsmodells kann die bestehenden Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen und bei Kindern und Jugendlichen beseitigen. Die Psychologieverbände bedauern einzig die Beschränkung der Therapiedauer auf fünfzehn Sitzungen pro Anordnung.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass Psychotherapien, die von psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durchgeführt werden, in Zukunft von der Grundversicherung bezahlt werden, sofern sie auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erfolgen. Damit erfüllt der Bundesrat eine langjährige Forderung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP) und des Schweizerischen Berufsverbands für Angewandte Psychologie (SBAP), die auch von Organisationen wie Pro Mente Sana oder Pro Juventute geteilt wurde. Das bedeutet auch und vor allem einen grossen Fortschritt für die Schweizer Bevölkerung, da die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit spürbar verbessert wird. Ein Schritt, der umso wichtiger ist in Zeiten der Pandemie, die auch die psychische Gesundheit stark belastet. Mit dem Beschluss wird das heutige Delegationsmodell durch ein Anordnungsmodell ersetzt, das in ähnlicher Form bereits bei der Physiotherapie existiert.

Die psychologischen Berufsverbände FSP, ASP und SBAP sind hocherfreut. «Der Modellwechsel von der Delegation zur Anordnung bringt eine markante Verbesserung des Zugangs zur ambulanten Psychotherapie. Davon profitieren psychisch kranke Menschen, die heute sehr lange Wartefristen in Kauf nehmen müssen, was verheerende Folgen nicht nur auf persönlicher Ebene, sondern auch für die gesamte Gesellschaft hat», sagt Yvik Adler, Co-Präsidentin der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP). «Gemeinsam mit vielen Unterstützerinnen und Unterstützern haben wir uns seit vielen Jahren für diese wichtige Besserstellung der ambulanten Psychotherapie eingesetzt. Unter anderem haben wir dafür vor zwei Jahren eine Petition mit fast 100'000 Unterschriften eingereicht. Dass das Ziel nun erreicht ist, freut uns ausserordentlich», ergänzt sie. 

Bedenken wegen der Therapiedauer

Die Psychologieverbände äussern einzig Bedenken an der Regelung, dass eine Anordnung nur für fünfzehn Sitzungen ausgesprochen werden kann. Das bedeutet, dass bereits nach fünfzehn Sitzungen wieder ein Arzttermin vereinbart werden muss, um eine zweite Anordnung für weitere fünfzehn Sitzungen zu erhalten. «Damit wird unnötiger administrativer Aufwand generiert», sagt Gabriela Rüttimann, Präsidentin der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP). «Fünfzehn Sitzungen reichen in vielen Fällen nicht aus, vor allem wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind, bei denen oft umfangreiche Abklärungen auch im Umfeld notwendig sind.» 

Für die Verbände ist das aber nur ein kleiner Wermutstropfen und sie hoffen, dass diese restriktive Regelung angepasst wird, sofern sie sich tatsächlich als praxisfremd erweisen sollte. «Die Hauptsache ist, dass der Systemwechsel jetzt kommt», bekräftigt Christoph Adrian Schneider, Präsident des Schweizerischen Berufsverbands für Angewandte Psychologie (SBAP). «Wir werden uns nun mit aller Kraft dafür einsetzen, dass so schnell wie möglich ein Tarif festgesetzt werden kann, so dass die neue Regelung baldmöglichst in Kraft tritt. Viele warten seit langem darauf.»

Stephan Wenger, Co-Präsident der FSP, zeigt sich im Namen der Verbände auch dankbar: «Wir haben das Anordnungsmodell seit langem gefordert und freuen uns für die Menschen mit psychischen Problemen, dass es nun da ist. Der Bundesrat hat mit diesem Schritt Mut bewiesen und gezeigt, dass ihm die psychische Gesundheit ein echtes Anliegen ist. Das ist gerade in diesen Zeiten ein wichtiges Zeichen und wir bedanken uns auch im Namen der betroffenen Patientinnen und Patienten dafür.»

Anordnung statt Delegation

Bis jetzt werden ambulante Psychotherapien nur dann von der Grundversicherung bezahlt, wenn sie von einem Psychiater durchgeführt werden oder von einer psychologischen Psychotherapeutin, die bei einer Ärztin oder einem Arzt angestellt ist. Dieses sogenannte Delegationsmodell schränkt das Angebot an Psychotherapieplätzen, die von der Grundversicherung finanziert werden, stark ein.

Mit dem vom Bundesrat beschlossenen Anordnungsmodell werden auch Psychotherapien, die von selbständigen psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden, von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erfolgen. Hausärzte können so eine Psychotherapie anordnen, die der Patient bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin seiner Wahl absolvieren kann. Damit wird das Angebot an Psychotherapieplätzen, die von der Grundversicherung finanziert werden, markant erhöht.

Kommentare

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Georg Bandl

Georg Bandl

28/09/2021

Guten Morgen Zusammen - Ich bin was verunsichert, über den aktuellen Status zur neuen Anhörung des Ständerates und dem Anordnungsmodell. Eigentlich hatte ich mich beruflich auf den Wechsel 7.2022 zum Anordnungsmodell ausgerichtet, heisst die neue Anhörung nun, dass das Anordnungsmodell wahrscheinlich nicht im Juli 22 kommt? Wann finden diesbezüglich weitere Anhörungen statt? Wie ist der aktuelle Prozess- Status? Ist es auch möglich, dass das Anordnungsmodell nun wieder versandet die nächsten Jahre? Ich finde leider seit dem Artikel der NZZ vor ein paar Wochen nur sehr wenig im Netz drüber. Hänge irgendwie damit grad was in der Luft. Wissen Sie schon was mehr? Darf ich progrnostisch eher damit rechnen, dass das Anordnungsmodell nächstes Jahr kommt oder innerlich drauf vorbereiten, dass dies noch läänger als 2022 gehen wird? Für jeden was klärenden Input zum aktuellen Status wäre ich dankbar :)

Muriel Brinkrolf

Muriel Brinkrolf

08/10/2021
Georg Bandl

Vielen Dank für die Anfrage. Eine Anhörung zum Anordnungsmodell wäre eher unüblich, da sich im 2020 sowohl die SGK-N wie auch die SGK-S positiv über das Anordnungsmodell geäussert haben. Leider ist mir das Thema der Anhörung noch nicht bekannt. Die FSP hat offiziell noch keine Einladung erhalten. Die Anhörung soll im Zusammenhang mit der Motion 20.3914 (SGK-NR). Zulassungssteuerung bei psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen stattfinden. Diese Motion haben wir begrüsst. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Anhörung Einfluss auf die Inkrafttretung per 1.7.2022 hat.
Freundliche Grüsse, Muriel Brinkrolf, Geschäftsleiterin FSP

Benno Durrer

Benno Durrer

28/05/2021

Guten Tag,
nach der bisherigen Regelung sind Fachärzte/innen SAPPM (FMH innere Medizin) den Psychiatern/ innen hinsichtlich der Delegation der Psychotherapie an psychologischen Psychotherapeuten/innen gleichgestellt. In der neuen Verordnung werden diese Mediziner/innen nur noch als potenziell anordnende Ärzte aufgeführt, d.h. nach 30 Therapiesitzungen müssten auch diese Ärzte u. Ärztinnen die Expertise eines Psychiaters/in einholen? Ist dies korrekt, d.h. auch psychosomatisch ausgebildete Ärzte/innen müssen einen Psychiater /in hinzuziehen, wenn sie/er den Bericht über die Behandlung eines Patienten/in durch einen psychologischen Psychotherapeuten an den Vertrauensarzt abfassen?
Besten Dank für ein Antwort im Voraus

Philipp Thüler

Philipp Thüler

09/06/2021
Benno Durrer

Ja, das ist tatsächlich so. Die neue Verordnung besagt, dass der Antrag für eine Fortsetzung der Therapie nach 30 Sitzungen eine durch einen Facharzt oder eine Fachärztin mit einem Weiterbildungstitel in Psychiatrie und Psychotherapie oder in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erbrachte Fallbeurteilung enthalten muss. Damit sind nur Psychiaterinnen und Psychiater sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater berechtigt, die für die Verlängerung der Therapie über die Dauer von 30 Sitzungen hinaus notwendige Fallbeurteilung vorzunehmen. Freundliche Grüsse, Philipp Thüler, Kommunikation FSP

Simon Gautschy

Simon Gautschy

31/03/2021

Guten Tag, mich würde interessieren, ob es zum jetzigen Zeitpunkt Informationen gibt, ob nach Einführung des Anordnungsmodells parallel dazu eine Psychotherapie mit Kostenbeteiligung von Zusatzversicherungen weiterhin möglich sein wird? Was für die Behandlung von PatientInnen mit weniger schwerer Symptomatik ja eigentlich eine sinnvolle Alternative wäre, die uns Behandlern auch den administrativen Aufwand ersparen könnte..
Vielen Dank für Infos & Inputs!

Elisabeth Frick Tanner

Elisabeth Frick Tanner

06/04/2021
Simon Gautschy

Seit über 30 Jahren arbeite ich als selbständige Psychotherapeutin und mit den Zusatzversicherungen. Wie geht dies nächstes Jahr. Das Anordnungsmodell beginnt ja erst Mitte 2022. Können wir noch über die Zusatzversicherungen abrechnen bis Juli 2022? Wie geht der Wechsel bei einer laufenden Therapie?Welche Präventionsangebote werden von der Zusatzversicherung nach Mitte 2022 übernommen?

Martin Rufer

Martin Rufer

31/03/2021

Erstmal ist für mich, der ich die Diskussion um die "Zulassung" der PsychologInnen seit 43 Jahren mitverfolge (und z.T. als Fachgruppenmitglied auch aktiv mitgestaltet habe, das lange erwartete commitement zu uns und unserer Arbeit. Ob der Satz "Was lange währt, wird endlich gut" auch so gelten wird (für die PatientInnen und uns) wird erst die Zukunft zeigen. Viele, alte und neue Fragen sind offen. Als einer, der seit 30 Jahren stets in eigener Praxis (d.h. nie delegiert gerabeitet hat und Psychotherapie ab 1.07.2022nicht mehr als Angebot der Zusatzversicherung geführt werden wird, viele Fragen: Wo und wie wird künftig z.B. als das abgerechnet, das unter dem Stichwort "Paartherapie" läuft(in ähnlicher Form auch in der Arbeit mit Familien, es sei denn ein Mitglied wird stets, wie schon heute praktieziert, mit einer Diagnose "etikettiert") ?

Philipp Thüler

Philipp Thüler

31/03/2021
Martin Rufer

Es ist richtig, dass psychologische Psychotherapie in Zukunft nicht mehr von der Zusatzversicherung finanziert wird. Es gibt aber andere, attraktive psychologische Angebote, möglicherweise eher im Bereich Prävention, die in Zukunft für Zusatzversicherungen interessant sind. Die FSP wird sich dafür einsetzen, dass solche Angebote von den Zusatzversicherungen mitfinanziert werden. Wie und welche genau, das werden die Verhandlungen ergeben.
Paartherapie war nie eine Leistung der Grund- oder der Zusatzversicherung, wenn keiner der Klienten unter einer psychischen Erkrankung leidet. Daran ändert sich auch mit dem Anordnungsmodell nichts.
Freundliche Grüsse, Philipp Thüler (Kommunikation FSP)

Gerda Fellay

Gerda Fellay

24/03/2021

Mais il faut encore attendre d'au moins une année si j'ai bien compris!

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