Damit sollte die Übergangsphase zwischen den beiden Modellen erleichtert werden. Die FSP hatte sich während der Vernehmlassungsfrist dagegen ausgesprochen und dem BAG eine Lösung vorgelegt, die ihrerseits die Situation verbessern würde (siehe Stellungnahme der FSP).
Der Vorschlag des BAG wurde von der Mehrheit der am Konsultationsverfahren Beteiligten klar abgelehnt. Das BAG hat deshalb entschieden, das Delegationsmodell nicht zu verlängern. Die Übergangsfrist für das Delegationsmodell endet daher wie geplant Ende Dezember 2022. In seiner Mitteilung über das Ergebnis der Vernehmlassung betont das BAG erneut, dass die Leistungen von Personen in Weiterbildung über die Betreuungspersonen in einer Organisation der psychologischen Psychotherapie abgerechnet werden können. Es verzichtet jedoch auf eine explizite Formulierung in der Verordnung. Damit ist die Rechtsunsicherheit nicht beseitigt und die Versicherungen von santésuisse und CSS weigern sich weiterhin, die Kosten für Leistungen von Personen in Weiterbildung zu erstatten. Das BAG ist auch nicht auf die von der FSP vorgeschlagenen Übergangsbestimmungen eingegangen.
Das BAG schlägt derzeit keine alternativen Massnahmen vor. Es bat jedoch darum, bis zum Frühling 2023 verschiedene Daten zu den psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung zu erhalten. Dies deutet darauf hin, dass dieses Dossier noch nicht abgeschlossen ist.