Die FSP ist mit den vorgeschlagenen Regelungen bezüglich der Datenbekanntgabe im Tarifwesen für ambulante Behandlungen nicht einverstanden. Die zu liefernden Daten sind zu unspezifisch und die FSP bezweifelt daher deren Nutzen für die Erfüllung der Tarifaufgaben. Schliesslich gibt das KVG hinsichtlich Tarifverhandlungen und Berechnungsmethoden keine spezifischen Vorgaben vor, da die Partner Tarifautonomie haben. Weiter generiert diese Datenbekanntgabe Aufwand auf Seiten der Leistungserbringer. Umfang und Nutzen müssen daher kritisch geprüft werden. Mit der vorgeschlagenen Regelung sieht die FSP einen grossen Aufwand auf die ambulanten Psychotherapiepraxen zukommen, der nicht gerechtfertigt ist, da der Nutzen dieser Daten aufgrund fehlender Spezifik in Frage gestellt ist.
Beim Experimentierartikel grundsätzlich einverstanden
Bei den Änderungen der KVV zum Experimentierartikel ist die FSP mit den vorgeschlagenen Bestimmungen grundsätzlich einverstanden, fordert aber eine Präzisierung in der KVV bezüglich des Einbezugs und der Anhörung der betroffenen Kreise. Die FSP kritisiert die Vorgabe, dass die Finanzierung der Projekte unter dem Experimentierartikel von den Projektträgern sichergestellt werden muss und keine Subventionen vom Bund erwartet werden dürfen. Damit wird die Projekthoheit weitgehend den Versicherern und den kantonalen Behörden zugeteilt. Leistungserbringer der Grundversorgung und deren Verbände verfügen in sehr seltenen Fällen über solche Ressourcen. Die FSP regt an, eine Finanzierungsmodalität zu verankern, die einen gleichberechtigteren Zugang zur Antragstellung für Projekte im Rahmen des Experimentierartikels sicherstellt.
Kommentare
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