Mitgliedschaft
Markenzeichen für Qualität
Das Label FSP steht für qualitativ hochstehende und wissenschaftlich fundierte psychologische Dienstleistungen. Klientinnen und Klienten wissen das und entscheiden sich vorzugsweise für das FSP-Label. Trägerinnen und Träger eines FSP-Fachtitels sind auf dem Arbeitsmarkt besonders begehrt.
Interessenvertretung in Politik und Wirtschaft
Die FSP setzt sich für die Anliegen der Psychologinnen und Psychologen ein. Sie vertritt die Interessen der Psychologinnen und Psychologen gegenüber dem Gesetzgeber und gegenüber Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Carola Smolenski, Psychotherapeutin, Bern
Aktuelle Informationen aus Wissenschaft und Praxis
Das FSP-Magazin Psychoscope, die Website und der Newsletter informieren aktuell und umfassend über die neusten Entwicklungen in Wissenschaft und Praxis. So bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.
Attraktive Dienstleistungen
Als FSP-Mitglied erhalten Sie attraktive Rabatte auf Versicherungen, Freizeitaktivitäten, Bücher usw. Sie profitieren von der FSP-Rechtsberatung, vom Eintrag in der Psy-Suche, dem Online-Verzeichnis mit jährlich über 150’000 Suchanfragen, und Rabatten auf Tagungsgebühren.
Sibylle Heunert, Arbeits- und Organisationspsychologin, Bex VD
Vernetzung mit Kolleginnen und Kollegen
Als FSP-Mitglied können Sie sich selber in Arbeitsgruppen und Gremien einbringen. So können Sie ihre Ideen einbringen und bleiben im Kontakt mit vielen Kolleginnen und Kollegen.
Ordentliches Mitglied der FSP kann werden
- wer ein Psychologiestudium (Hauptfach, Abschluss auf Masterstufe) an einer Schweizer Universität oder Fachhochschule absolviert hat,
- oder über die Bestätigung der Eidgenössischen Psychologieberufekommission verfügt, dass er oder sie im Ausland einen vergleichbaren Abschluss in Psychologie gemacht hat.
Benutzen Sie für die Anmeldung bitte das Anmeldeformular und beachten sie auch das Merkblatt dazu. Das ausgefüllte Anmeldeformular schicken Sie bitte zuerst an den Gliedverband, dem Sie beitreten möchten. Der Gliedverband leitet die Unterlagen danach an die FSP weiter.
Der jährliche FSP-Mitgliederbeitrag beträgt CHF 470.–. Da FSP-Mitglieder immer auch Mitglied in einem FSP-Gliedverband sein müssen, kommt dazu der jeweilige Jahresbeitrag an den Gliedverband (Beitragshöhe Gliedverbände).
Mitglieder der FSP verpflichten sich zu regelmässiger Fortbildung sowie zur Einhaltung der in der Berufsordnung festgehaltenen ethischen Grundsätze.
Gratis für Neuabsolvent(inn)en
Studienabgänger(innen), die der FSP spätestens zwei Jahre nach der Erlangung des Masterdiploms beitreten, bezahlen im Jahr des Beitritts sowie im darauffolgenden Jahr keinen Mitgliederbeitrag. In den zwei folgenden Jahren zahlen sie nur die Hälfte des Mitgliederbeitrags.
Kann ich während dieser Zeit meine Mitgliedschaft sistieren?
Die Mitgliedschaft kann während eines Auslandaufenthaltes von mindestens einem Jahr sistiert werden (Art. 1.2 Geschäftsordnung). Im Regelfall kann eine Sistierung zwei Jahre dauern; in von der FSP zu bewilligenden Ausnahmefällen kann eine Verlängerung vereinbart werden. Während der Dauer der Sistierung ist das Mitglied von allen Rechten und Pflichten entbunden, mit Ausnahme der berufsethischen Pflichten gemäss Berufsordnung. Bei der Beendigung bzw. Aufhebung der Sistierung tritt das Mitglied ohne weitere Formalitäten wieder in den ordentlichen Stand über.
Kann ich meine Mitgliedschaft sistieren?
Die Mitgliedschaft kann während eines Mutterschaftsurlaubes von mindestens sechs Monaten sistiert werden (Art. 1.2 Geschäftsordnung). Im Regelfall kann eine Sistierung zwei Jahre dauern; in von der FSP zu bewilligenden Ausnahmefällen kann eine Verlängerung vereinbart werden. Während der Dauer der Sistierung ist das Mitglied von allen Rechten und Pflichten entbunden, mit Ausnahme der berufsethischen Pflichten gemäss Berufsordnung. Bei der Beendigung bzw. Aufhebung der Sistierung tritt das Mitglied ohne weitere Formalitäten wieder in den ordentlichen Stand über. Die Sistierung muss vor Antritt des Mutterschaftsurlaubes beantragt werden, eine rückwirkende Sistierung ist nicht möglich.
Muss ich trotzdem den vollen Mitgliederbeitrag bezahlen?
In begründeten Fällen können FSP-Mitglieder eine Beitragsreduktion von maximal 50% beantragen. Das entsprechende Reglement mit den genauen Angaben finden Sie hier. Benutzen Sie für Ihr Gesuch bitte die Mustervorlage.
Gibt es spezielle Bedingungen für Rentner(inn)en?
AHV-Rentner(inn)en wird eine 50%ige Reduktion des Mitgliederbeitrags gewährt. Als Rentner(inn)en gelten: Mitglieder ab dem 60. Altersjahr, die ihre berufliche Tätigkeit aufgegeben haben sowie alle Personen ab dem ordentlichen Rentenalter (Frauen 64 / Männer 65). Das entsprechende Reglement finden Sie hier. Um die Reduktion zu erhalten, wenden Sie sich bitte an mitglieder [at] fsp.psychologie.ch (mitglieder(at)fsp.psychologie.ch).
Wie muss ich vorgehen?
Der Austritt aus der FSP ist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Jahr möglich, d.h. also spätestens per 30. September des laufenden Jahres für das darauffolgende Jahr (Art. 7 Abs. 2 Statuten). Die Kündigung muss in der gleichen Frist auch an den Gliedverband oder die Gliedverbände erfolgen, denn solange Sie Mitglied bei einem unserer Gliedverbände sind, ist die Mitgliedschaft in der FSP obligatorisch.
Diese stellt Ihnen unser Mitgliederdienst gerne aus. Bitte wenden Sie sich an mitglieder(at)fsp.psychologie.ch.
Kann ich FSP-Mitglied werden?
Die FSP steht auch Psycholog(inn)en offen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben. Sie stützt sich bei der Prüfung des Antrags auf die Äquivalenzbestätigung der Eidgenössischen Psychologieberufekommission. Legen Sie daher bitte diese Bestätigung dem Antrag für Mitgliedschaft bei.
Kann ich FSP-Mitglied werden?
FSP-Mitglied kann werden, wer einen Master in Psychologie an einer anerkannten Hochschule (Universität oder Fachhochschule) erworben hat. Deshalb können wir Personen mit Bachelor-Abschluss nicht als Mitglied aufnehmen.
Für angehende Psychologinnen und Psychologen, welche sich noch im Studium befinden, haben wir das Projekt Next! ins Leben gerufen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Kann ich FSP-Mitglied werden?
Seit 2012 können auch Personen, die an einer anerkannten Fachhochschule Psychologie studiert haben und mit einem Master in Psychologie abgeschlossen haben, Mitglied der FSP werden.
Kann ich FSP-Mitglied werden?
Die FSP-Mitgliedschaft ist nicht an einen Wohnsitz in der Schweiz geknüpft. Auch im Ausland wohnhafte Psycholog(inn)en können Mitglied der FSP werden.
Kann ich FSP-Mitglied werden?
Für Fernstudiengänge gelten die gleichen Kriterien wie für Präsenzstudiengänge: Entweder wurde das Psychologiestudium an einer gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) anerkannten oder akkreditierten Schweizer Hochschule abgeschlossen (eine Liste findet sich auf swissuniversities.ch). Oder – im Falle ausländischer Hochschulabschlüsse – der individuelle Abschluss wurde von der Psychologieberufekommission (PsyKo) anerkannt.
Dies ist je nach Verfahren der Gliedverbände sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich beim Gliedverband, wann der Antrag an die FSP weitergeleitet wurde. Ist der Antrag bei der FSP eingetroffen, wird er im Normalfall innert einer Woche bearbeitet. Bis die Bestätigung beim Neumitglied eintrifft, kann es bis zu vier Wochen dauern.