Die neue Verbandsgerichtsbarkeit ist in Kraft
Die Verbandsgerichtsbarkeit der FSP war langfristig nicht mehr tragbar und brachte in der praktischen Umsetzung verschiedene Probleme mit sich. Es wurde deshalb beschlossen, sie zu reformieren. Der Reformvorschlag wurde im Juni 2021 von der Delegiertenversammlung der FSP verabschiedet und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. In den Statuten der FSP wurden die Artikel 32, 32bis und 33 entsprechend angepasst. Es folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.
Vereinfachung: Bisher überprüfte die Rekurskommission (RK) die Entscheidungen der Berufsethikkommission (BEK), wenn ein Rekurs eingereicht wurde. Diese beiden Kommissionen werden fortan in der «Kommission der Verbandsgerichtsbarkeit» zusammengefasst und in «Kammern» umbenannt. Die Rekurskammer (RK) hat nicht mehr die Aufgabe, die Fälle der Berufsethikkammer (BEK) zu überprüfen. Dies führt zu schlankeren und effizienteren Verfahren.
Professionalisierung: Der stellvertretende Vorsitz der Kommission für Verbandsgerichtsbarkeit wird künftig von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt wahrgenommen. Ziel ist es, das Risiko von Verfahrensfehlern zu verringern. Durch die Reduktion dieser Art von Fehlern können hohe Schadensersatzforderungen vermieden werden. Der Vorsitz wird weiterhin von einer Psychologin oder einem Psychologen ausgeübt.
Ombudsstelle: Von nun an kommt eine von Psychologinnen und Psychologen geleitete Ombudsstelle zum Einsatz, bevor es zu einem berufsethischen Verfahren kommt. Die Ombudsperson hört beide Parteien an und führt eine Bewertung durch. Dieser erste Schritt des Verfahrens soll dazu dienen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ziel ist es, dass dadurch viele Fälle bereits im Verfahren gelöst werden können und nicht an die BEK weitergeleitet werden müssen.
Interessenkonflikte: Um solche Konflikte zu vermeiden (z. B. weil der FSP-Rechtsdienst eine Information an ein Mitglied weiterleitet, das in ein berufsethisches Verfahren involviert ist), ist die Verbandsgerichtsbarkeit von der Geschäftsstelle unabhängig. Das Sekretariat der BEK wird von der Anwaltsperson geführt, die den Vizevorsitz innehat. Dadurch soll eine grösstmögliche Neutralität gewährleistet werden.
Kommentare
Die Kommentare sollen einen konstruktiven Dialog ermöglichen und die Meinungsbildung und den Ideenaustausch fördern. Die FSP behält sich das Recht vor, Kommentare zu löschen, die nicht diesen Zielen dienen.