Eigenverantwortung statt Kontrollen

«Wir arbeiten derzeit an einer Fortbildungsplattform, die 2020 online gestellt wird», erklärt Christian Hofer, Leiter des Bereichs Weiter- und Fortbildung der FSP. Mitglieder der Föderation können sich dort künftig Fortbildungsangebote ansehen und die Kurse eintragen, die sie absolviert haben. Die User können auch ein Zertifikat bei der FSP anfordern, das die Fortbildung ausweist. Für den reibungslosen Ablauf des Projekts mussten zwei Herausforderungen bewältigt werden. Die aktuellen Regelungen bezüglich Fortbildungspflicht mussten präzisiert und mit den entsprechenden Reglementen der anderen Psychologieverbände (SBAP und ASP) harmonisiert werden. Die nötigen Anpassungen wurden am 29. Juni 2019 auf Vorschlag des Vorstands durch die Delegiertenversammlung der FSP verabschiedet und sind seit dem 1. September 2019 in Kraft.
Keine systematischen Kontrollen
Neu besteht gemäss Artikel 38 des Weiterbildungsreglements der FSP das Ziel darin, dass die Mitglieder ihre Fortbildung so steuern, «dass sie die im eigenen Fachgebiet erworbenen Kompetenzen erhalten, vertiefen und erweitern». Sie sind daher gehalten, neuere Entwicklungen in Lehre, Forschung und Praxis im eigenen Fachgebiet nachzuvollziehen und in die berufliche Praxis zu integrieren, ergänzendes theoretisches und anwendungsbezogenes Wissen aus relevanten psychologischen und nicht psychologischen Nachbardisziplinen zu erwerben und ihr professionelles Beziehungsnetz zu pflegen. «Damit bezwecken wir, dass die FSP-Mitglieder ihre obligatorische Fortbildung absolvieren und sich dies bescheinigen lassen. Der Fokus liegt dabei auf Eigenverantwortung statt auf Überwachung», sagt Christian Hofer. Die meisten Anpassungen des Reglements gehen in diese Richtung. Kontrollen sollen nicht systematisch, sondern nach dem Zufallsprinzip bei der Erstellung der Zertifikate durchgeführt werden. «Die neue Dienstleistung stellt einen grossen Mehrwert für die Mitglieder dar. Sie können die jeweilige Bescheinigung den Behörden mit ihrem Antrag auf Berufsausübungsbewilligung vorlegen oder sie einer Bewerbung anfügen, um sich von den anderen Kandidatinnen und Kandidaten abzuheben.»
Für die Fortbildung müssen weiterhin mindestens 240 Stunden während drei Jahren aufgebracht werden. Der Vorstand der FSP wird im Herbst darüber entscheiden, ob der Aufwand für FSP-Mitglieder ohne Fachtitel oder Zusatzqualifikationen gesenkt wird (um maximal die Hälfte, also auf 120 Stunden). Das aktualisierte Weiterbildungsreglement ist auf der FSP-Website verfügbar. Die Artikel 37 bis 44 betreffen die Fortbildung.
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