Wer bezahlt was?
Die Psychotherapie wird per 1.7.2022 von der Grundversicherung übernommen. Die Kostenfrage muss mit der behandelnden Psychotherapeutin oder dem behandelnden Psychotherapeuten sowie der Grund- oder Zusatzversicherung möglichst rasch geklärt werden.
Fragen Sie Ihre Psychologin/Psychotherapeutin bzw. Ihren Psychologen/Ihre Psychotherapeuten gleich zu Beginn, allenfalls bereits beim telefonischen Erstkontakt, nach den Kosten der gewünschten Dienstleistung. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten von Psychotherapien, die von der Ärztin/dem Arzt angeordnet wurden.
Zusatzversicherungen von Krankenkassen decken einen gewissen Kostenanteil der psychologischen Behandlungen ohne Anordnung. Klären Sie im Voraus mit Ihrer Krankenkasse ab, ob dies der Fall ist, und welchen Anteil der Kosten und für welche Anzahl Stunden Kosten übernommen werden.
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