Fortbildung
FSP-Mitglieder sichern und entwickeln die Qualität ihrer psychologischen Dienstleistungen durch kontinuierliche Fortbildung.
Fortbildungspflicht
FSP-Mitglieder verpflichten sich zur kontinuierlichen Fortbildung. Damit leistet die FSP zusammen mit ihren Mitgliedern einen wichtigen Beitrag dazu, dass psychologische Dienstleistungen in der Schweiz von hoher Qualität sind. In ihren Fortbildungen erhalten und vertiefen die FSP-Mitglieder ihre Aus- und Weiterbildungen entwickelten psychologischen Kompetenzen und entwickeln diese gezielt weiter. Inhalt und Umfang der Fortbildungspflichten sind wie folgt im Fortbildungsreglement der FSP geregelt:
- FSP-Mitglieder, welche Trägerinnen oder Träger eines FSP-Fachtitels oder eines FSP-Zusatzqualifikationszertifikats sind, absolvieren innerhalb eines Fortbildungszeitraum von drei Jahren mindestens 240 Fortbildungsstunden.
- FSP-Mitglieder ohne FSP-Fachtitel oder FSP-Zusatzqualifikationszertifikat absolvieren innerhalb eines Fortbildungszeitraums von drei Jahren insgesamt 120 Fortbildungsstunden.
Überprüfung
Die Durchführung der Fortbildung wird mittels Nachweisen dokumentiert. Die FSP stellt allen Psychologinnen und Psychologen eine elektronische Fortbildungsplattform www.formapsy.ch zur Verfügung, auf der sie sich ihre Fortbildungsleistungen bestätigen lassen können. FSP-Mitglieder profitieren dabei von besonders günstigen Konditionen.
Befreiung von der Fortbildungspflicht
FSP-Mitglieder können in folgenden Fällen auf Antrag hin von ihrer Fortbildungspflicht befreit werden:
- Absolvieren einer von der FSP/SBAP/ASP anerkannten oder vom Bund akkreditierten postgradualen psychologischen Weiterbildung
- Verlegen des Wohnsitzes für mindestens ein Jahr ins Ausland
- länger andauernde Krankheit
- Absolvieren des Militär- oder Zivildienstes
- Bezug von Mutter- oder Vaterschaftsurlaub
- längere Erwerbslosigkeit
Liegt die Berufstätigkeit unter 50%, kann das FSP-Mitglied mit einem schriftlichen Gesuch an die Geschäftsstelle die Reduktion der Fortbildungspflicht für den entsprechende Zeitraum auf 50% beantragen.
Die Plattform für Ihre Fortbildung