Die CSS hat die FSP Anfang Februar über ihre Position in Bezug auf die Übernahme von psychotherapeutischen Leistungen durch die Zusatzversicherungen informiert. Darin schreibt sie unter anderem, dass sie weiterhin psychotherapeutische Leistungen über die Zusatzversicherungen abrechnen wird. Allerdings nur, wenn die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut entweder nicht zur OKP zugelassen ist, oder wenn die zugelassene Person in den Ausstand tritt.
In der Zwischenzeit hat die CSS alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten kontaktiert und ihre Position dazu mitgeteilt.
Dieses Schreiben der CSS hat zu einiger Verwirrung und Fragen seitens der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geführt, die wir an dieser Stelle gerne klären möchten:
- Die CSS spricht nur von «psychotherapeutischen Leistungen» und sagt im Wesentlichen, dass die Psychotherapie, da sie nun in der Grundversicherung verankert ist, nicht mehr von der Zusatzversicherung übernommen werden kann.
- Die einzige Möglichkeit, dass die Psychotherapie von den Zusatzversicherungen übernommen werden kann, besteht darin, dass der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin nicht zur Abrechnung in der Grundversicherung zugelassen ist oder in den Ausstand tritt.
- Diese Analyse der CSS ist korrekt, auch wenn die CSS in ihrem Schreiben den Eindruck erweckt, dass sie sich auf die Person, die die Leistung erbringt, bezieht und nicht auf die Leistung selbst.
- Die CSS erwähnt jedoch keine psychologischen Leistungen in der Prävention wie psychologische Beratung, psychologisches Coaching oder andere psychologische Leistungen im Gesundheitsbereich, die keinen Krankheitscharakter haben.
- Diese psychologischen Leistungen ausserhalb der angeordneten Psychotherapie können nach Ansicht der FSP von den Zusatzversicherungen übernommen werden - unabhängig von der Spezialisierung des Psychologen oder der Psychologin (also auch Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen).
Die FSP steht in Kontakt mit der CSS und anderen Versicherungen, um diese psychologischen Leistungen in die Zusatzversicherungen anzuregen.