Der Bundesrat sieht im Bereich Psychotherapie einen Systemwechsel vor. Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sollen ihre Leistungen neu selbständig über die Grundversicherung abrechnen können, sofern die Behandlung auf Anordnung eines Arztes erfolgt. Dieses sogenannte Anordnungsmodell soll das heute gültige Delegationsmodell ablösen, in dem psychologische Psychotherapien nur dann von der Grundversicherung bezahlt werden, wenn sie unter Aufsicht eines Arztes erfolgen, bei dem die Psychotherapeutin angestellt ist.
Das Delegationsmodell schränkt das Angebot an Psychotherapieplätzen stark ein, die von der Grundversicherung finanziert werden. Dies führt zu langen Wartefristen. Dadurch kommt es zu Chronifizierungen von psychischen Störungen, zu teuren stationären Aufenthalten und Arbeitsausfällen, die vermeidbar wären. Trotzdem erntete der Vorschlag des Bundesrats, das Delegationsmodell durch das Anordnungsmodell zu ersetzen, in der Vernehmlassung nicht nur Zustimmung. Kritisch äusserten sich namentlich die Krankenkassen, die in der Grundversicherung Zusatzkosten von 250 bis 500 Millionen Franken pro Jahr befürchten. Der Bundesrat geht in seiner Botschaft von 100 Millionen aus. Vergessen ging, dass den Mehrkosten die Einsparungen gegenübergestellt werden müssen.
Auch die nun publizierte Studie «Volkswirtschaftlicher Nutzen des Anordnungsmodells», die im Auftrag der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) vom Büro BASS und dem Büro «Beratungen und Analysen» (B & A) erstellt wurde, rechnet mit Mehrkosten für die Grundversicherung. Diese entstehen vor allem durch die Schliessung der bestehenden Versorgungslücke. «Es ist aus anderen Studien bekannt, dass ca 27% der Bevölkerung im Laufe eines Jahres unter einer psychischen Erkrankung leiden», sagt Mitautorin Désirée Stocker. «Jedoch erhält nur etwa ein Viertel davon auch eine Behandlung. Ca. 400'000 Personen mit einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung bleiben heute unbehandelt.» Die Studie kommt zum Schluss, dass mit der Einführung des Anordnungsmodells gut 100'000 Personen zusätzlich behandelt werden können. Die dadurch entstehenden Mehrkosten beziffert sie auf 245 Millionen Franken.
Einsparungen in der Wirtschaft, den Sozialversicherungen und im Gesundheitswesen
Der Nutzen, der mit dieser Investition erzielt werden kann, ist allerdings wesentlich höher. Allein in der Wirtschaft ergeben sich durch die Vermeidung von Produktionsausfällen aufgrund geringerer Krankheitsabsenzen (Absentismus) und weniger unproduktiver Anwesenheit (Präsentismus) sowie weniger Fluktuationskosten bei Mitarbeitenden mit unbehandelten psychischen Erkrankungen Einsparungen von 287 Millionen Franken jährlich. Dazu kommen weitere Einsparungen, die teilweise auch direkt in der Grundversicherung anfallen. Die Vermeidung von (teuren) stationären Aufenthalten bringt jährlich rund 43 Millionen, die Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe und Invalidisierung weitere gut 100 Millionen Franken pro Jahr. Wenn auch noch die Kostenvermeidung durch verhinderte Suizide mit einberechnet wird, resultiert unter dem Strich ein Sparpotenzial von 509 Millionen im mittleren Szenario.
Konservativ gerechnet
«Das Anordnungsmodell sorgt für Chancengleichheit im Bereich der psychischen Gesundheit. Das Delegationsmodell ist ungerecht, da Patientinnen und Patienten, die ihre Therapie nicht selbst bezahlen können, viel zu oft und viel zu lange unbehandelt bleiben. Die vorliegende Studie zeigt nun erstmals und in aller Deutlichkeit, dass sich diese Investition lohnt, auch aus rein ökonomischer Sicht», sagt Yvik Adler, Co-Präsidentin der FSP. Sie betont zudem: «Die Studienautoren haben konservativ gerechnet. Der Nutzen eines erleichterten Zugangs zu psychotherapeutischen Leistungen dürfte in Wahrheit noch höher liegen. Ein Teil der in Versorgungstudien klar nachgewiesenen Wirkungen wie die Vermeidung von psychischem Leiden und der Gewinn an Lebensqualität durch Psychotherapie ist bei der aktuellen Untersuchung nicht einmal berücksichtigt.» Auch die Studienautor(inn)en zeigen sich aufgrund ihrer Berechnungen überzeugt, dass die durch das Anordnungsmodell entstehenden Mehrkosten mittel- bis langfristig durch positive gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen kompensiert werden können.
Für Rückfragen:
- Medienstelle FSP, 031 388 88 48, media [at] fsp.psychologie.chclass="spamspan"
Alejandra Monica Gomez Fama Fahrni
01/09/2020