Adoption du modèle de la prescription - une grande joie pour les associations de psychologues
Commentaires
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Guten Morgen Zusammen - Ich bin was verunsichert, über den aktuellen Status zur neuen Anhörung des Ständerates und dem Anordnungsmodell. Eigentlich hatte ich mich beruflich auf den Wechsel 7.2022 zum Anordnungsmodell ausgerichtet, heisst die neue Anhörung nun, dass das Anordnungsmodell wahrscheinlich nicht im Juli 22 kommt? Wann finden diesbezüglich weitere Anhörungen statt? Wie ist der aktuelle Prozess- Status? Ist es auch möglich, dass das Anordnungsmodell nun wieder versandet die nächsten Jahre? Ich finde leider seit dem Artikel der NZZ vor ein paar Wochen nur sehr wenig im Netz drüber. Hänge irgendwie damit grad was in der Luft. Wissen Sie schon was mehr? Darf ich progrnostisch eher damit rechnen, dass das Anordnungsmodell nächstes Jahr kommt oder innerlich drauf vorbereiten, dass dies noch läänger als 2022 gehen wird? Für jeden was klärenden Input zum aktuellen Status wäre ich dankbar :)
Vielen Dank für die Anfrage. Eine Anhörung zum Anordnungsmodell wäre eher unüblich, da sich im 2020 sowohl die SGK-N wie auch die SGK-S positiv über das Anordnungsmodell geäussert haben. Leider ist mir das Thema der Anhörung noch nicht bekannt. Die FSP hat offiziell noch keine Einladung erhalten. Die Anhörung soll im Zusammenhang mit der Motion 20.3914 (SGK-NR). Zulassungssteuerung bei psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen stattfinden. Diese Motion haben wir begrüsst. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Anhörung Einfluss auf die Inkrafttretung per 1.7.2022 hat.
Freundliche Grüsse, Muriel Brinkrolf, Geschäftsleiterin FSP
Guten Tag,
nach der bisherigen Regelung sind Fachärzte/innen SAPPM (FMH innere Medizin) den Psychiatern/ innen hinsichtlich der Delegation der Psychotherapie an psychologischen Psychotherapeuten/innen gleichgestellt. In der neuen Verordnung werden diese Mediziner/innen nur noch als potenziell anordnende Ärzte aufgeführt, d.h. nach 30 Therapiesitzungen müssten auch diese Ärzte u. Ärztinnen die Expertise eines Psychiaters/in einholen? Ist dies korrekt, d.h. auch psychosomatisch ausgebildete Ärzte/innen müssen einen Psychiater /in hinzuziehen, wenn sie/er den Bericht über die Behandlung eines Patienten/in durch einen psychologischen Psychotherapeuten an den Vertrauensarzt abfassen?
Besten Dank für ein Antwort im Voraus
Ja, das ist tatsächlich so. Die neue Verordnung besagt, dass der Antrag für eine Fortsetzung der Therapie nach 30 Sitzungen eine durch einen Facharzt oder eine Fachärztin mit einem Weiterbildungstitel in Psychiatrie und Psychotherapie oder in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erbrachte Fallbeurteilung enthalten muss. Damit sind nur Psychiaterinnen und Psychiater sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater berechtigt, die für die Verlängerung der Therapie über die Dauer von 30 Sitzungen hinaus notwendige Fallbeurteilung vorzunehmen. Freundliche Grüsse, Philipp Thüler, Kommunikation FSP
Guten Tag, mich würde interessieren, ob es zum jetzigen Zeitpunkt Informationen gibt, ob nach Einführung des Anordnungsmodells parallel dazu eine Psychotherapie mit Kostenbeteiligung von Zusatzversicherungen weiterhin möglich sein wird? Was für die Behandlung von PatientInnen mit weniger schwerer Symptomatik ja eigentlich eine sinnvolle Alternative wäre, die uns Behandlern auch den administrativen Aufwand ersparen könnte..
Vielen Dank für Infos & Inputs!
Seit über 30 Jahren arbeite ich als selbständige Psychotherapeutin und mit den Zusatzversicherungen. Wie geht dies nächstes Jahr. Das Anordnungsmodell beginnt ja erst Mitte 2022. Können wir noch über die Zusatzversicherungen abrechnen bis Juli 2022? Wie geht der Wechsel bei einer laufenden Therapie?Welche Präventionsangebote werden von der Zusatzversicherung nach Mitte 2022 übernommen?
@Elisabeth Frick Tanner: Antworten auf diese Fragen finden Sie auf dieser Seite: https://www.psychologie.ch/aktuelles-publikationen/psychotherapie-die-g…
Wir werden diese Seite laufend mit weiteren Fragen und Antworten ergänzen.
Erstmal ist für mich, der ich die Diskussion um die "Zulassung" der PsychologInnen seit 43 Jahren mitverfolge (und z.T. als Fachgruppenmitglied auch aktiv mitgestaltet habe, das lange erwartete commitement zu uns und unserer Arbeit. Ob der Satz "Was lange währt, wird endlich gut" auch so gelten wird (für die PatientInnen und uns) wird erst die Zukunft zeigen. Viele, alte und neue Fragen sind offen. Als einer, der seit 30 Jahren stets in eigener Praxis (d.h. nie delegiert gerabeitet hat und Psychotherapie ab 1.07.2022nicht mehr als Angebot der Zusatzversicherung geführt werden wird, viele Fragen: Wo und wie wird künftig z.B. als das abgerechnet, das unter dem Stichwort "Paartherapie" läuft(in ähnlicher Form auch in der Arbeit mit Familien, es sei denn ein Mitglied wird stets, wie schon heute praktieziert, mit einer Diagnose "etikettiert") ?
Es ist richtig, dass psychologische Psychotherapie in Zukunft nicht mehr von der Zusatzversicherung finanziert wird. Es gibt aber andere, attraktive psychologische Angebote, möglicherweise eher im Bereich Prävention, die in Zukunft für Zusatzversicherungen interessant sind. Die FSP wird sich dafür einsetzen, dass solche Angebote von den Zusatzversicherungen mitfinanziert werden. Wie und welche genau, das werden die Verhandlungen ergeben.
Paartherapie war nie eine Leistung der Grund- oder der Zusatzversicherung, wenn keiner der Klienten unter einer psychischen Erkrankung leidet. Daran ändert sich auch mit dem Anordnungsmodell nichts.
Freundliche Grüsse, Philipp Thüler (Kommunikation FSP)
Mais il faut encore attendre d'au moins une année si j'ai bien compris!
Georg Bandl
28/09/2021