Adoption du modèle de la prescription - une grande joie pour les associations de psychologues
Commentaires
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Ich freu mich sehr über den lang ersehnten Wechsel! Unglaublich! Herzlichen Dank an alle für den unermüdlichen Einsatz!
Herzlichen Dank! Ich freue mich sehr, dass das lange Warten endlich ein Ende hat. Es bleibt noch viel zu tun, aber der erste grosse Schritt ist getan.
Herzlichen Glückwunsch ! Das war ein langer Weg, für mich sehr überraschend, dass wir dieses Etappenziel erreicht haben. Es gibt noch viel zu tun, aber heute herrscht erstmal Freude vor 👍
Die Regelung, dass neu nach bereits 30 statt bisher 40 Stunden Therapie der anordnende Arzt/Ärztin (statt der psychol.Psychotherp.- es fragt sich, wer letztendlich schreibt und wer abrechnet?) einen Bericht an die KK mit einer darin enthaltenen Fallbeurteilung durch eine/n Facharzt/ärztin Psychatrie (!) verfassen muss erachte ich als Nadelör. Damit sind psycholog. Psychotherapeuten/innen nun neu an die Indikationsstellung nicht nur einer/s anordnenden Arztes sondern zusätzlich auch (nach wie vor) an die Indikation und Expertise eines/r Psychiater/innen gebunden wenn sie länger als 30 Stunden mit einem/r Patient/in arbeiten. In meinen Augen kein Fortschritt. Warum ist es nicht möglich den Kostenträgern direkt durch den/die (psycholog.) Behandler/in Bericht zu erstatten? Würden damit nicht u.U. sogar Kosten eingespaart?
Nadelöhr und administrativer Aufwand, der zusätzliche Kosten generiert und m.E. zum Ausdruck bringt, dass psychologischen Psychotherapeutin nicht zugemutet wird, dass sie beurteilen können, ob mehr als 30 Stunden Psychotherapie notwendig sind und diese wenn nötig direkt bei Kostenträger zu beantragen.
Dieser Passus ist selbst im Schlaraffenland für Psychologen Deutschland nie gekommen. Und nachdem man in der Schweiz festgestellt haben wird, was eine Beteiligung von medizinisch nicht ausgebildeten Personen/ Geistewissenschaftlern für Unsummen bei den Krankenkassenbeträgen ausmachen wird, wird man sich diese Schritte nochmals überlegen.
Genau!
Exakt dieser Passus ist es, der die erhofften Verbesserungen des Anordnungsmodelles wieder zunichte macht.
Wer anders als der/die die Therapie durchführende PsychotherapeutIn kann beurteilen, ob eine Weiterführung der Therapie nach 30 Stunden indiziert ist oder nicht? Nur wenn das in der Verordnung niedergeschrieben ist, kann von einem Fortschritt gesprochen werden!
Im Klartext bedeutet die jetzige Version der Verordnung, dass psychologische Psychotherapeuten in Zukunft keine mehr als 30 Stunden dauernde Psychotherapien durchführen können, wenn sie nicht, wie Sibylle Lederbogen schreibt, eineN PsychiaterIn in ihrem Umfeld haben, der eine derartige Fallbeurteilung für sie übernehmen würde, wie es z.Zt. bei im Delegationsverhältnis arbeitenden psychologischen Psychotherapeuten der Fall ist.
Ist es das, was wir uns gewünscht haben? Sicher nicht!
ich teile diese Ansicht: die neue Regelung bedeutet einen klaren Rückschritt zum bisherigen Status. 1.Antrag auf Weiterführung bereits 30 statt bisher 40 Sitzungen; 2. Berichterstattung an die Zuweiser, von denen viele Hausärzte sind, die kaum psychotherapeutische Kompetenzen haben; 3. woher sollen die Zuweiser die Zeit nehmen für eine seriöse Beurteilung der Frage der Weiterführung einer Therapie? Kostenfrage! 4. Zusätzliches Nadelöhr Vertrauensärzte ; 5. Abschaffung der Leistungen in der Zusatzversicherung , in deren Rahmen wirklich selbständiges Arbeiten bisher möglich war (viele KK-Versicherungen haben gute Leistungsangebote für psychol. Psychologie. Psychotherapie). Ich hoffe, der FSP wird diese Frage (v.a. Zuständigkeit der Weiterführung d. Psychotherapie nachverhandeln: also: direkte Berichterstattung an die Vertrauensärzte!
Wie recht Du hast: Psychologinnen im Klammergriff der überlasteten Psychiater und Ärzte. Ich sehe wenig Fortschritt.
Bea Maag
20/03/2021