Fragen und Antworten zur Einführung des Anordnungsmodells

Berufspolitik
Psychotherapie
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Am 19. März hat der Bundesrat die Einführung des Anordnungsmodells für die psychologische Psychotherapie per 1. Juli 2022 beschlossen. Damit erreicht die FSP ein Ziel, das sie seit vielen Jahren angestrebt hatte. Gleichzeitig stellen sich nun für Psychologinnen und Psychologen viele Fragen. Diese Fragen werden auf der FSP-Website in einer neuen Rubrik laufend beantwortet.

Die Neuregelung der psychologischen Psychotherapie durch den Bundesrat bringt die langersehnte Einführung des Anordnungsmodells. Damit wird ab dem 1. Juli 2022 auch die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung bezahlt, sofern sie auf Anordnung eines Arztes oder einer Ärztin erfolgt. Die FSP arbeitete seit vielen Jahren auf dieses Ziel hin und konnte dabei auf die Unterstützung ihrer Mitglieder und von zahlreichen anderen Organisationen zählen (siehe Medienmitteilung «Das Anordnungsmodell kommt»).

Die genauen Bestimmungen der neuen Verordnung sind auf der Website des Bundes verfügbar. Viele Detailfragen sind allerdings noch zu klären. Die FSP beantwortet die wichtigsten dieser Fragen auf der FSP-Website in einer neuen Rubrik. Bereits verfügbar sind Antworten auf Fragen rund um die Themen «Termine und Fristen», «Zulassung», «Anordnung» und «Leistungsübernahme». In den nächsten Tagen, Wochen und Monaten werden die Fragen und Antworten laufend ergänzt und aktualisiert.

Psychologinnen und Psychologen, die weitere Fragen haben rund um die Einführung des Anordnungsmodells, sind herzlich eingeladen, diese an berufspolitik [at] fsp.psychologie.ch zu senden. Es werden alle Fragen beantwortet, allerdings kann es bei einzelnen Fragen, die vertiefter Abklärungen bedürfen, auch etwas länger dauern, bis eine Antwort erfolgt. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Geduld!

Kommentare

Die Kommentare sollen einen konstruktiven Dialog ermöglichen und die Meinungsbildung und den Ideenaustausch fördern. Die FSP behält sich das Recht vor, Kommentare zu löschen, die nicht diesen Zielen dienen.

Marco Bellini

Marco Bellini

12/07/2022

buongiorno,

recentemente una collega anche lei abilitata AOMS mi ha chiesto di avviare una terapia EMDR in parallelo alla terapia che sta conducendo lei per un trauma singolo specifico. La paziente è una giovane ragazza che trarrà vantaggio dall'introduzione del nuovo modello. La paziente deve chiedere due prescrizioni distinte? oppure utilizzeremo la stessa prescrizione per le due psicoterapie considerando la cumulabilità delle sedute fino al raggiungimento delle 15 prestazioni?

Thomas Graf

Thomas Graf

06/04/2022

Ich arbeite seit einigen Jahren selbständig in eigener Praxis als eigenössisch anerkannter Psychotherapeut. Aufgrund der Haftungsbeschränkung werde ich das bisherige Einzelunternehmen nun in eine GmbH wandeln. Gern hätte ich auch ein paar Mitstreiter, da Bedarf besteht. Leider ist es so, dass zahlreiche KollegInnen lieber angestellt arbeiten und nicht den Schritt in die Freiheit wagen wollen.
Meine Frage: besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Organisation der psychologischen Psychotherapie als selbständiger Psychotherapeut auch KollegInnen einzustellen? Und falls ja, was sind die Bedingungen dazu?

Thomas Villiger

Thomas Villiger

21/01/2022

Guten Tag
Zuerst vielen Dank für Ihr Engagement.
Vieles ist wie Sie mitgeteilt haben und wie ich auch im letzten Webinar erfahren habe, noch in Verhandlung. Gleichzeitig läuft die Zeit bei Ihnen und bei mir und zur Organisation der Praxis auf Sommer 2022 beginnt sie langsam zu drängen. Wie ist Ihr Zeitplan betreffend der Tarife, wann kann hier mit einer Info gerechnet werden ? Vielen Dank und freundliche Grüsse T.Villiger

Muriel Brinkrolf

Muriel Brinkrolf

21/01/2022
Thomas Villiger

Sehr geehrter Herr Villiger
Die Verhandlungen laufen auf Hochtouren. Dass die Zeit drängt, ist uns und allen Beteiligten bewusst. Sobald wir können informieren wir rechtzeitig. Leider darf und kann ich heute noch nichts Konkretes dazu sagen. Wir danken für Ihr Verständnis. Freundliche Grüsse, Muriel Brinkrolf, Geschäftsführerin FSP und Mitglied der Tarif-Delegation.

Frank Margulies

Frank Margulies

07/07/2021

Eine Frage zu den Übergangsbestimmungen: Müssen selbständige Fachpsychologen für Psychotherapie Supervision nachweisen, obwohl sie während Jahren unter "eigener fachlichen Verantwortung" gearbeitet haben? Es geht mir um das zusätzliche dritte "klinische Jahr", das jetzt nachgewiesen werden muss. Braucht es dafür Supervision und falls ja, welcher Art: Ärztlich-psyhiatrische, bei psychologischen Supervisoren? Welcher Nachweis reicht hier?
Meine Gedanken dazu: Wer vor zig Jahren die kant. Praxisbewilligung erhielt, tat dies mit zwei Jahren klinischem Praktikum. Wer sich das dritte Jahr der "klinisch-psychotherapeutischen Erfahrung" nun anrechnen lässt dank der jahrelangen selbständigen Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung, sollte das ohne weiteren Supervisionsnachweis tun können. Denn eigene fachliche Verantwortung bedeutet ja eben genau, dass man nicht zwingend supervidiert werden muss (man kann natürlich, aber nicht zwingend). Ich habe zwar immer Supervisionen gehabt während all den Jahren, aber häufiger Intervision. Selber habe ich übrigens gelegentlich Psychiater supervidiert. Es wäre für mich sehr eigenartig, Supervisionsauflagen für dieses dritte Jahr zu haben, es stünde m.E. im Widerspruch zu "eigener therapeutischer Verantwotung"...
Vielen Dank für eine Klärung!

Philipp Thüler

Philipp Thüler

11/10/2021
Frank Margulies

Gemäss Verordnungstext muss die Supervision für das dritte Jahr nachgewiesen werden. Wie dieser Nachweis zu erfolgen hat, muss von den Kantonen bestimmt werden, die für die Zulassung für die Abrechnung über die Grundversicherung zuständig sind. Wir bemühen uns um Klärung der Frage und werden die Antwort so bald wie möglich in den FAQ publizieren (https://www.psychologie.ch/aktuelles-publikationen/psychotherapie-die-g…).
Freundliche Grüsse, Philipp Thüler, Kommunikation FSP

Frank Margulies

Frank Margulies

07/07/2021

Im Psychoscope 4/2021 ist bezüglich des Tarifes von "goldener Mitte" die Rede. Ich kann nur sagen, dass viele selbständig und in eigener fachlicher Verantwortung tätige Psychotherapeuten/innen einen Tarif von CHF 160.00 pro 50 Min.- Sitzung haben, also CHF 192.00 auf die Stunde. Alles unterhalb dieses Stundentarifs wäre für mich zumindest nicht die "goldene Mitte", sondern ein Lohnverlust. Ich hoffe sehr, dass die versch. Tarifpunkte, mit denen man abrechnen kann, auch insgesamt zu diesem Stundentarif von mind. CHF 192.00 führen wird.

Philipp Thüler

Philipp Thüler

11/10/2021
Frank Margulies

Der Tarif ist in Verhandlung. Die FSP äussert sich während den Verhandlungen nicht zu Tarifpunkten und Stundentarifen. Freundliche Grüsse, Philipp Thüler, Kommunikation FSP

Claudia Burei

Claudia Burei

02/07/2021

Bonjour,
Pour ce qui regarde les mesures transitoires pour les personnes qui sont actuellement en formation et qui finiront en 2022, que veut dire "avoir fini la formation ? Est-ce qu'il s'agit du titre ou est-ce qu'il s'agit du certificat de fin de formation délivré par le centre de formation ? Merci d'avance

Philipp Thüler

Philipp Thüler

13/07/2021
Claudia Burei

La date de délivrance du titre est déterminante.
Meilleures salutations, Philipp Thüler, Communication FSP

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