La CSSS-E soutient l’introduction du modèle de la prescription
Commenti
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Es ist bisher wenig über die in Spitälern ambulant arbeitenden Kolleg*innen berichtet worden. Werden die Leistungen ab Sommer nach dem neuen Psy Tarif abgerechnet? Wie werden die Leistungen der AP-Psycholog*innen im Weiterbildungsstatus verrechnet? Der schlechte und veraltete TARMED-Tarif führt in den Spitälern dazu, dass von ambulant tätigen Psycholog*innen eine immer höhere Produktivität erwartet wird. Welche Position vertritt die FSP diesbezüglich?
Der Spitalverband H+ ist zuständiger Verband ist bei den Tarifverhandlungen über den neuen Psy Tarif mit am Tisch. Es wird ein gemeinsamer einheitlicher Tarif im ambulanten Bereich angestrebt. Die Abrechnung der Personen in Weiterbildungsstatus wird über die verantwortlichen PsychotherapeutInnen in der Praxis oder in den Spitälern über die Organisation geschehen. H+ ist ebenso an die Verschwiegenheit gebunden, wie die Delegation der Psyverbände.
Auch ich bedanke mich für das Engagement und den Durchhaltewillen von Seiten FSP!
Ich interessiere mich vor allem dafür, was mit all den PsychologInnen passiert, die zwar ihre Psychotherapieausbildung vor Inkraftsetzung des Anordnungsmodells abschliessen werden, aber nicht die 3 geforderten klinischen Jahre vorweisen können. Aus meiner Sicht geht diese spezifische Gruppe "unter", respektive droht zwischen Stuhl und Bank zu fallen. Es werden wohl insbesondere die Teilzeit arbeitenden Familienfrauen sein, die davon betroffen sind.
Hierzu finde ich weder auf der Seite des BAG, noch auf der Seite der FSP Informationen dazu. Da ich sicherlich nicht die einzige Betroffene bin, melde ich mich mit diesem Anliegen auf dieser öffentlichen Plattform. Möglicherweise werden sich auch noch weitere Betroffene melden?
Ich bedanke mich um Rückmeldungen.
Freundliche Grüsse
D. Aeschimnn
Als erstes möchte ich der FSP herzlich danken für das grosse Engagement für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen unseres Berufsstandes. Ich habe grossen Respekt vor diesen Bemühungen und bin überzeugt, dass das Allerbeste getan und versucht wird, was möglich ist. Trotzdem möchte ich auch meiner Enttäuschung Ausdruck verleihen, dass das Anordnungsmodell in der Form, wie es jetzt geplant ist, umgesetzt werden soll. Enttäuschung deshalb, weil ich der Täuschung erlegen bin, dass die Vernunft der beteiligten Akteure siegen und diese unsinnige psychiatrische Beurteilung nach 30 Sitzungen nicht ins Vorgehen aufgenommen wird. Ich sehe keine fachlich nachvollziehbare (im Sinn des Patientenwohls) Begründung dafür, einzig (macht-)politische Interessen allenfalls, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Während meiner Zeit als delegierter Therapeut haben meine PatientInnen und ich die psychiatrischen Indikationsgespräche (zu Beginn der Behandlung und nach 40 Sitzungen jeweils) als Tortur empfunden und ich will das niemandem mehr zumuten müssen - ich hoffe, ich bin mit dieser Erfahrung ein Einzelfall. Als selbständig tätiger, mit vorwiegend Selbstzahlern arbeitender Psychotherapeut geniesse ich im Moment meine Unabhängigkeit enorm und sehe nicht ein, weshalb ich mich erneut in ein Abhängigkeitsverhältnis begeben soll. Lieber verzichte ich auf die Abrechnung über die Grundversicherung und investiere meine Energie in den Ausbau des Angebots für Selbstzahler. Ich hoffe, dass viele BerufskollegInnen zugunsten unseres Berufsstandes ähnliche Wege einschlagen werden, bedaure allerdings, dass dies zulasten chronisch belasteter und mittelsschwacher PatientInnen gehen könnte.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich verstehe Ihre Rückmeldung über die 30-Stunden-Regelung. Ohne diese Einschränkung wäre das Modell politisch nicht mehrheitsfähig gewesen, auch wenn wir es fachlich nicht nachvollziehen können. Es wird davon ausgegangen, dass die meisten leichten Behandlungen unter 30 Stunden bleiben werden. Es wird sich zeigen, wie diese Regelung in der Praxis tatsächlich gelebt wird. Und wenn die Regelung nicht praxistauglich sein sollte, oder sogar dazu führt, dass die Versorgungslücken weiterhin bestehen bleiben, werden wir uns für Anpassungen in der nächsten Revision der Verordnung wieder stark machen. Philipp Thüler, Kommunikation FSP
Mich würde interessieren, ob und wie auf die Ausgestaltung der konkreten Umsetzung, der Verlängerungen der Psychotherapie nach 30 Sitzungen, noch Einfluss genommen werden kann.
Eine externe Beurteilung zur Therapieverlängerung erscheint mir durchaus verständlich. Gemäss aktueller Info ist dazu jedoch EIN Fachpsychologe/eine Fachpsychologin und DREI Ärzte (Verordnende Hausärztin, beurteilender Psychiater und nochmal beurteilende Vertrauensärztin der Versicherung) notwendig, deren Beurteilungen jedoch alle ausschliesslich auf den Informationen der Psychologin/des Psychologen beruhen. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar.
Es sollten doch Kosten gespart werden. Zu befürchten ist jedoch ein enormer Aufwand ohne zusätzlichen Nutzen.
Ausserdem ist zu vermuten, dass die Begutachtung durch Psychiaterinnen zu einem neuen Nadelöhr werden wird, da die Psychiater nicht daran interessiert sind, fremde Patienten zu beurteilen, sondern sich um ihre eigenen kümmern wollen. Der Verdacht liegt nahe, dass genau dies beabsichtigt ist, um zum Leidwesen der PatientInnen, Therapieverlängerungen möglichst unattraktiv zu machen.
Gibt es eine Begründung dafür, dass die Informationen der Psychologin nicht direkt an die Versicherung zugestellt werden können, welche dies durch einen qualifizierten Arzt beurteilen lässt, so wie es bisher zwischen PsychiaterInnen und Versicherungen gehandhabt wird?
Sehr geehrter Herr Kämpfen
Die Verordnung ist beschlossen und wird vor der Inkraftsetzung nicht mehr geändert. Es gibt hier also keine Möglichkeit mehr, etwas zu beeinflussen. Wir werden aber genau beobachten, wie sich diese Anforderung in der Praxis auswirkt. Der Bund hat ebenfalls angekündigt, dass eine Evalutation und ein Monitoring durchgeführt wird. Je nachdem, wie die Regelung sich in der Praxis auswirkt, wird der Bund die Verordnung dann auch wieder anpassen. Freundliche Grüsse, Philipp Thüler, Kommunikation FSP
Es ist verständlich dass ein Systemwechsel Zeit braucht und viele Hindernisse überwinden muss. Bezüglich der Änderungen, die das Anordnungsmodell für die Kinder- und Jugendpsychotherapie betreffen, stehen allerdings Schwierigkeiten an, die schon jetzt im Delegationsverfahren zu erheblichen Problemen führen, nämlich die unzureichenden Ressourcen für Leistungen in Abwesenheit des Patienten wie Kommunikation/Anamnese/Beratung der teilweise extrem komplexen Umwelten der Kinder (Heime, Pflegefamilien, Schulen, multidisziplinäres Therapeutennetz). Die geplanten 15 Stunden für eine erste Tranche Abklärung und Psychotherapie - bei wieviel Zeit für die LAP? - decken evtl. den Aufwand für entwicklungstypische Anpassungsstörungen in intakten Verhältnissen oder Interventionen in der frühen Kindheit. Die Mehrheit der kinder- und jugendpsychotherapeutischen Behandlungen kommt damit nicht aus. Es würde interessieren, inwieweit diese Fragen Gegenstand der aktuellen Verhandlungen sind.
Ich schliesse mich diesem Kommentar voll und ganz an und bin mit denselben Schwierigkeiten konfrontiert.
Ergänzend möchte ich hinsichtlich der Verhandlungen einbringen, dass die Testdiagnostik bei Kindern und Jugendlichen wesentlich relevanter ist, wobei eine Sitzungsdauer von 90min. bei Kindern häufig nicht ausreicht, um bspw. einen IQ-Test sachgemäss durchzuführen (Die IV erlaubt bei Abklärungen bspw. eine maximale Sitzungsdauer von 2h30m).
Herzlichen Dank für Euer Engagement und weiterhin viel Erfolg!
Sehr geehrte Frau Mögel Wessley
Danke für Ihre Anmerkungen und Inputs. Sie sind uns bekannt und bewusst. Leider können wir keine Informationen zu den aktuellen Verhandlungen abgeben. Freundliche Grüsse, Muriel Brinkrolf
Klaus H. Bader
17/12/2021