Medienmitteilung: Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) erhebt bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde gegen santésuisse

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Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP hat bei der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), Beschwerde gegen Versicherungen von santésuisse erhoben. Grund dafür ist die Weigerung seitens santésuisse, Leistungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung via ihre Aufsichtspersonen abzurechnen. Durch diese Verweigerungshaltung drohen Tausende von Patientinnen und Patienten ohne Therapie zu bleiben. Zudem sind die Arbeitsplätze hunderter Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung gefährdet. Kurz: Das Verhalten von santésuisse stellt das Weiterbildungssystem für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten grundsätzlich infrage. Santésuisse handelt dabei im Widerspruch zum Bundesrat. Dieser hat wiederholt bestätigt, dass die Leistungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung über die Betreuungspersonen von den Krankenkassen zu bezahlen sind. Mit der Aufsichtsbeschwerde hat das BAG zu prüfen, ob santésuisse den gesetzlichen Auftrag verletzt.

Das sogenannte Anordnungsmodell ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Psychologische Psychotherapien werden seither von der Grundversicherung gedeckt. Der Wechsel zum Anordnungsmodell betrifft auch die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung. Wie bisher und wie vom Bundesrat und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) mehrfach bestätigt, sind die Leistungen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung über die betreuende Person abzurechnen. Die betreuende Person trägt auch die Verantwortung für die Psychotherapie. Im alten Modell war die Betreuungsperson eine Psychiaterin oder ein Psychiater, im neuen Modell ist es ein psychologischer Psychotherapeut oder eine psychologische Psychotherapeutin.

Die Möglichkeit zur Abrechnung durch eine betreuende und für die Therapie verantwortliche Fachperson ist ein tragender Pfeiler des Schweizer Gesundheitssystems. Dies gilt für die Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso wie für die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten. Wie diese betreuen psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung in der Schweiz jährlich mehrere Tausend Patientinnen und Patienten unter qualifizierter Aufsicht.

Indem santésuisse die Umstellung auf das Anordnungsmodell als Vorwand nimmt, die Leistungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung nicht mehr zu übernehmen, lässt sie Tausende von Patientinnen und Patienten im Regen stehen und verunmöglicht die Weiterbildung von hunderten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Dabei gibt es zurzeit ohnehin schon zu wenig Psychotherapieplätze. Die Versorgung ist schon heute oft nicht gewährleistet. Die psychische Gesundheit in bestimmten Gruppen der Schweizer Bevölkerung ist bereits geschwächt, so z.B. bei den Kindern und Jugendlichen. Die Verweigerung der Kostenübernahme durch santésuisse schadet dem gesamten System der psychischen Gesundheit. Deshalb erhebt die FSP bei der Aufsichtsbehörde, dem BAG, Beschwerde gegen die Versicherungen von santésuisse. Das BAG soll prüfen, ob mit dieser Ablehnung der gesetzliche Auftrag noch erfüllt wird: Nämlich, die gesundheitliche Grundversorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

Um in der Schweiz selbstständig psychologische Psychotherapie zu praktizieren, ist der Erwerb des Weiterbildungstitels «eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin» oder «eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut» notwendig. Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Masterstudium in Psychologie. Die Weiterbildung dauert anschliessend rund sechs Jahre. Um selbständig über die Grundversicherung abrechnen zu dürfen, sind mindestens drei Jahre klinische Erfahrung notwendig. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die über die Grundversicherung abrechnen, müssen zudem eine Zulassung ihres Kantons besitzen.

Laut dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (OBSAN) gehören psychische Erkrankungen zu den häufigsten und am stärksten beeinträchtigenden Erkrankungen in der Schweiz. Das Angebot an Psychotherapie ist zurzeit geringer als die Nachfrage – insbesondere für Jugendliche und Kinder sowie in Randgebieten.

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Kommentare

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Lesy  Bonjour

Lesy Bonjour

17/01/2023

Alors je pense qu’il faudrait aussi revoir les conditions et le statut des médecins assistants et les aligner aux mêmes conditions que les psychothérapeutes en formation afin d’éviter des privilèges.

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